…IO abzuziehenden Verfahrenskosten - Nachlassaktiva übersteigen (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm. 78, Stand 1.9.2013, rdb.at). Im gegenständlichen Fall sind von den im Verlass festgestellten Aktiva von 3.818,28 € Verfahrenskosten von 216 € abzuziehen, was einen Betrag von 3…
…Tades, § 549). Begräbniskosten einschließlich der Kosten der Errichtung eines durchschnittlichen Grabmals (Grabstein mit Grabsteineinfassung) können daher nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als diese (als bevorrechtigte Nachlassverbindlichkeiten) nicht in den (von Verfahrenskosten gekürzten) Nachlassaktiva Deckung finden. Dies ergibt sich aus der Bestimmung des …
…78 2. Unstrittig ist, dass sich die häuslichen 24-Stunden-Pflegebetreuungskosten des Vaters des Bf im Streitjahr 2014 auf den Gesamtbetrag von € 29.914,40 (= AR-Aktiv- 24-Stunden-Pflege: € 27.560,00 zuzügl. eines geschätzten Aufwandsbetrages für freie Kost u. Quartier…
…von denen die Verfahrenskosten abgezogen wurden, übersteigen (UFS, 26.6.09, RV/2630-W/08; BFG 20.8.15, RV/6100584/2015). Zu bemerken ist, dass im gegenständlichen Fall auch bei Abzug der Verfahrenskosten von den Nachlassaktiva die beantragten Begräbniskosten die Nachlassaktiva nicht übersteigen. Der…
…die Verfahrenskosten abgezogen wurden, übersteigen (Jakom/Baldauf EStG § 34 Rz 90, Stichwort Begräbniskosten, und die dort angeführte Judikatur). Da der Verkehrswert der von der verstorbenen Gattin im Erbweg erworbenen Eigentumswohnung die Begräbniskosten übersteigt und es nicht erheblich ist in welcher Form sich die Aktiva zusammensetzen…
…die Aktiva in Abschlag auf die von ihm bezahlten Passiva überlassen. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen…
…den zuvor abzuziehenden Verfahrenskosten (wie Gerichtsgebühren, Kosten des Gerichtskommissärs sowie anfallende Schätzkosten) - Nachlassaktiva übersteigen, wobei das Nachlassvermögen zu Verkehrswerten zu bewerten wäre. Die Nachlassaktiv beträgt im gegenständlichen Fall 22.930,85 Euro. Von diesen Aktiva sind zuerst die abzugsfähigen Verfahrenskosten in Höhe von 1.855…
…IO (KO) abzuziehenden Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Notarkosten, Schätzkosten, ….) und der Befriedigung allfälliger Arbeitnehmeransprüche verbleibenden – Nachlassaktiva übersteigen. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, haften hierfür grundsätzlich die Unterhaltsverpflichteten des Verstorbenen. Gibt es solche nicht, kann eine außergewöhnliche Belastung auf Grund sittlicher Verpflichtung zur Übernahme von Begräbniskosten vorliegen…
…vor Abschluss des gerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens, sondern auch endgültig (aus seinem Einkommen) entrichtet hat und in weiterer Folge (nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens) auf die Geltendmachung einer Regressforderung gegenüber seiner als Alleinerbin in den nach Abzug der Verfahrenskosten Aktiva iHv. € 13.943,16 umfassenden Nachlass eingesetzten…
…Rz 1). Es genügt nicht, dass der Reinnachlass überschuldet ist; die Begräbniskosten müssen die Nachlassaktiva, von denen die Verfahrenskosten abgezogen wurden, übersteigen (UFS 26.6.09, RV/2630-W/08; Die Zusammensetzung des Nachlasses ist ohne Bedeutung (VwGH 4.2.63, 359/62). Der Höhe…
…einen Grabstein als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen sind, jedoch seien die Nachlasskosten von den Aktiva gedeckt. Aufwendungen für ein Begräbnis und die Anschaffung eines Grabsteines stellen dem Grund nach jedenfalls außergewöhnliche und zwangsläufig erwachsende Aufwendungen dar. In dieser Ansicht stimmen sowohl Literatur als auch…
…getragenen Todesfallkosten entfiel ein Anteil von EUR 2.582,47. A/2. In der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 22. November 2023 wies das Finanzamt das Begehren des Bf. ab mit der Begründung, die Begräbniskosten seien aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu tragen. Dagegen richtet sich der…
…Höchstbetrag von 8.000 € aus (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 16. EL § 34 Anm 78). Von den Aktiva laut Gerichtsbeschluss in Höhe von 2.872,19 € sind zunächst die Verfahrenskosten, nämlich die Gebühren des Gerichtskommissärs in Höhe von 159,84 € abzuziehen…
…seinem Vater, der im Krankenhaus ist, ein Notebook borgt. Da das Notebook noch neu ist, wird der Kaufpreis von den Aktiva abgezogen. Gemäß § 798 Satz 2 ABGB idF nach dem ErbrÄG 2015 stellt die gerichtliche Ermächtigung gemäß § 153 Abs. 2 AußStrG einen Erwerbstitel dar. Diese…
…Kosten eines Grabmals waren nach Erfahrungssätzen höchstens mit 4.000,00 € als zwangsläufig erwachsen anzuerkennen. Bei den Begräbniskosten müssen die Aktiva in Höhe von € 3281,47 in Abzug gebracht werden. Die Kosten des Steinmetz wurden zur Gänze anerkannt. Der Einkommensteuerbescheid 2011 wurde mit…
…Topf-Sonderausgaben in der beantragten Höhe von € 2.586,- berücksichtigt. Die beantragten Begräbniskosten wurden vom Finanzamt zu Gänze nicht anerkannt. Diesbezüglich führte das Finanzamt im Erstbescheid aus, dass die Begräbniskosten nicht berücksichtigt worden wären, weil diese Kosten aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu tragen seien…
…der Verfahrenskosten übersteigen (vgl. auch UFS 26.6.09, RV/2630-W/08). Die vom Bf. entrichteten Begräbniskosten iHv 5.679,00 finden in den um die Gebühr für den Gerichtskommissär iHv 838,10 € verminderten Nachlassaktiva iHv 5.409,06 € im Ausmaß von…
…von denen die Verfahrenskosten abgezogen wurden, übersteigen." In all den zitierten Entscheidungen ist diese Aussage richtig, weil in den zugrunde liegenden Gerichtsentscheidungen jeweils ein Beschluss auf Überlassung an Zahlungs statt gefällt wurde, bei dem alle Aktiva zur Begleichung der Begräbniskosten überlassen worden sind und zusätzlich…
…Betrag von 4.832,00 € als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht (vgl. diesbezügliche Berechnung des Bf.). In rechtlicher Hinsicht ergibt sich nun Folgendes: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen…
…mit 17.001,42 Euro festgestellt. Abzüglich der Verfahrenskosten betrug der Nachlass des Verstorbenen 96.506,71 Euro, wovon ein Drittel auf die erbliche Witwe und zwei Drittel auf die erbliche Tochter entfielen. Sämtliche Nachlassaktiven wurden von der erblichen Witwe übernommen; diese hat sich verpflichtet…