…dieser Tätigkeit bzw. die zugewiesene Einsatzstelle (örtlich) c) die Organisation, für die die Tochter der Bf tätig geworden sei, sowie deren Gemeinnützigkeit und d) die Dauer der Tätigkeit vorzulegen. Diese Angaben würden zur Prüfung der Anwendbarkeit des Verlängerungstatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. k FLAG…
…nicht bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet hatte, ihr Studium beginnen konnte), stellt keinen gesetzlich vorgesehenen Verlängerungstatbestand dar. Aus welchem Grund das Kind das Studium nicht bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet hat, begonnen hat…
…eine Verlängerung des Bezugszeitraumes für die Familienbeihilfe über das 24. Lebensjahr hinaus nach § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 nicht in Betracht kommt. Dass ein anderer Verlängerungstatbestand des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 vorläge, wird auch vom Bf. nicht behauptet. Der Sohn des Bf…
…2 lit. a FLAG 1967, § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 und der Aufzählung der Verlängerungstatbestände, dass kein Verlängerungsgrund bestehe, da der Bf. das Studium erst nach dem 24. Lebensjahr begonnen habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht die Beschwerde mit der Begründung, dass er…
…am 000*, ab dem Zeitraum 12/2018 wurde mit Bescheid v. 08.07.2019 als unbegründet abgewiesen. Die Voraussetzungen für den Verlängerungstatbestand des § 2 Abs. 1 lit j FLAG 1967 (Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr) in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung lägen nicht vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 27.04.2018, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY, geb…
…steht Familienbeihilfe nicht zu, weil der Sachverhalt die tatbestandsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 wegen Altersüberschreitung nicht erfüllt und ein Verlängerungstatbestand im Sinne der lit. g. leg. cit. - wie ausgeführt - nicht vorliegt. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. 4…
…und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird. Rechtliche Beurteilung: Der Bf. sieht den Verlängerungstatbestand für die Gewährung der Familienbeihilfe darin, dass sein Sohn wegen einer schweren Operation mit der Grundschule erst ein Jahr später begonnen und demgemäß das Medizinstudium an der Karlsuniversität…
…26. auf das 24. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig schuf der Gesetzgeber mit § 2 Abs. 1 lit. j und k FLAG 1967 zwei weitere Verlängerungstatbestände bis zum 25. Lebensjahr. Nach der hier interessierenden Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen…
…Jahre herabgesetzt. Die neue Rechtslage steht seit 1.7.2011 in Geltung. Strittig ist gegenständlich, ob von Gesetzes wegen ein Grund für die Zuerkennung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres von Z vorliegt. Für den Verlängerungstatbestand gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG…
…N. dazu führten, dass er erst mit Wintersemester 2012/13 sein Medizinstudium beginnen konnte, begründen keinen Verlängerungstatbestand. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist daher mit Vollendung des 24. Lebensjahres von N. nicht mehr gegeben." Mit Schriftsatz vom 02.05.2016 stellte die Bf einen Vorlageantrag. Sie…
…dass für Zwischenzeiten nach Ablegung des Präsenzdienstes Familienbeihilfe nur dann gewährt werden kann, wenn die Berufsausbildung zum ehestmöglichen Zeitpunkt begonnen bzw fortgesetzt wird und in diesem Fall in späterer Folge der Verlängerungstatbestand des § 6 Abs 2 lit f FLAG 1967 eintreten kann. Die hier vorgenommene…
…Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die zwei zusätzlichen, in den lit. j und k normierten, Verlängerungstatbestände (bis zum 25. Lebensjahr) eingefügt. Lit. j betrifft längerdauernde Studien und verlangt im Einzelnen folgende Voraussetzungen: Das Kind muss das Studium bis zu dem Kalenderjahr, in dem es das 19 Lebensjahr…
…Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. 3.1.2. Erwägungen 3.1.2.1. Vorliegen des Verlängerungstatbestands nach § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 3.1.2.1.1. Allgemeine Vorbemerkungen Durch das durch ab September 2020 betriebene Studium…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache H.K., über die Beschwerde vom 26.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 25.09.2015, betreffend Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für das…
…dies im Erkenntnis VfGH 16.06.2011, G 6/2011, als verfassungskonform angesehen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit § 2 Abs 1 lit j und k FLAG 1967 zwei Verlängerungstatbestände bis zum 25. Lebensjahr geschaffen. Nach der hier interessierenden Bestimmung des § 2 Abs 1 lit j…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Herwig Aigner in der Beschwerdesache Name, XY gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 15.03.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.1.2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…I Nr. 220/2021 treten mit 1. Juni 2022 in Kraft." Das bedeutet, dass dieser Verlängerungstatbestand nur auf jene Fälle anzuwenden ist, in denen die Schulausbildung beginnend mit 1.6.2022 endet. Endet die Schulausbildung vor dem 01.06.2022, wie hier am 31.05…
…Anwendung des § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 (Verlängerung von 4 Monaten nach Abschluss der Schulausbildung) und des § 15 Abs 1 FLAG 1967 (Verlängerungstatbestand auf Grund von Covid 19) nicht gegeben. Rückzahlung zu Unrecht bezogener Familienleistungen Aus § 26 Abs 1 FLAG 1967 und § 33…
…als Studierender der Studienrichtungen Biologie und Wirtschaftsrecht eingeschrieben war, diese Studien jedoch ab dem Wintersemester 2018/19 tatsächlich nicht mehr betrieben hat, kann im Sommersemester 2020 keine COVID-19 bedingte Studienbeeinträchtigung vorgelegen sein. Da kein Verlängerungstatbestand des § 2 Abs. 1 lit g-k erfüllt ist…