…bzw. Übertragung aller Anteile der B. Ges mbH mit folgender Begründung ab: Durch den Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 16.1.2010 kommt es bei der D. E. (Austria) GmbH (ehemals A. C. Beteiligungen GmbH) zur Vereinigung aller Anteile an der B. HandelsgesmbH in einer Hand…
…Vermögen der übertragenden Körperschaft alle Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gehören als auch dann, wenn die übertragende und übernehmende Körperschaft an derselben grundstücksbesitzenden Gesellschaft beteiligt sind und es durch die Verschmelzung zur zivilrechtlichen Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Körperschaft kommt…
…Eine Anwachsung nach § 142 UGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl. VwGH 17. 11. 2004, 99/14/0254; Ritz, BAO5, § 19, Tz 1). Bei des Übernahme des Gesellschaftsvermögens gem. § 142 UGB tritt der Übernehmer als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechtspositionen der früheren Personengesellschaft ein (VwGH 18…
…Personenstand einer Gesamthand (OG) im Wege der Abtretung des Gesellschaftsanteiles vereinbart, der aber nach der Rechtslage vor Einführung des Tatbestandes für Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a GrEStG idF StRefG 2015/16) keine Steuerpflicht begründete, solange nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand zur…
…d) zum Vermögen der Gesellschaft musste ein inländisches Grundstück gehören. Den Erläuterungen zum StRefG 2015/2016 zufolge erachtete der Gesetzgeber eine Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 zum damaligen Zeitpunkt nur bei Vereinigung aller Anteile "in der Hand" eines Organkreises, also einer Organschaft iSd …
…von einer Genehmigung abhängig ist. § 8 Abs 2 GrEStG stellt sich sohin als lex specialis gegenüber der Generalklausel des § 4 Abs 1 BAO dar. (Arnold/Arnold, zu § 8 GrEStG, Rz 2,3) Bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in einer Hand oder…
…2008 in die V AG ein. Mit Vertrag vom 8.4.2009 trat die V AG den (nunmehr einzigen) Kommanditanteil mit Stichtag 31.5.2009 an die Y GmbH ab. Damit kam es zur Vereinigung aller Anteile in einer Hand und zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Eine…
…Grundstück gehört, in einer Hand, verschafft mittelbare Herrschaft über die Grundstücke, die dieser Gesellschaft gehören. (vergleiche Takacs, GrEStG, § 1 13.1 bis 4 und 13.11 und 12) Die Steuerpflicht tritt auch dann ein, wenn die Vereinigung aller Anteile in der Hand von Unternehmen iSd. …
…Gründung eines Einzelunternehmens, sondern lediglich zu einer nicht steuerbaren Vereinigung aller Anteile in einer Hand (RFH 18.1.1935, RStBl 637; VwGH 2.12.1971, 1969/70, ÖStZB 1972, 160; 6.9.1973, 855/72, ÖStZB 1974, 49; Ruppe/Achatz, UStG5 § 1 Tz 87)." In…
…zu jeweils 50% beteiligt) als Sacheinlage in die neu gegründete BfGmbH eingebracht. An dieser sind die Ehegatten EheKompl zu je 50% beteiligt. Aufgrund der Vereinigung aller Anteile in einer Hand erlischt die KG und wächst ihr Vermögen infolge dieser Vereinigung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß …
…heranzuziehen. In den Umgründungssteuerrichtlinien des BMfF wird hiezu Folgendes vertreten (vgl. Rz. 1241 der UmgrStR 2002) "Tritt durch die unter Art. III UmgrStG fallende Einbringung eines Mitunternehmeranteiles die Vereinigung aller Anteile der Personengesellschaft in einer Hand ein ("Umwandlung" einer GmbH & Co KG in eine GmbH…
…Sachverhalt - Vereinigung aller Anteile in einer Hand - war daher nicht gegeben, weil die Y Holding GmbH aufgrund der auflösenden Vereinbarung in wirtschaftlicher Betrachtung immer Eigentümer von 100% der Gesellschaftsanteile an der Immo GmbH gewesen ist. Da keine Vereinigung aller Anteile in einer Hand stattgefunden hat…
…nicht zur Vereinigung aller Anteile in einer Hand, die den grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang ausgelöst hätte. Bis zur Erledigung der Beschwerde beantragen wir, die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 37.227,77 bis zur Entscheidung durch das BFG von der Einhebung auszusetzen, weil wir mit einer positiven…
…der Vereinigung aller Anteile in einer Hand. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die 75%-Grenze allenfalls einen Richtwert darstellen kann und es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob eine wesentliche Strukturänderung eingetreten ist (vgl. VwGH 18.12.2008, 2007/15/0090). In dieser…
…Aufgriffsrechtes durch mich als Gesellschafter diese Gesellschaftsanteile an der ***5*** in einer Hand vereint wurden. Zur Berechnung spricht das Gesetz auch im § 4 Abs. 2 Z 2 lit. c GrEStG ausdrücklich von der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft beziehungsweise wenn alle Anteile einer Gesellschaft übergehen…
…Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke. Abgabepflichtiger Tatbestand nach dieser Gesetzesstelle ist also nicht der Grundstückserwerb als solcher, sondern die Vereinigung der Gesellschaftsanteile in…
…bei der Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder einer Gesellschaft in der Hand einer Unternehmensgruppe, die am Erwerbsvorgang Beteiligten. 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 6 Abs. 5 UmgrStG lautet wie folgt: "Werden auf Grund einer Verschmelzung nach…
…a) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige, in dessen Hand die Anteile vereinigt werden, b) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen die Beteiligten, 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß…
…lauten auszugsweise: "Der Tatbestand der Anteilsvereinigung kommt im Allgemeinen nur bei Kapitalgesellschaften zur Anwendung. Bei Personengesellschaften ist eine Anteilsvereinigung derzeit nur denkbar, wenn sämtliche Anteile "in der Hand" eines Organkreises vereinigt werden. In allen anderen Fällen kommt es zur Anwachsung, wenn der vorletzte Gesellschafter ausscheidet…
…wird. Auf Grund der Einbringung sämtlicher Gesellschaftsanteile an der KG kommt es bei der GmbH zu einer Vereinigung aller Anteile beim letzten Gesellschafter und in der Folge ex lege zu einer Anwachsung des Vermögens der KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei der GmbH. Der Einheitswert…