…Somit finde auch keine Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland ins Inland statt. In einem Ergänzungsschreiben vom 27.9.2011 führte die Bf. aus, dass sich die zu § 3a Abs.16 ergangene Verordnung BGBL II 2010/173, wonach der Leistungsort bei der Vermittlung von Glückspielen und…
…durch den Leistungsempfänger, auf den die Steuerschuld übergegangen ist, und damit eine Verlagerung des Besteuerungsrechts möglich ist. Sinn und Zweck der Leistungsortregeln ist die einheitliche Festlegung des Ortes, an dem eine steuerbare Leistung zu versteuern ist (Streicher, Leistungsortverlagerung als Sanktion bei Steuerhinterziehung?, EuGH 27.10…
…von § 3a öUStG bei der Festsetzung der österreichischen Mehrwertsteuer der Leistungsort unter den gegebenen Umständen als in Österreich gelegen anzusehen ist. 4.2) Zur Vorlagefrage Im Bereich von ´B2B´ zeigt der Vergleich einer innergemeinschaftlichen Lieferung, welche dem Urteil des EuGH vom 18.12.2014, Schoenimport…
…liegt der Leistungsort nach der Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln in Österreich. Daher war die Beschwerde auch in diesem Punkt abzuweisen. Hinsichtlich der Abänderung der Bemessungsgrundlagen und der Abgaben betreffend die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2011…
…das Umsatzsteuerveranlagungsverfahren ergeben habe. Die Erstattungsverordnung finde keine Anwendung mit Verweis zur Begründung der BVE zu den Sachbescheiden: Es komme zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich und Steuerbarkeit der Umsätze im Inland. Ob es im Drittland eine vergleichbare Umsatzsteuerbelastung gegeben habe, sei nicht nachgewiesen…
…2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL (VwGH 30.6.2005, 2003/ 15/0059). Eine Verlagerung des Leistungsortes auf Basis der Verordnung BGBl. II 2009/221 in das Inland kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer und in…
…die Frage, inwieweit die nach der österreichischen Rechtslage undifferenzierte Verlagerung des Leistungsortes von Telekommunikationsdienstleistungen für Kunden eines im Drittland ansässigen Mobilfunkbetreibers in das Inland rechtmäßig war. Nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG galt als Ort einer Dienstleistung der Ort, an dem…
… 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort im Drittland steuerbar. Wird jedoch diese Telekommunikationsdienstleistung in Österreich genutzt oder ausgewertet, so kommt es zu Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich und der Netzbetreiber hat eine Rechnung mit österr. Umsatzsteuer auszustellen. Sofern der österr. Netzanbieter seine Leistung mit…
… 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort im Drittland steuerbar. Wird jedoch diese Telekommunikationsdienstleistung in Österreich genutzt oder ausgewertet, so kommt es zu Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich und der Netzbetreiber hat eine Rechnung mit österr. Umsatzsteuer auszustellen. Sofern der österr. Netzanbieter seine Leistung mit…
…in Österreich und damit die Anwendung des Umsatzsteuerveranlagungsverfahrens ergibt. Das Finanzamt setzte die Vorsteuern mit "0" fest, da es auf Grund der VO BGBl II 1997/102, BGBl II 383/2003 (VO zu Telekommunikationsdienste) zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich gekommen ist und die…
…in Österreich und damit die Anwendung des Umsatzsteuerveranlagungsverfahrens ergibt. Das Finanzamt setzte die Vorsteuern mit "0" fest, da es auf Grund der VO BGBl II 1997/102, BGBl II 383/2003 (VO zu Telekommunikationsdienste) zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich gekommen ist und die…
…die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. In den UStR Rz 642i werde die Verlagerung des Leistungsortes auf Fälle eingeschränkt, in denen die Telekommunikationsleistung im Drittland keine der inländischen Besteuerung vergleichbaren Steuerbelastung unterliege. Diesbezügliche sei anzumerken, dass in A keine…
…zu interpretieren, dass alle Regeln "die für die entgeltlichen Lieferungen gelten, auch für die gleichgestellten Zuwendungen anzuwenden sind. Dies betrifft etwa die Beurteilung des Leistungsortes und die Anwendung von Steuerbefreiungen. Auch Achatz/Ruppe vertreten diese Auffassung, wenn sie ausführen: "Die Eigenverbrauchstatbestände nach § 3 Abs. 2…
…2021 - Entwurf (20) In Bezug auf die Verlagerung des Leistungsortes iZm der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen hat das Bundesministerium für Finanzen das Urteil des EuGH in der Rechtssache SK Telecom in den Entwurf des UStR Wartungserlasses 2021 aufgenommen (der Entwurf war zum Zeitpunkt…
…von Vorsteuern für oa. Zeitraum wurde fristgerecht Beschwerde eingebracht; es komme zu keiner Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich auf Grund der VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221; um Vorsteuererstattung für 2015 werde ersucht. Dazu wird nunmehr ergänzend ausgeführt, dass ausgehend von…
…Abonnenten) bzw § 3a Abs 13 UStG (nicht-unternehmerische Abonnenten) außerhalb Österreichs. Für an diese Abonnenten der ***Bf*** erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen kommt es auf Basis der Verordnung BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221 zu keiner Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich, und zwar unabhängig davon…
…Vorsteuern für oa. Zeitraum wurde jeweils fristgerecht Beschwerde eingebracht; es komme zu keiner Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich auf Grund der VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221; um Vorsteuererstattung für 2009-2013 werde ersucht. Dazu wird nunmehr ergänzend ausgeführt, dass ausgehend…
…Stütze in Art 59a MwSt-SystRL (VwGH 30.6.2005, 2003/15/0059). Eine Verlagerung des Leistungsortes auf Basis der Verordnung BGBl II 2009/221 in das Inland kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer und in der EU ansässig ist und…
…die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird. In den UStR Rz 642i werde die Verlagerung des Leistungsortes auf Fälle eingeschränkt, in denen die Telekommunikationsleistung im Drittland keine der inländischen Besteuerung vergleichbaren Steuerbelastung unterliege. Diesbezüglich sei anzumerken, dass in A keine…
…auf Katalogleistungen iSd Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ein Wahlrecht auf Verlagerung des Leistungsortes eingeräumt. Die im Revisionsfall anzuwendende MwStSystRL 2006/112/EG idF Art. 2 der RL 2008/8/EG räumt hingegen in Art. 59a den Mitgliedstaaten…