…was mir nicht zugemutet werden kann,- Da der Geldbetrag und die Wertgegenstände nicht für die Ermittlungen von Bedeutung sind,- Da sich der Verdachtsgrad nicht geändert hat,- Da ich damals keine Steuerschulden hatte und bis dato keine Steuerschulden habe,- Da eine Verurteilung ungewiss ist,- Da die…
…gesuchten Gegenstände zu finden (vgl Bertel/Venier/Tipold, Strafprozessrecht13, Rz 26). Die bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht des Finanzvergehens, zum Verdachtsgrad und zum angestrebten Erfolg stehen (§ 57 Abs 5 Satz 2 FinStrG). Köck in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, Band 2…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis…
…Zuständigkeit vorerst Vorerhebungen nach § 82 Abs. 1 FinStrG auszulösen vermag. Liegt aufgrund "genügender Verdachtsgründe" (§ 82 Abs. 1 Satz 1 FinStrG) ein dann Verdacht gegen eine bestimmte Person wegen eines konkreten Finanzvergehens vor und erweisen sich noch weitere Ermittlungen als erforderlich, ist ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren einzuleiten…
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen die BF, Adr.1, vertreten durch die ECA Schmidt und Hertwich Steuerberatungsgesellschaft m. b. H, Bahnhofstraße 2, 5280 Braunau am Inn, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Finanzstrafsache gegen Frau Mag. S, Adresse1, vertreten durch Dr. Verena Schmid, Rechtsanwältin, Wipplingerstraße 13/5, 1010 W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Besch.: Es ging um Beteiligungen und es ist uns gelungen, tschechische und deutsche Firmen dazu zu bringen, ihre Beteiligungen in die amerikanische Firma einzubringen. Das wurde auch immer beim Notar gemacht. V: Und auch dazu gibt es keine Unterlagen? Besch.: Es gibt Unterlagen dazu beim…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dip.-Ing. Christian Löw als weitere Mitglieder des Senates in der…
§ 17 Abs. 3 TabStG: Wer Tabakwaren nach Abs. 1 oder nach Abs. 2 erster Satz beziehen, in Gewahrsame halten oder verwenden will, hat dies dem Zollamt Österreich vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. § 27 Abs. 5 TabStG: Der Steuerschuldner hat für die…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Juni 2016 gegen das Erkenntnis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
…daher die Voraussetzungen, ob zum Zeitpunkt der Beschlagnahme ein Verdacht eines Schmuggels gegeben war und Gründe für eine Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug gegeben waren. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Klosterneuburger WTH-GmbH , Hölzlgasse 50, 3400 Klosterneuburg, diese vertreten durch Mag Ulrike Komposch, über die Beschwerde vom 5. Jänner 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren am ***1***, Str. 17, ***2*** Ort, Warenhandel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***6***, die Richterin***7*** und die fachkundigen Laienrichter ***8*** und ***9*** in der Finanzstrafsache gegen***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Karl Kittinger , den Richter Dr. Josef Graf und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der grob…