…§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. O in der Beschwerdesache C, R, P 7, vertreten durch T Rechtsanwälte - Partnerschaft OG, M.Str 21, G, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 3. M 201x, betreffend Haftung gemäß § 12 Bundesabgabenordnung (BAO…
…erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Daher ist für die…
…St.-Nr. ***St.-Nr.***, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer mit Bescheid vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15.10.2009, betreffend Haftung für die Umsatzsteuer gem. § 27 Abs 4 UStG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
…§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen…
Das gegenständliche Erkenntnis beruht auf der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und hatte die Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen im Einzelfall und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 26. August 2021
…vom 12. September 2018 wurde der Beschwerdeführer (Bf) unter Verweis auf seine Vertreterstellung iSd § 9 BAO sowie die Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten dazu aufgefordert darzutun, dass er keine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der primärschuldnerischen M GmbH zu verantworten habe. In der Vorhaltsbeantwortung vom 19. Oktober 2018…
…auf die Schließung der Primärschuldnerin ist die Einbringlichkeit bei ihr ausgeschlossen. Bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** wurden die Abgabenverbindlichkeiten, auf Grund eines bereits abgeschlossenen Zahlungsplanes, maximal in einer Höhe von 8,41 % geltend gemacht. Zudem war der BF nicht…
…| DB 2013 | 452,51 | DB 2014 | 10.903,34 | DZ 2012 | 402,33 | DZ 2013 | 40,22 | DZ 2014 | 971,77 Die haftungsgegenständlichen Abgaben beruhen auf bescheidmäßigen Vorschreibungen. Die Einhebung der Lohnsteuer 2012 und 2014…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) zu erledigende Berufung des Bf, Adr, gegen den Bescheid…
…mit diesen Mitteln auch die Kapitalertragsteuern im Wege der Selbstbemessung erklärt und entrichtet werden müssen bzw. nur so viele Vorteilszuwendungen an den Geschäftsführer geleistet werden dürfen, dass auch die auf diese entfallenden Kapitalertragsteuern entrichtet werden können. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuern ging das Finanzamt daher zutreffend…
…und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits lagen somit etwa drei Jahre bzw. weniger als ein Jahr. Nach ho. Ansicht kann in diesem Fall keine Rede von einem "langen Zeitabstand" sein, sodass unter diesem Aspekt eine Minderung der Haftungsschuld einer Ermessensüberschreitung gleichkäme. Da der Abgabenausfall…
…85 Abs. 1 BAO sind zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind - vorbehaltlich der hier nicht zur Anwendung kommenden Bestimmungen des Abs. 3 - schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die…
…Der Beschwerdeführer als Vertreter hat somit nicht für die Entrichtung der Abgaben gesorgt. Darin liegt eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten (VwGH 5. Oktober 2023, Ra 2023/13/0060). Der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde unter Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes mehrfach (Schreiben vom 12…
…Darin führte das Finanzamt aus, dass die Haftung aufgrund einer Überrechnung in Höhe von € 600,-- auf € 300,-- einzuschränken sein werde. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aufgrund der Verfügung des GV-Ausschusses des BFG vom 10. Oktober 2017 wurde das gegenständliche…
…die Entscheidung UFS 11.8.2009, RV/0500-L/09, hingewiesen werden, in welcher der Unabhängige Finanzsenat in einem gleichgelagerten Fall ausführte, dass mit den (damals) gegenständlichen Haftungsbescheiden keine persönliche Haftung (des Masseverwalters) wegen schuldhafter Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO ausgesprochen, sondern (lediglich) die…
…Mit Schreiben vom 04.12.2019 forderte die Abgabenbehörde den Beschwerdeführer (Bf) auf, in seiner Funktion als Vertreter der A GmbH iL zur beabsichtigten Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 BAO, insbesondere zur Frage der schuldhaften Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten bei der Nicht-Entrichtung von Abgabenschulden, Stellung zu nehmen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs-OG, Koloman Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23.04.2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
…133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn das Erkenntnis von vorhandener Rechtsprechung des VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Da die…