…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…beantwortet wird. Das Erkenntnis löst keine (ungeklärten) Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Es tangiert nur Rechtsfragen (verfahrensbezogene Prüfung der Wiederaufnahmegründe, Verschuldensunabhängigkeit der Betrachtung), die von Lehre und Rechtsprechung widerspruchsfrei beantwortet werden. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von der Lösung von nicht über den Einzelfall hinausgehenden Sachverhaltsfragen…
…zu untersuchen. Soweit ersichtlich wären vom Finanzamt bisher keine derartigen Haftungsbescheide erlassen worden. Von dieser verschuldensabhängigen Verantwortlichkeit der Geschäftsführer sei aber die Lohnsteuerpflicht der Bezüge und die damit verbundene verschuldensunabhängige Haftung der Beschwerdeführerin zu trennen (vgl. zur Verschuldensunabhängigkeit dieser Haftung z.B. Hofstätter/Reichel, EStG, …
…Aufgrund dieser - vom Grundprinzip der §§ 1295 ff. ABGB abweichenden –Verschuldensunabhängigkeit wird von der herrschenden Ansicht auch zumindest eine Wurzel des § 1333 ABGB im Bereicherungsrecht angesiedelt. Schon bisher entfaltete nach gesicherter Rechtsprechung § 1333 ABGB zudem keine Sperrwirkung: Der Geschädigte kann den Verzugsschaden schon dann geltend machen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Ing. A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K.L in der Beschwerdesache F.H vertreten durch P.F Rechtsanwälte GmbH, A.Str 11/3/4, St gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 26.01.2012 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden **V**, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter **L1** und **L2** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Andreas Köninger Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Schottenfeldgasse 71/1/9, 1070 Wien, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Igaly-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache M.M. (Bf.) vertreten durch Glocknitzer Hollenthoner Gmbh & CoKG, Bräuhausgasse 37/4, 1050 Wien, über die Beschwerde vom 2. September 2013 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.06.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache RA, als Masseverwalter des BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, über die Beschwerde vom 29. März 2019 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Lilienfeld St…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…