…336.894,89 nachversteuert. Der Beschwerde war somit teilweise stattzugeben." Mit Schreiben vom 26.11.2015 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und ausgeführt: "Die Beschwerdevorentscheidung setzte die nachzuversteuernden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder 2012 in Höhe von Euro 336.894,89 fest. Dabei wurde entgegen…
…71 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 3.142.661,71 € | Einkommen des Gruppenträgers | 3.142.661,71 € | Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder | -1.191.827,16 € | Feststellung Gruppenträger 2008 | | Einkommen gemäß …
…dass Österreich bei Fehlen einer umfassenden Amtshilfe keine Möglichkeiten offen stehen, die Angaben der Steuerpflichtigen hinsichtlich Höhe und allfälliger Nachversteuerung von im Ausland entstanden bzw. nachzuversteuernden Verlusten der ausländischen Gruppenmitglieder, zu überprüfen. Diese Verschiedenheit in der Nachprüfbarkeit der Angaben der Abgabenpflichtigen stellt ein derart wesentlichen…
…auf Unterbleiben Beschwerdevorentscheidung Im Rahmen der Schlussbesprechung zur Außenprüfung am 18.10.2023 wurden abweisende Entscheidungen betreffend etwaiger Beschwerden gegen die gegenständliche Behandlung der ausländischen Verluste des Gruppenmitglieds ***1*** durch das Finanzamt für Großbetriebe als geradezu wahrscheinlich in Aussicht gestellt. Daher wird hiermit hinsichtlich der…
… 26.11.2014, 2011/13/0055; 21.3.2018, Ro 2017/13/0002) und dass dabei die Verluste und Nachversteuerungsbeträge des ausländischen Gruppenmitgliedes GM 2 auszublenden sind. Hier steht fest, dass das eigene Einkommen der Bf. als Gruppenträger negativ war. Da damit die darin inkludierten…
…Behandlung ausländische Verluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung zahlreiche gesetzliche Sonderregelungen umfasse und das hier vorliegende Problem auf Grund der Deckelung der Auslandsverluste gar nicht entstehen lasse. Die Problematik der Siebentel-Abschreibung komme bei Auslandsverlusten gar nicht zum Tragen. Die Behandlung der Verluste ausländischer Gruppenmitglieder stelle…
…Gewerbebetrieb Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen des Gruppenträgers | 1.552.310,53 € 1.552.310,53 € 1.552.310,53 € | Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder | -89.063,04 € Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…2015) abgebildet. 1.2. Nachzuversteuernder Verlust betreffend den Anteilsverkauf an einem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitglied Im Jahr 2016 hat die beschwerdeführende GM GmbH ihre Beteiligung an der tschechischen ***T s.r.o.*** an einen fremden Dritten veräußert. Das Signing des Vertrages über den Anteilsverkauf…
…BGBl I 22/2012, zur Frage der Zurechenbarkeit von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder im Falle deren Ertragssteuerbefreiung im Ausland eindeutig Stellung bezogen und wurde diese Rechtsproblematik für Veranlagungszeiträume vor 2012 durch dessen Rechtsprechung somit eindeutig geklärt. Es lag sohin keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mehr vor…
…GM GmbH aus, der Ursprung des Nachversteuerungsbetrages liege nicht beim ausländischen Gruppenmitglied, weil die Nachversteuerung gemäß § 9 Abs 6 Z 6 KStG 1988 unabhängig davon vorzunehmen sei, ob die Verrechnung des Verlustes tatsächlich erfolgt sei. Die belangte Behörde legte die Beschwerden am 2. März 2020…
…der US Unternehmensbilanz in der österreichischen Gruppe berücksichtigt haben, stellen wir sicher, dass die Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern höchstens im Ausmaß des nach inländischem Steuerrecht ermittelten Abschreibungsbetrages berücksichtigt werden. Die seit 2012 geltende Vorschrift des § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 kann in diesem…
…687; mit Verweis auf diese Ansicht als hA jedoch auch mit Kritik vgl. Kofler, Finale Verluste bei Liquidation ausländischer Gruppenmitglieder, in Fraberger/Plott/Walter (Hrsg) FS Zöchling - Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts (2022) 79). Die Materialien zur Kürzung des Nachversteuerungsbetrages gehen dezidiert darauf ein, dass…
…der Ermittlung ausländischer Verluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung § 10 Abs. 1 KStG 1988 im Verhältnis zu weiteren Beteiligungen im betreffenden Ansässigkeitsstaat und § 10 Abs. 2 KStG 1988 im Verhältnis zu Beteiligungen in (allen) anderen Staaten angewandt. So liege eine internationale Schachtelbeteiligung eines ausländischen Gruppenmitgliedes nur…
…auszuschließen, da eine Ergebniszurechnung innerhalb der Gruppe in Folge der Liquidation nach jüngster VwGH-Judikatur vom 4.9.2019, Ro 2017/13/0009 nicht erfolge (vgl auch Kotier in FS Zöchling (2022), Finale Verluste bei Liquidation ausländischer Gruppenmitglieder, 79). Selbst wenn man argumentieren würde, dass…
…29 | Korrigierte Einkünfte der CTV GmbH | 257.453,91 | Korrigierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -7.219.370,11 Als Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder seien daher nur EUR 1.150,43 auszuweisen. Betreffend das Jahr 2010 wies die Beschwerdeführerin darauf hin…
…dass Österreich bei Fehlen einer umfassenden Amtshilfe keine Möglichkeiten offen stehen, die Angaben der Steuerpflichtigen hinsichtlich Höhe und allfälliger Nachversteuerung von im Ausland entstanden bzw. nachzuversteuernden Verlusten der ausländischen Gruppenmitglieder, zu überprüfen. Dieser Unterschied in der Nachprüfbarkeit der Angaben der Abgabenpflichtigen stellt ein derart wesentlichen…
…552.310,53 € 1.552.310,53 € 1.552.310,53 € | Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder | -89.063,04 € 839.645,92 € Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2)." Gemäß § 24a Abs. 4 KStG 1988 gilt hinsichtlich der Mindeststeuer Folgendes: "1. Eine Mindeststeuer ist für jedes mindeststeuerpflichtige Gruppenmitglied und den Gruppenträger zu berechnen…
…lautet: Das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes (§ 9 Abs. 2) ist mit Bescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung) festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: – Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, – die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…9 Abs. 6 Z 1 (= beim Gruppenmitglied das Einkommen unter Berücksichtigung der Vor- bzw. Außergruppenverluste) bzw. Z 2 zweiter Satz (= beim Gruppenträger Einkommen mit der Maßgabe, dass Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen sind); - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an…