…2 BAO, die mit dem bekämpften Bescheid erfolgte Vorschreibung, die dem Bf. als Gesamtrechtsnachfolger des Vermächtnisnehmers am 19.11.2009 ordnungsgemäß zugestellt worden ist, aufgrund der bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides eingetretenen Bemessungsverjährung, zu Unrecht erfolgt ist. Aufgrund des o.a. Ermittlungsergebnisses…
…der Firma 3 GmbH der erblichen Tochter, Name (Beschwerdeführerin) als Vermächtnisnehmerin zufallen. Mit vorläufigem Bescheid vom 11.07.2001 wurde der Beschwerdeführerin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Erbschaftssteuer in Höhe von EUR 60.516,34 vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der gemeine Wert…
…im Jahr 2003 als Vermächtnisnehmerin nach ihrer Tochter einen 60%igen Geschäftsanteil an der Hotelbetriebs GmbH & Co KG (Wert laut Teilwertbilanz zum Todestag der Tochter € 93.645,90) sowie an der Hotelbetriebs GmbH (gemeiner Wert nach dem Wiener Verfahren € 8.353,51) erworben…
…des Bruttobetrages auf die vier Schwestern keine Mittel für die Begleichung der Ertragsteuer übrig blieben. In eventu beantragte die Beschwerdeführerin, die Mieteinkünfte auf alle vier Vermächtnisnehmerinnen im Wege einer Eigentümergemeinschaft aufzuteilen oder aber die Auszahlung der Legate bei der Beschwerdeführerin als Sonderausgaben iSd § 18 Abs…
…Der Zustellverfügung sei nämlich zu entnehmen, dass eine Zustellung an diverse Verlassenschaften erfolgt sei. Die Zustellung hätte aber an die Erben bzw. Vermächtnisnehmer erfolgen müssen, da diesen die Einkünfte zuzurechnen gewesen seien. Zudem bleibe zu klären, ob in der Zustellverfügung tatsächlich alle stillen Gesellschafter erfasst…
…Berichtigung folgende Begründung: Die Auszahlungen für Hinterbliebenenunterstützung und Bestattungshilfen werden von den Wohlfahrtsfonds nur an die "Anspruchsberechtigten Personen" ausbezahlt, dh nicht an die Erben oder Vermächtnisnehmer/Legatar. Daraus folgend werden diese Auszahlungsansprüche auch nicht im (aktiven) Verlassenschaftsvermögen des Erblassers berücksichtigt. Die Geltendmachung der Begräbniskosten als…
…das Vermächtnis an der Liegenschaft GB_2 in K zu, betreffend welche M ihrerseits Vermächtnisnehmerin nach ihrem 2016 verstorbenen Vater war. Für den Erwerb des Drittelanteils der Bf an der Liegenschaft GB_2 erfolgte am 1. Oktober 2019 die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer iHv € 10…
…Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB5 § 802 Rz 1). § 802 Satz 2 ABGB: "Ein solcher Erbe haftet den Gläubigern und Vermächtnisnehmern nur so weit, als die Verlassenschaft für ihre und auch seine eigenen Forderungen, das Erbrecht ausgenommen, hinreicht." Wenn die Verlassenschaft für alle Forderungen hinreicht, besteht kein…
…der Beschwerdeführerin als Erbin mit Einantwortung erworbene Grundstück aufgrund der Vermächtnisklage der Vermögensverwaltungs-GmbH herausgegeben werden haben müssen und dieser Erwerb bei der Vermächtnisnehmerin sehr wohl einen Erwerb von Todes wegen dargestellt habe. Mit Bericht vom 25.3.2026 erfolgte die Beschwerdevorlage an das Bundesfinanzgericht…
…Nach ha. Meinung ist das Problem auf zivilrechtlicher Ebene zu lösen. Von einer möglichen Verfassungswidrigkeit wäre erst zu sprechen, wenn keine Möglichkeit zur Kürzung der Ansprüche der Vermächtnisnehmerinnen um die gesetzlich zu leistenden Abgaben, Gebühren und Beiträge bestünde. Dies trifft aber keineswegs zu. D. Verletzung…
…ist der Erwerb von Todes wegen, weil sowohl der Erbe als auch der Vermächtnisnehmer noch vom Erblasser erwerben…. …. Eine Zusammenrechnung innerhalb der Fünfjahresfrist soll auch dann erfolgen, wenn eine Person von zwei oder mehreren Personen zum selben Zeitpunkt oder sukzessive eine wirtschaftliche Einheit…
…Es hat zur Folge, dass dem derart bedachten Erben mehr zukommt, als es seiner Erbquote entspricht. Der Begünstigte gilt als Vermächtnisnehmer. Demgegenüber erhält der Miterbe aufgrund eines unechten Prälegats (Hineinvermächtnisses) nicht mehr, als seiner Erbquote entspricht. Es ist deshalb nicht als echtes Legat zu behandeln…
… 19.9.1990, 89/13/0021). Auch einmalige Leistungen des Erben an den Vermächtnisnehmer in Erfüllung des Vermächtnisses sind - abgesehen davon, dass es sich um die Tilgung einer obligatorischen Verbindlichkeit des Erben handelt - als Ausgaben, die mit nicht steuerbaren Einnahmen (dem Erbanfall) in unmittelbarem wirtschaftlichen…
…so sind die im Abs. 1 genannten Einrichtungen zu beseitigen. Hiezu sind die Erben oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Erlaubnisträgers verpflichtet. Die gleiche Pflicht trifft beim Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder bei der Auflösung einer Personengesellschaft nach Unternehmensrecht diejenigen Personen, die diese Erlaubnisträger nach…
…so sind die im Abs. 1 genannten Einrichtungen zu beseitigen. Hiezu sind die Erben oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Erlaubnisträgers verpflichtet. Die gleiche Pflicht trifft beim Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder bei der Auflösung einer Personengesellschaft nach Unternehmensrecht diejenigen Personen, die diese Erlaubnisträger nach…
…Dem Antrag ist Folge zu geben, wenn weder ein Erbe noch ein Pflichtteilsberechtigter oder ein Vermächtnisnehmer innerhalb einer vom Gericht mit einem bis drei Monaten festzusetzenden Frist nach gehöriger Verständigung dagegen Einspruch erhebt. In einem solchen Falle sind die Gerichte dieses Staates auch zur Entscheidung…
…Sinn (echtes Vorausvermächtnis) vorliegt, dass die Gesamtheit der Erben belastet, somit auch den Vermächtnisnehmer in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach…
…die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins von endbesteuertem Vermögen zum Tragen. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes können Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer einen allfälligen überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe…
…die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins von endbesteuertem Vermögen zum Tragen. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes können Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer einen allfälligen überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe…
…die Steuerfreiheit kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins von endbesteuertem Vermögen zum Tragen. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes können Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer einen allfälligen überschießenden Steuervorteil für sich in Anspruch nehmen, und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe…