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BFG RV/2100269/2022Verspätungszuschlag: Nichtabgabe einer UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) aufgrund Covid-19-bedingter Mitarbeiterausfälle keine entschuldbare Fehlleistung mangels Vorliegens einer Naturkatastrophe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2022

…31; 397/A XXVII. GP - Initiativantrag, S. 31). Hingegen wurden für Zahlungsfristen oder Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen keine Verlängerungen gesetzlich normiert. Art. 9 BGBl. I Nr. 112/2005 ist daher im Beschwerdefall nicht geeignet die Verhängung des Verspätungszuschlags als rechtswidrig zu erklären, da Covid…

BFG RV/7104483/2019Befreiung nach § 17 Abs 1 Z. 2 GrEStG für eine Auflösungsvereinbarung, weil der Kaufpreis nicht bezahlt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2021

…Ereignis eingetreten ist. Der Zahlungsverzug ist bereits im Jahr 2008 eingetreten. Ein Nachweis über wiederholte Zahlungsfristverlängerungen wurde nicht erbracht (mündliche Verlängerungen erfüllen nicht die steuerrechtlich nötigen Kriterien von Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen). Da bei Annahme einer Nichterfüllung des Vertrages das auslösende Ereignis bereits im Jahr…

BFG RV/7101445/2024Festsetzung von zweiten Säumniszuschlägen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2024

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7100449/2020Säumniszuschläge hängen an der Stammabgabe, von der sie als Nebenansprüche abgeleitet sind - allfällige Herabsetzungen der Säumniszuschläge sind erst nach Entscheidung über die Stammabgabe möglich (§ 217 Abs. 8 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2022Teil 2/2

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7400110/2014Bloß kursorische Einwendungen gegen eine Schätzung an Hand von Vergleichsbetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/2100177/2015Strittig ist das Vorliegen der Voraussetzungen der ausnahmsweisen Säumnis für die verspätete Entrichtung von Einkommensteuervorauszahlungen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2015

…sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Abs. 9: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge…

BFG RV/2101116/2016Die bloße Erlassung eines Sicherstellungsauftrages vermag die Rechtsfolgen einer bewilligten Zahlungserleichterung noch nicht auslösen. Tilgungen auf Grund von Umbuchungen gelten mit dem Tag der Antragstellung/frühestens mit dem Tag der Entstehung des Guthabens als erfolgt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2018

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 3/3

…a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. § 217 Abs. 9 BAO lautet: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung…

BFG RV/7100706/2013Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden selbst hinsichtlich der Pokerturniere von der falschen Bemessungsgrundlage, nämlich vom Einsatz statt vom Gewinn und hinsichtlich der Poker Cashgames von einer fehlerhaften Schätzung des Einsatzes ausgegangen (Abw., 3x Stattgabe, da Bescheid vor Ablauf der Dreimonatsfrist).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015Teil 1/2

…a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. § 217 Abs. 9 BAO lautet: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung…

BFG RV/7400093/2014Keine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages auf Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei grobem Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2017

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7400198/2016Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages bei fehlendem grobem Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2017

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7105017/2019Neuberechnung beim BFG anhängiger Säumniszuschläge nach Reduktion der diesbezüglichen Stammabgaben Wettgebühren durch das BFG liegt in der Zuständigkeit des BFG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.11.2022Teil 1/2

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/5100465/2022Beurteilung des mangelnden groben Verschuldens bei Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2022

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/5100019/2017Einmalige Versäumung einer Frist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2018

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 7/7

…a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. § 217 Abs. 9 BAO lautet: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung…

BFG RV/2100334/2013Die festgesetzte Vorauszahlung hat denselben Fälligkeitstag wie die ursprüngliche, daher kommt es i.d.R. zur Anforderung eines Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2014

…sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Abs. 9: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge…

BFG RV/7102152/2014Säumniszuschlag; Zahlungserleichterungsansuchen erst nach Fälligkeit eingebracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2016

…217 Abs. 9 BAO zu berücksichtigen, wonach im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist zu erfolgen habe. Da das Finanzamt der Zahlungserleichterung zugestimmt habe, sei man…

BFG RV/7106463/2019Säumniszuschlag nach Terminverlust
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2020

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…

BFG RV/7101865/2012Strittig ist, ob bei 6 Bescheiden betreffend Säumniszuschlagsverfahren Einwendungen gegen die Rechtsgebührenpflicht gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG idF bis 31.12.2010 des Kartenpokerspiels (keine Qualifizierung als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel mangels Sachverständigengutachten möglich, keine Geltung des GSpG für gewerbliche Pokerbetriebe, Erweiterung des B-VG-Kompetenztatbestandes „Monopolwesen“ durch Angelegenheiten des Gewerbes verfassungswidrig) berücksichtigt werden können.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2018

…a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. § 217 Abs. 9 BAO lautet: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung…

BFG RV/5100024/2014Säumniszuschlag betreffend Umsatzsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2016

…von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. (9) Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist…