…die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich zögen, eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Hochwasser-, Erdrutsch und Vermurungsschäden seien explizit als Beispiele in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 angeführt. Der Begriff "Katastrophenschaden" impliziere ja, dass dieser auch eintreffen könne, wenn man die Liegenschaft ordentlich und regelmäßig instandhalte…
…FW-Betrieb in keinem direkten Zusammenhang und fallen somit auch nicht unter den Begriff Betriebsausgaben. Gemäß § 34 Abs. 6 EStG sind Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch- und Vermurungsschäden) als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes anzuerkennen. (vgl. Doralt Komm. EStG Band 3 § 34 Tz 78 – Katastrophenschäden)…