…restlichen Vermögensgegenstände, für die der Erblasser kein Vermächtnis angeordnet hat, entsprechend der Quote anzusetzen (vgl. dazu ua. VwGH 22.1.1987, 86/16/0021). . Im gegenständlichen Fall haben beide Miterben die letztwillige Anordnung des Erblassers grundsätzlich dahingehend interpretiert, dass der Erblasser Vorausvermächtnisse verfügt hat. Dafür…
…auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf dem darin unzweideutig ausgedrückten Willen des Erblassers nicht zuwiderlaufen (vgl. VwGH 16.11.1989, 88/16/0141). Vermächtnisse an einen Erben sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh sie sind auf den Erbteil anzurechnen…
…das Gesetz. (2) …" Der Scheidungsvergleich ist kein Erb- oder Vermächtnisvertrag. Im Testament von ursprUnterhaltszahler wurde Bf1 nichts "zugedacht", weil sie die gegenständlichen Ansprüche schon vorher gehabt hatte. Ein auf das Gesetz gegründetes Vermächtnis wäre ein Vorausvermächtnis nach § 745 ABGB (für Ehegatten/Lebensgefährten ~ Wohnrecht…
…in ***Straße*** beerben. Sie ist jedoch als, Universalerbin, soweit im folgenden nichts anderes verfügt wird, auch zur Berichtigung sämtlicher zum Todestag bestehenden Verbindlichkeiten und weiters zur Erfüllung der nachfolgenden Vermächtnisse und Auflagen verpflichtet. […] 4. Meinen Töchtern ***T1***, ***T2***, ***T3*** und ***Bf***, je geborene ***X…
…die meinen anderen Töchtern als Vermächtnisnehmer zugedachten Mietanteile unverzüglich jeweils nach Vereinnahmung des monatlichen Mietzinses an diese zu überweisen. Der ihr selbst verbleibende Teil ist als Vorausvermächtnis zu verstehen. Nach Ablauf von 20 Jahren stehen sämtliche Mieteinkünfte der Universalerbin zu." "Stirbt einer der Vermächtnisnehmer vor…
…Testament bzw. Nachträgen dazu setzte der Erblasser zu Gunsten der Bf. neben anderen Vermögenswerten 50% der ihm gehörigen Goldmünzen und 20% vorhandener Bank- und Geldguthaben als Vermächtnis aus. Der Erblasser war lt. dem unter der GZ 1 A 1/03 vor dem Bezirksgericht XB. geführten…
… 2 Abs.1 Z 1 ErbStG 1955 gilt der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruch als Erwerb von Todes wegen. Gemäß §12 Abs.1 Z1 lit.a erster Halbsatz ErbStG 1955 entsteht die Steuerschuld bei einem Erwerb von Todes wegen…
…lauten in ihrer verfahrensmaßgeblichen Fassung wie folgt: Als Erwerb von Todes wegen gilt Der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Die Steuerschuld entsteht bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers…
…ausgeführt: „Aus § 684 ABGB ergibt sich, dass der Legatar in der Regel zivilrechtlich gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis erwirbt. Dieses Recht wird durch den Anfall ohne Rechtshandlung für den Vermächtnisnehmer begründet. Ein Legat bedarf…
…Todes wegen gilt 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches (§ 2 Abs.1 Z 1 ErbStG) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich auf Abgabenvorschriften sich ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1 vertreten durch NN., über die Beschwerde vom 10.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.04.2016, ErfNr. zzz, betreffend…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…VwGH im Erkenntnis vom 26.9.2006, 2006/16/0047, ausgeführt: „Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999…
…VwGH im Erkenntnis vom 26.9.2006, 2006/16/0047, ausgeführt: „Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999…
…seiner Lebensgefährtin Frau Bf, nunmehr Bf., der Beschwerdeführerin, als Vermächtnis das Grundstück Nr. 1 der EZ 2 des Grundbuches Y., verschiedene Einrichtungsgegenstände sowie ein monatlicher Betrag von € 700,00 vermacht. Pflichtteilsberechtigt sind die beiden Kinder des Verstorbenen. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes A. vom 5…
…der Kinder, zu je einem Drittel, als Erben eingesetzt - ihre Tochter ***5***, sowie die ***6***. Für ihren Sohn ***Bf1*** wurde ausdrücklich der Pflichtteil vorgesehen. Unabhängig von der Erbeinsetzung wurden Vermächtnisse für alle vier Kinder verfügt. Im Nachlass befanden sich Liegenschaften, endbesteuertes Vermögen, Gehaltsguthaben, Fahrnisse, Geschäftsanteile…
…VwGH im Erkenntnis vom 26.9.2006, 2006/16/0047, ausgeführt: „Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***27*** über die Beschwerde des ***28***, ***Bf1-Adr*** vom 16. November 2021 gegen den Bescheid des ***FA******1*** vom 5. November 2021 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung einer…
…80.269,95 und gewährte für eine Wohnnutzfläche von 150 m2 die Befreiung nach § 3 Abs 1 Z 7a GrEStG 1987. Mit Berufung auf das mit **xx.xx.2021** datierte (nachträglich hervorgekommene) Vermächtnis des Verstorbenen, nach dem das zuvor bezeichnete Grundstück der **V-GmbH** (in…
VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des MMag. ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]*** ***[6]***, vertreten durch Mag. Manfred Takacs, Steuerberater, 7132 Frauenkirchen, Amtshausgasse 2, vom 2. 5. 2019, gegen die Bescheide des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart…