…auch, dass die BW bei einer Investitionssumme von rd. € 3,6 Mio für das neue Sporthaus (bis zum 31. August 2008) wohl auch eine Verlegung des Schiverleihs hätte durchführen können ohne das Investitionsbudget über Gebühr zu belasten. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass…
…Familien-) Wohnsitz in Salzburg begründe, und ihr ein Wohnrecht im Haus des Bf. zustehe. Bei einem Alleinstehenden - als solcher ist der Bf. anzusehen - kommt es nur darauf an, ob es ihm unzumutbar ist, seinen Wohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. Für eine Pflegebedürftigkeit seiner 62…
…Zudem habe ihr Vater sich ein Wohnrecht an dieser Wohnung vorbehalten und sei diese Wohnung deshalb nicht vermietet worden. Die Bf. habe auf die Veranlagungen der Jahre 2008 und 2009 deshalb nicht reagiert, weil sie durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes in die Schweiz keine Post…
…elterliche Wohnhaus handle. Dieses im Eigentum des Bruders stehende Haus werde gemeinsam von ihr, ihren Eltern und ihrem Bruder bewohnt. Da der Antragstellerin aufgrund eines Wohnrechtes lediglich zwei Zimmer zur Verfügung stünden und daneben keine Nachweise über eine überwiegende Kostentragung erbracht worden seien, werde kein…
…typischen Gebäudeteile gelten als nicht selbständig bewertbar, auch wenn sie ohne Verletzung ihrer Substanz und mit geringen Kosten aus der Verbindung mit dem Gebäude gelöst werden können. Zu den typischen Teilen des Gebäudes zählen beispielsweise Sanitär- sowie Heizungsanlagen (VwGH 24.05.2012, 2009/15/0171…
…in dem die Schwiegermutter das Wohnrecht habe, einen Garten mit Gemüse und einen Acker, wodurch sie geringere Kosten für den Lebensunterhalt habe, abgesehen davon sei das Leben an und für sich in der Slowakei günstiger. Die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich sei daher auch schon…
…in dem die Schwiegermutter das Wohnrecht hat, einen Garten mit Gemüse und einen Acker, wodurch ich geringere Kosten für den Lebensunterhalt habe, abgesehen davon ist das Leben an und für sich bei uns günstiger. Die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich wäre daher auch schon aus…
…Übersiedlung aufgrund fehlender Kinderbetreuung eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorliege. Die weiteren angeführten Gründe, wonach die Verlegung des Wohnsitzes an den Arbeitsort unzumutbar sei, da die Gattin dafür ihre unkündbare Stellung im öffentlichen Dienst in Deutschland aufgeben müsse, seien in den strittigen Jahren 2011-2013 nicht…
…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückreise zum (Familien-)Wohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener…
…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, werden als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen…
…Arbeitszwecken nur temporäre Verweilen in Wien bewiesen, machten eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar. Der Akt wurde von der belangten Behörde zunächst am 11.6.2021 (RV/7101330/2021) und ein weiteres Mal am 23.3.2022 (RV/7100967/2022) vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: …
…dass der Steuerpflichtige notwendigerweise einen Wohnsitz in [F] benötigt. Zur Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort führen die LStR auch wirtschaftliche Gründe an. Unter anderem auch die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft. Dass der Steuerpflichtige seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in [F - nämlich Sitz der Landwirtschaft…
…des Alters der Eltern wahrscheinlich mit deren Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahren zu rechnen ist, für Zeiträume vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit noch nicht. In Bezug auf erwachsene Kinder ist lt. VwGH zudem zu berücksichtigen, dass diese nicht vor der Entscheidung stehen, ihren Familienwohnsitz zu verlegen…
…Top 1 noch in den übrigen Wohnungen Kücheneinrichtungen zur Verfügung gestellt worden seien (d.h. dass die Mieter diese wie bei Top 1 anschaffen mussten). Im Unterschied zu diesen frei vermieteten Wohnungen wäre jedoch bei Anwendung des Richtwertmietzinses für dem MRG unterliegenden Wohnungen das Vorhandensein…
…sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: […] 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4…
…die Verfügung des Bf über die A-Gasse einzuschränken. Wie bereits angeführt, sei auch in der A Steuererklärung Österreich als Ansässigkeitssaat angegeben worden. Der Bf habe daher in der A-Gasse einen Wohnsitz nach § 26 BAO gehabt, dieser leite sich aus seinem eingetragenen Wohnrecht ab…
…der Kaufverträge siehe die in der gutachterlichen Stellungnahme vom 27.8.2021 enthaltenen Unterlagen). Für die gegenständliche EZ 20 wäre bei einer Veräußerung unter Fremden zum Bewertungsstichtag bei Außerachtlassung des Wohnrechtes für die Mutter ein Preis iHv € 191.000,00 erzielbar gewesen. Die Bf…
…fiktiven Anschaffungskosten angesetzt worden, wobei der Wert (ohne Grund und Boden) im Laufe einer Betriebsprüfung 1999 mit € 399.700,59 für das gesamte Gebäude festgesetzt worden wäre. Eine der Wohnungen wäre von den Eltern des Bf. auf Basis eines entgeltlichen Wohnrechtes, eingeräumt mit der…
…Dieser Nachtrag wurde unter ErfNr. x11 erfasst. Zum Wert des Wohnrechtes wurde nichts bekannt gegeben. Der Beschwerdeführer erhielt nach Einreichen der Papiererklärung einen schriftlichen Vorhalt (Verf 29) vom 26.3.2013 mit auszugsweise folgendem Inhalt: „Information Verpflichtung zur elektronischen Anzeige Rechtsvorgänge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen…
…Dieser Nachtrag wurde unter ErfNr. x11 erfasst. Zum Wert des Wohnrechtes wurde nichts bekannt gegeben. Der Beschwerdeführer erhielt nach Einreichen der Papiererklärung einen schriftlichen Vorhalt (Verf 29) vom 26.3.2013 mit auszugsweise folgendem Inhalt: „Information Verpflichtung zur elektronischen Anzeige Rechtsvorgänge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen…