IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. November 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2022 und 28. März 2023 betreffend Umsatzsteuer 2019, Umsatzsteuer 2020 und Umsatzsteuer…
…Meldungen (=ZM) über innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. innergemeinschaftliches Verbringen (=igV) nach Österreich abgegeben hatte. Über Befragen durch die Außenprüfung, warum die Bf. im Zusammenhang mit den Versandhandelslieferungen nach Österreich von einem igV ausgegangen ist, gab die Bf. an, dass diese ZM auf Grund eines Irrtums abgegeben…
…von Österreich nach Deutschland geliefert wurde. Für die Warenbeförderung wäre der Verkäufer verantwortlich (siehe Verrechnung der Frachtkosten). Es liege daher entweder eine echt steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine (innergemeinschaftliche) Versandhandelslieferung vor, die am Ende der Warenbewegung (Deutschland) steuerbar sei. Es bestehe jedoch die Möglichkeit einer…
…mit der die maßgebliche Lieferschwelle von nunmehr 35.000 Euro überschritten worden sei. Sämtliche Versandhandelslieferungen ab dieser Lieferung seien daher in Österreich steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig. Der BF habe für sämtliche Zeiträume ab 2011 die in Österreich steuerbaren Umsätze nacherklärt und die fällige…
…2007 habe sie gemäß Art. 3 Abs. 6 UStG 1994 auf die Anwendung der Lieferschwelle gem. Abs. 5 für die Versandhandelslieferungen nach Deutschland verzichtet. Entsprechend einer abgabenbehördlichen Nachschau in einem Auslieferungslager der G.W. wurde festgehalten, dass kein Lagerplatz angemietet, sondern nach Aufwand verrechnet wurde…
…Meldungen (=ZM) über innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. innergemeinschaftliches Verbringen (=igV) nach Österreich abgegeben hatte. Über Befragen durch die Außenprüfung, warum die Bf. im Zusammenhang mit den Versandhandelslieferungen nach Österreich von einem igV ausgegangen ist, gab die Bf. an, dass diese ZM auf Grund eines Irrtums abgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
…Beschwerdeführerin bestimmt wurde und nur von deren Interessen getragen ist. Im Beschwerdefall hat die Beschwerdeführerin die Einfuhr aus dem Drittgebiet in die Niederlande vorgenommen und die Waren weiter nach Österreich zu den Abnehmern versandt. Danach liegt eine Versandhandelslieferung der Beschwerdeführerin an die Abnehmer gemäß Art…
…Beschwerdeführerin bestimmt wurde und nur von deren Interessen getragen ist. Im Beschwerdefall hat die Beschwerdeführerin die Einfuhr aus dem Drittgebiet in die Niederlande vorgenommen und die Waren weiter nach Österreich zu den Abnehmern versandt. Danach liegt eine Versandhandelslieferung der Beschwerdeführerin an die Abnehmer gemäß Art…
…000 ECU in Landeswährung nicht überschritten hat. …“ Art. 28b Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie normiert, dass so genannte Versandhandelslieferungen an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Erwerber als im Bestimmungsland erbracht anzusehen sind. Damit soll verhindert werden, dass es bei Lieferungen an nicht erwerbsteuerpflichtige Erwerber (etwa pauschalierte Landwirte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Deutschland vertreten durch Vertreter, Deutschland über die Beschwerde vom 27.01.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.01.2012, betreffend Umsatzsteuer 2009, 2010 und Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung ua. dahingehend vor, ob eine als unwirksam erachtete Bevollmächtigung des Lieferers durch den Empfänger dazu führt, dass dem Lieferer und nicht dem Empfänger die Einfuhr in den freien Verkehr zuzurechnen ist. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, IZD-Tower - Postfach 89, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 12. Februar 2019 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus in der Beschwerdesache NN, vertreten durch PwC Steiermark, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Conrad von Hötzendorf Straße 37a/II, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 25. November 2019 gegen den zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GesmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 19.07.2012, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 11/2011, 12/2011 und 1/2012 und vom 9.8.2012 betreffend Säumniszuschläge 11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. XX und Mag. YY in der Beschwerdesache ***Bf1***., **Adresse Deutschland**, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft., Wien, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und den zitierten Urkunden sowie aus den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen Unionsrecht Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…