… 1278 ff ABGB geregelte Erbschaftskauf unterliege als Glücksgeschäft nicht der Schenkungssteuer, auch wenn sich der Kaufpreis an der Höhe des allfälligen im Erbrechtsstreit obsiegten Betrages bemesse. Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist werde ungewiss bleiben, ob weiteren Personen ein gesetzliches Erbrecht nach der Erblasserin zukomme…
…ist. So ist beispielsweise ein Testamentsvollstrecker (§ 816 ABGB) weder als eigenberechtigter noch als gewillkürter Vertreter der Verlassenschaft anzusehen und kann daher auch keine rechtswirksamen Anbringen bei der Abgabenbehörde einbringen. Verlassenschaftsverfahren ohne erbantrittserklärte Erben Wird das Verlassenschaftsverfahren nicht in Form einer Verlassenschaftsabhandlung geführt, sondern armutshalber abgetan (…
…810 ABGB bestellt. Der Nachlass wurde den insgesamt zwölf Erben mit Einantwortungsbeschluss vom 02/2015 rechtskräftig eingeanwortet. Der Bf. erhielt 7/72 der Anteile am Gesamtnachlass. Im Nachlass befanden sich Sparguthaben für deren Zinsen die jeweiligen Bankinstitute Kapitalertragsteuer einbehalten hatten. Der Bf. stellte nach Rechtskraft…
…Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Nach § 82 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn die Wichtigkeit der Sache es erfordert, auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Bf., vertreten durch Gstöttner Ratzinger Stellnberger Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, Stelzhamerstraße 14b, 4400 Steyr, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
… Obermaier, ÖJZ 2008, 127; jeweils mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen, dass - im Revisionsfall - der Sozialhilfeverband nicht gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses ist. Auch die Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses und…
…in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 05.02.2014 betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…Betrag von 2.377,15 €, samt Gebühren und Barauslagen somit von 2.400,92 €, eingeschränkt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Über das Einzelunternehmen…
…Juni 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (Pfandbestellung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der…
…Jänner 2012, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…7). Gemäß § 173 Abs. 1 AußStrG hat das Verlassenschaft erforderlichenfalls - um zum Beispiel die in § 810 ABGB vorgesehene Vertretung der ruhenden Verlassenschaft ausüben zu können - einen Verlassenschaftskurator zu bestellen. Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators verursacht unverhältnismäßige Kosten und einen hohen Verwaltungsaufwand. Eine Bestellung ist nur dann…
…eingetragen. Schließlich ist unter der LNR 1 noch die Dienstbarkeit des Gehens/Fahrens über das zur Liegenschaft gehörende GSt 123/4 zugunsten einer Nachbarliegenschaft im Grundbuch einverleibt. Hinsichtlich der von der letztangeführten Dienstbarkeit betroffenen Fläche im Ausmaß von 15 m2 hatte der im Versteigerungsverfahren bestellte…
…betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Eingabe vom 3. Jänner 2022 (beim…
…Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§ 109 Jurisdiktionsnorm) beantragen, wenn gegen eine nicht voll handlungsfähige Person, die eines gesetzlichen Vertreters entbehrt, oder gegen eine Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, eine Amtshandlung vorgenommen werden, soll. Nach § 82 Abs…
…der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.02.2009 betreffend Pfändung einer Geldforderung, Zahlungsverbot zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Beschwerdeführers war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 123 GB 45678 A-Dorf mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus B-Dorf-1 und ist im Jahr 2012 verstorben. Ihr schon Jahre zuvor verstorbene Ehegatte und gleichzeitig Vater des Bf. hatte verfügt, dass nach dem Ableben seiner Gattin entweder…
…2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 24…
…dass ein Einkommensteuerguthaben grundsätzlich nicht als Vermögen iSd § 330a ASVG, sondern als Einkommen (dort iSd § 6 Abs 2 K-MSG) zu qualifizieren sei und der Anspruchsübergang nach der in § 324 Abs. 3 ASVG statuierten Legalzession zugunsten jenes Trägers, auf dessen Kosten der betreffende Pensions- oder…
…Nebengebühren in Höhe von € 23.214,51, zuzüglich Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung in Höhe von € 239,05, zusammen € 23.453,56. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…§ 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid vom 8. September 2014 wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom…