…folglich KESt-pflichtige) Einkünfte, wenn sie Substanzauszahlungen von nach dem 01.08.2008 gestifteten Vermögen darstellen. Dazu ist erforderlich, dass sie den maßgeblichen Wert iSd § 27 Abs 1 Z 8 lit a EStG idF vor BBG 2011 übersteigen und im Evidenzkonto nach § 27 Abs 1…
…Der auf T 1 und T 2 entfallende Anteil von je 12 % ist daher mit je € 6 Mio zu bewerten. Die Widmungen der Gesellschaftsanteile an die Töchterstiftungen sind pflichtteilsrechtlich nicht relevant. Nach dem nun vorgelegten Sachverhalt ebenso nicht die nachträglichen Vermögensverschiebungen zwischen T 1…
…ist nach den allgemeinen Angaben zur Errichtung durch die Ehegatten N. als Stifter mit Stiftungsurkunde vom 23. 6. 2006 und den in § 3 angegebenen Stiftungszweck folgendes ausgeführt: "Ergänzend zu dem in § 3 der Stiftungsurkunde angeführten Stiftungszweck sieht § 8 der Stiftungsurkunde vor, dass die Veräußerung der…
…unterscheiden. Der BFH habe erläutert, dass Gesamthandeigentum anders als Bruchteilseigentum keinen sachenrechtlich fassbaren Anteil und infolgedessen auch kein Verfügungsrecht an den einzelnen Gegenständen des Gesamthandvermögens begründe. Ein Miteigentümer verkaufe eindeutig nach dem Wortlaut des § 30 EStG 1988 ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts. Bei…
…müsste ihm also nicht nur eine der Veräußerung und Verpfändung des Geschäftsanteiles vergleichbare wirtschaftliche Verfügung über diesen möglich sein, sondern auch die Stimmrechtsausübung unter Bezug allfälliger Früchte aus dem Geschäftsanteil" (VwGH 9.5.1989, 89/14/0033). Nach der Maßgabe der im gegenständlichen Beschwerdefall vorliegenden…
…2 BAO). All dies hat neben der materiell-rechtlichen Zuordnung der Stiftungserträge an sie auch für die Frage nach dem (bestrittenen) Hinterziehungsvorsatz und der daraus folgenden Verjährung entscheidende Bedeutung. 2.Wissen und Hinterziehungsvorsatz Soweit die diesbezügliche Begründung in der BE des UFS vom 24.01…
…2.2006): Mein Vater (…), Dr. ***15***, litt bereits seit seiner Kindheit an Depressionen, war nach dem Abschluss seines juristischen Doktorates (1990) nur kurz erwerbstätig und im Wesentlichen seit ***36*** auf Unterstützungsleistungen seines Vaters, Dr. ***18*** sen. angewiesen. Seinen eigenen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Ehefrauen bzw…
…ob die L-Anstalt stiftungsähnlich ausgestaltet wurde oder anderen Charakter hatte. Dieser Beurteilung fehlt die rechtliche Relevanz. Zu klären bleibt deshalb nur, ob die Tätigkeit und die daraus resultierenden Einkünfte der L-Anstalt dem Bf. direkt zugerechnet werden können. Nach ihrer Gewinn- und Verlustrechnung handelt…
…und die Bedeutung eines Mandatsvertrages nicht kennen. Des Weiteren könne die Formulierung, wonach die Enkelkinder erst nach dem Tod der Stifterin und nach Vornahme der Ausschüttung an karitative Organisationen zu Zweitbegünstigten werden, als weiterer Versuch der Absicherung und Schaffung einer Barriere oder Abschirmung angesehen werden…
…im Oktober 2015 einen undatierten von allen drei Stiftungsvorständen unterzeichneten Umlaufbeschluss unter Beitritt von W. N. als Privatperson mit folgendem Inhalt vor: Nachdem für von der Stiftung angeschaffte Einrichtungsgegenstände wie Küche/mehrgeschossige Schrankwand. Bad etc. iHv € 250.000,00 eine entsprechende Mietenerhöhung von H…
…die ***F GmbH*** in der Höhe von EUR 4 Millionen zu beschließen. Dies stellte eine Auszahlungsvoraussetzung der Kreditverträge Senior A und B dar, deren finales Dokument nach dem im Dokument angeführten Dokumentenpfad der 27. März 2007 war. Zusätzlich mussten die Gesellschafterinnen (***H Privatstiftung*** und die…
…Ermessensstiftungen sei die Transparenzfiktion nicht anwendbar, weshalb für den Zeitraum nach dem 20.3.2009 eine intransparente Stiftung vorliege. Im Weiteren führte der Gutachter aus: Durch die erst am 17.5.2018 erfolgte Einreichung des Beistatuts vom 16.12.2004, seien die mit Schriftsatz vom…
…von gestiftetem Vermögen an den seinerzeitigen Stifter aufgrund eines Widerrufs der Privatstiftung wurde eine Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage um den Stiftungseingangswert gewährt. Mit dem allgemeinen Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab dem 1. August 2008 (SchenkMG 2008, BGBl. I 2008/85) wurde ein nach dem Zeitpunkt…
…Alleingeschäftsführer (und unmittelbar beteiligter Gesellschafter) der U. nimmt dieser die Gesellschafterrechte aus dem 50 % Anteil an H. wahr, bei der er darüber hinaus noch selbst Geschäftsführer ist. Damit besteht nicht nur wegen der beteiligungsmäßigen Verknüpfung eine qualifizierte Nahebeziehung zwischen Stifter, Stiftung und den beiden Gesellschaften…
…Kauf- und Abtretungsvertrag vom 26. März 2007 die Anteile an der ***B GmbH*** um EUR 30.000.000,00 von der ***Y Privatstiftung*** und von der "***Z Privatstiftung***. Kurz vor dem Erwerb wurden die Gesellschafterinnen der Beschwerdeführerin (vormals ***F GmbH***) als Erwerberin, die ***G Privatstiftung…
…Bf schon dem Grunde nach nicht dargetan. In dem von Mitgliedern des Stiftungsrates der Y Stiftung und der Bf unterfertigten Schreiben vom 12.8.2016 betreffend "Zusicherung einer Ausschüttung" ist zwar von einem Ausgleich der Differenz des zwischen schweizerischem und österreichischem Recht bestehenden Anteils der…
…dh bei Anschaffung der Anteile an der Zielgesellschaft. Von einem wie von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten bloß engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Zielgesellschaft und dem restlichen Konzern kann nach dem festgestellten Sachverhalt gerade keine Rede sein. Dass im Beschwerdefall…
…hat eine Maßnahme gesetzt, um eine verkaufsfähige Gesellschaft zu erzeugen. Es ist im vorliegenden Fall nicht so, dass die zuschussgebende Gesellschaft kurze Zeit nach Gewährung des Zuschusses unmittelbarer Gesellschafter wurde, viel mehr wird ein fremder Dritter durch Kauf der Gesellschaft unmittelbarer Gesellschafter. Die Einstufung der…
…Einheit zu bewertenden Mehrheit von Wirtschaftsgütern bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. (vgl. Twaroch/Wittmann/Frühwald, Kommentar zum BewG, § 10 Anm 16). Im hier strittigen Fall sind die gestifteten GmbH- Anteile zu bewerten. Die GmbH war zu dem Zeitpunkt der Stiftung nicht mehr aktiv (werbend…
…XIII. werde ausgeführt, dass die Stifter ausdrücklich berechtigt seien, Änderungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde auch nach dem Entstehen der AB PS vorzunehmen. Die Stifter würden sich eine entsprechende Änderungsmöglichkeit in allen Belangen und in jeglicher Richtung ausdrücklich vorbehalten. Trotz der Tatsache, dass M-Z…