…überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. Ritz, BAO3, § 217, Tz 43). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der…
…Erklärungen beim Finanzamt über FinanzOnline auch korrekt eingebracht wurden. Dieses Fehlverhalten der Mitarbeiterin würde für sich betrachtet ein grobes Verschuldens darstellen und eine erfolgreiche Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO ausschließen. Da jedoch - wie bereits erwähnt - ein allfälliges (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (bzw…
…kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Eine leichte Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Das (grobe) Verschulden eines Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (Ritz, BAO-Kommentar5, § 217 Tz 45). Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der…
…kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar5, § 217, Tz 45). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der…
…Antrages vom 15.7.2013 in keinster Weise von der Behörde begründet worden ist. Die Behörde führt lediglich aus, dass nach ständiger Rechtssprechung grobes Verschulden des Parteienvertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen sei. Ein Verschulden von Arbeitnehmern des Vertretenen bzw. Arbeitnehmern des Parteienvertreters sei unschädlich…
…26.02.2014, 2012/13/0051). Während ein grobes Verschulden des gesetzlichen Vertreters des Abgabepflichtigen dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten ist (vgl. etwa VwGH 25.11.1999, 99/15/0118), ist ein (auch grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei grundsätzlich nicht schädlich. Entscheidend für die…
…überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. Ritz, aaO, § 217 Tz. 43). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der…
…Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH vom 20…
…Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH vom 20…
…vgl. VwGH vom 31.5.2011, 2007/15/0169). Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. dem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (VwGH vom 20.5.2010…
…sei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Dies gelte nicht nur für Parteienvertreter, sondern beispielsweise auch für Organe juristischer Personen. Hingegen sei grobes Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen oder des Parteienvertreters nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob dem Abgabepflichtigen selbst bzw. dem Parteienvertreter grobes Verschulden anzulasten…
…Partei zurückzuführen. Bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO ist (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern des Parteienvertreters nicht schädlich. In diesem Fall ist entscheidend, ob dem Vertreter grobes Verschulden insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. VwGH 11. November 2022…
…1999, 99/15/0118), ist ein (auch grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (bzw. jener der Parteienvertreter) grundsätzlich nicht schädlich. Entscheidend für die Schuldfrage ist vielmehr, ob dem Abgabepflichtigen selbst (bzw. seinem Vertreter) ein entsprechendes, grobes Verschulden, und nicht ein bloß leichtes Auswahl- oder Kontrollverschulden…
…aufnehmen müssen. Der Hinweis auf ein Missverständnis einer Mitarbeiterin übersieht, dass (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (VwGH 31.5…
…handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich…
…handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich…
…handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich…
…Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (VwGH 31.5…
…von Postsendungen, auf deren auftragsgemäße Erfüllung durch Angestellte die Partei bzw. der Parteienvertreter in der Regel ohne weitergehende Kontrollmaßnahmen vertrauen darf. Für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungsfristen gelten vielmehr jene Sorgfaltsanforderungen, die nach der Judikatur für fristgebundene Anbringen generell maßgebend sind.“ (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern…
…von Postsendungen, auf deren auftragsgemäße Erfüllung durch Angestellte die Partei bzw. der Parteienvertreter in der Regel ohne weitergehende Kontrollmaßnahmen vertrauen darf. Für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungsfristen gelten vielmehr jene Sorgfaltsanforderungen, die nach der Judikatur für fristgebundene Anbringen generell maßgebend sind.“ (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern…