IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, der beisitzenden Richterin R2 sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2, im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, über die Beschwerde vom 19. März 2015 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 13.11.2018 zuständigen Richter Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch PFK Centurion Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde 1.) vom 1.3.2007 gegen die Bescheide vom 20.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 3. November 2010 betreffend die Körperschaftsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1*** als Gruppenmitglied und ***GT*** als Gruppenträgerin beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien über die Beschwerden vom 21. Dezember 2020, 11. Jänner…
…Fallkonkret legt sie der Beschwerdeführerin letztlich nur das vollkommen legitime Festhalten an der eigenen, im Beschwerdeverfahren vertretenen Rechtsmeinung samt der sich hieraus zwangsläufig ergebenden Konsequenzen (keine Einstellung von Verrechnungspreisforderungen, Festhalten an der gewählten Verrechnungspreismethodik im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung 2021) als ein auf die Gefährdung der…
…Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs 6 FinStrG - anders als von unserer Mandantin im Zuge der Selbstanzeige errechnet - mit 20 % festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind nach Auffassung der Abgabenbehörde nicht bloß die im Prüfungszeitraum 2011 bis 2013 entstandenen Verrechnungspreisforderungen, sondern auch jene die außerhalb des Prüfungszeitraumes, nämlich von 2008…
Zu den Ausführungen der Beschwerdefüherin_1 in der Beschwerdeschrift vom 25. Juli 2014 in Hinblick auf Bilanzierung der Anteilsveräußerung merkte das Finanzamt wiederholend an, dass die Beschwerdefüherin_1 wiederholt vorgebracht habe, dass die Vereinbarungen über die Anteilsveräußerung (vor dem Bilanzstichtag der Beschwerdefüherin_1) mündlich getroffen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B. AG, Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter R1 und die weiteren Senatsmitglieder Richter R2, Laienrichter S1 und Laienrichter S2 in der Beschwerdesache der A, Adresse1, gegen den Bescheid des ZA Graz vom 2. August 2012, Zahl: 700000/xx/2011, betreffend die…