…zur Gänze getilgt werden, liegt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Im Erkenntnis vom 19.10.2017, Ra 2016/16/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Vertreter nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann haftet, wenn die zur…
…Verbindlichkeiten behandelt worden seien, sei von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auszugehen. Unter Hinweis auf § 78 Abs. 3 EStG 1988 wurde darauf hingewiesen, dass die Lohnsteuer vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen sei. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Weiters könne aufgrund…
…gleichmäßig zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…gleichmäßig zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…aus dem Abgabeninformationssystem. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…gleichmäßig zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…Immobilie nicht möglich sein würde, womit erst zu diesem Zeitpunkt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes überhaupt in Frage käme. Da sich bereits aus dem erst in der Beschwerdevorabentscheidung ansatzweise berücksichtigten Konkursverfahren und insbesondere auch dem Anmeldungsverzeichnis aus dem Konkursverfahren einwandfrei ergibt, dass keine Gläubiger bevorteilt oder…
…Stunden tatsächlich 78,655% (an Stelle notwendiger 51%) der Maximalhöhe der Normalarbeitszeit entspreche. Eine andere Auslegung wäre eine Diskriminierung und Anlass für eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Tatsächlich würden (bei Zugrundelegung einer 40-stündigen Normalarbeitszeithöhe) bereits 21 Stunden wöchentlicher Nachtarbeit ausreichen…
…2020/13/0067). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Was die haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft, erstreckt sich die Haftung des Vertreters…
…gleichmäßig zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…werden (VwGH vom 23.3.2010, 2007/13/0137). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt gegenständlich nicht vor. Der Beschwerdeführer hat keine Gläubiger gegenüber der Finanzverwaltung bevorzugt. Von der Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes ausgenommen ist die Lohnsteuer. Bereits im Erkennntis vom 29.01.2004, 2000/15/0168…
…2.2004, 99/14/0278). Er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nach der Judikatur nicht nur bei Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten ergeben, sondern auch bei Zug-um-Zug-Geschäften (VwGH 19.4.2006, 2003/13…
…Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung eine für die Uneinbringlichkeit kausale schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ausschließen könne (Stoll, BAO, Kommentar I, 121 f.). In diesem Falle habe der Geschäftsführer im Sinne der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die ihm zur Verfügung stehenden Mittel anteilig zur Begleichung aller fälligen…
…des o.a. Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Abgabenausfall im Ausmaß der o.a. Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin [Gesellschaft], in der Folge [...], nicht eingetreten wäre, weshalb von einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, somit von einer Verletzung der im § 80 Abs. 1 BAO normierten Verpflichtung und somit von einer Erfüllung des…
…Darüber hinaus kann sich nach der Judikatur eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben, weil sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen bezieht, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind…
…zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Was die haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft, erstreckt sich die Haftung des Vertreters…
…gleichmäßig zu befriedigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Was die haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft, erstreckt sich die Haftung des Vertreters…
…aus dem Abgabeninformationssystem. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Verbindlichkeiten Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits…
…Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin GmbH in Höhe von 57.732,64 € geltend. Im Wesentlichen wurde begründend ausgeführt, dass kein Nachweis für die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegt worden sei. Die Zahlungsfrist der Abgabenachforderung aus der Betriebsprüfung sei der 22. Mai 2017 gewesen…