…Finanzamt Österreich richtete an den Bf. ein mit 17. Juli 2025 datiertes Ergänzungsersuchen, worin um Vorlage der Befundung durch das Sozialministeriumservice für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ersucht wurde. Der Bf. antwortete darauf zunächst am 28. Juli 2025, dass er Diabetiker und nicht gehbehindert…
…Diese ergab, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und möglich sei und daher lediglich das kleine Pendlerpauschale zustehe. Mit Bescheid vom 01.06.2024 berücksichtigte die belangte Behörde das kleine Pendlerpauschale in Höhe von € 870 sowie den Pendlereuro in Höhe von € 200. Mit…
…Weiter wurde er ersucht Informationen darüber zu übermitteln, wie oft er die Fahrten durchführt (täglich, wöchentlich, etc.) und ob auf der Strecke grundsätzlich ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13. Juli 2012 gab der Bf. an bei der Firma ***A.***, in der ***Dienstort*…
…Uhr oder später sei. Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei der BF an diesen Tagen nicht möglich gewesen. Bezüglich des als Sonderausgabe erklärten Kirchenbeitrags legte die BF eine Bestätigung der Kirchenbeitragsstelle bei. Bezüglich einer als Werbungskosten begehrten Organstrafverfügung brachte die BF vor, dass Strafen erst…
…erhob die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertreterin mit Schriftsatz vom 27.5.2020 Beschwerde und beantragte die Anerkennung der Kosten für auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung, da für die tägliche Hin- und Rückfahrt ein öffentliches Verkehrsmittel nicht nutzbar sei; es müsse daher davon ausgegangen werden…
…2 Kinder habe, die sie vor der Arbeit zur Schule bringen müsse; ihr seien auch keine Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt; schließlich müsse sie die Kinder selber fahren. Im Vorlagebericht der belangten Behörde vom 13.07.2015 wird unter Hinweis auf bestehende, zumutbare Verkehrsverbindungen die…
…ab 20 Km bis unter 40 Km zu, welches bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, da zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann." Mit Schreiben vom 23. November 2010 erhob der Bf. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung und beantragt…
…sondern in Ort2. Dieser Ort sei nicht in der Liste der Orte mit zumutbarer täglicher Fahrt nach Ort3 enthalten. Es verkehre kein öffentliches Verkehrsmittel. Die außergewöhnliche Belastung sei bisher immer anerkannt worden. Dies ergebe sich auch aus dem "Freibetragsentscheid 2011". Mit der Berufungsvorentscheidung vom 5…
…Pendlerpauschale bei mehr als 60 km in Höhe von 2.016 €. Begründet wurde dies damit, dass aufgrund der Arbeitszeiten und der Wegzeit ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar sei, wobei das Finanzamt davon ausging, dass ab 60 km für eine Strecke 2 1/2 Stunden eine…
…74%), als auch bei der Erholungszeit (10:37 vs. 12:26) werden die jeweiligen Grenzen durch Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln verletzt - bei Verwendung des PKW sei dies nicht der Fall. 4. Conclusio Abschließend verwies der Bf auf den der Entscheidung UFS 24.08.2010, RV…
…Stunde betrage. Da die Tochter täglich pendle und die Fahrzeit eines öffentlichen Verkehrsmittels sowohl von Ort1 nach Ort2 (11:01 Uhr - 11.55 Uhr) als auch von Ort2 nach Ort1 (zu mehreren Zeitpunkten zwischen 55 und 58 Minuten Fahrzeit) unter einer Stunde betrage, könne der…
…Laut Pendlerrechner betrage diese Strecke 77 km. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei ihr „nicht zumutbar, weil sie jedes Mal Geräte hin und her transportieren muss“. Im Einkommensteuerbescheid vom 1.12.2016 wurde an Stelle der beantragten Kilometergelder das Pendlerpauschale (1.344 EUR) als Werbungskosten bzw…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…der Fahrzeit um 4 Minuten kommt. Der Bf. geht demnach von einer maximalen Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zum Pkw von 1 Stunde und 42 Minuten aus (3x34=102 Min), das Finanzamt von 1 Stunden 54 Minuten (3x38=114 Min). Das Bundesfinanzgericht folgt dem mit…
…da es ihm aufgrund seiner Tätigkeit als Mess- und Regeltechniker in der Instandhaltung nicht möglich sei, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen. Seine Arbeitszeit habe um 05:45 Uhr oder um 13:45 Uhr begonnen und um 14:00 Uhr oder um 22: 00 Uhr geendet…
…sei mit 79km angegeben worden. Diese Strecke werde beinahe täglich zurückgelegt. Zu den geforderten Zeiten (7:00 -16:30) würde es kein öffentliches Verkehrsmittel geben (zumindest über 2,5 Stunden). Der Arbeitgeber würde Mobilität verlangen. In weiteren Antwortschreiben wurden die tatsächlichen Dienstzeiten lt. Arbeitsaufzeichnungen übermittelt…
…Leistungen“. Nunmehr stellte die Antragstellerin den rechtzeitigen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Das Alter des Kindes sei sehr wohl ein wichtiger und triftiger Grund „es nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die 18 Kilometer entfernte Schule zu schicken“. Dies unabhängig davon…
…20:00 Uhr. Alle zwei Woche habe sie Samstag Arbeit. Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende verkehre an mehr als der Hälfte der Arbeitstage kein öffentliches Verkehrsmittel. Von der Abgabenbehörde wurden ergänzende Ermittlungen angestellt und durch Abfrage der Fahrpläne festgestellt, dass die Erklärung der Bf. unzutreffend sei…
…aufgrund ihrer Tätigkeit als Sekretärin/Mitarbeiterin der Betriebsdirektion sei die optimale Anpassung der Arbeitszeit an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit der öffentlichen Verkehrsmittel nicht immer möglich. Angenommen es würde eine Besprechung vor 8.00 Uhr stattfinden und eine Vorbereitung der Unterlagen sollte vorab noch vorgenommen werden…
…darin, dass ihm das "große" Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von 20 km nicht gewährt wurde, da er zu seinen Arbeitszeiten öffentliche Verkehrsmittel nicht verwenden habe könne. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen betrug der Arbeitsweg weniger als 20 km. Dem Bf stand daher das "kleine" Pendlerpauschale gemäß …