… 106a Tz 1 - zum Ergebnis, dass der mit dem Steuerreformgesetz 2009 eingeführte Kinderfreibetrag als Maßnahme zur (zusätzlichen) Berücksichtigung der mit Kindern verbundenen finanziellen Belastungen konzipiert und als "Familienleistung" iSd VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. der VO (EG) Nr. 883/2004 anzusehen ist. Das BFG…
…höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes nicht vor. Somit sind aber auch ab Mai 2010 die Rechtsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO ist "Arbeitnehmer" u…
…nur die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 (in der Folge: VO) und Nr. 574/72 zu beachten. Diese waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Danach gelten für Unionsbürger die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments…
…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…
…verwiesen, wonach im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bzw. einen Anspruch auf Differenzzahlung nach der VO (EWG) Nr. 1408/71) oder nach der VO (EG) Nr. 883/2004) vermitteln können. Diese Rechtsansicht wurde vom UFS auch in der Folge (UFS 12…
…Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall einer slowakischen Staatsbürgerin ist durch Anhang XIV die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG) 883/2004 - inkraftgetreten ab Mai 2010) nicht eingeschränkt worden. Ob eine sog…
…Nr. 1408/71 und § 2 Abs. 2 FLAG) und unter Berücksichtigung der allenfalls anzuwendenden Kumulierungsregelung des Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO…
…VO 1408/71 die Waisenpensionen der Kinder außer Acht gelassen hat sowie gänzlich unbeachtet ließ, dass die Bf und die Kinder Unfallversicherungs-Hinterbliebenenrenten bezogen. Fragen 3 und 4 Unionsrecht: Der Rückforderungszeitraum Oktober 2008 bis 30. April 2010 fällt in den Geltungsbereich der VERORDNUNG (EWG) Nr…
…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (in der Folge "VO 1408/71") zu beachten…
…Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Weiters ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2004, mit dem Beitritt Polens zur EU, auf polnische Staatsbürger die bisher gültige EU/EWR-Verordnung Nr. 1408 anzuwenden war. Gemäß Art 3 der VO (EWG) Nr. 1408/71…
…nichtselbständigen Beschäftigung bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung) für die in Polen lebenden Kinder. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 sei nicht anwendbar. Der Bf. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat und führte darin aus, dass er die Begründung der Berufungsvorentscheidung…
…anderen Rechtsordnung. Daher bestehe neben der Pflicht, Sozialabgaben in Österreich zu zahlen auch der Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen (= Familienleistungen). Eine entsprechende Regelung habe auch die VO (EWG) Nr. 1408/71 in Art 14a Abs. 1 lit. a enthalten (mit Höchstdauer von 12 Monaten). Auch…
…eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten…
…Grund Ihres Antrages vom ... wird Ihnen Ausgleichszahlung nach der Verordnung (bis 30. April 2010 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, ab Mai 2010 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2007) inkl. Kinderabsetzbetrag in folgenden Umfang gewährt:…
…EG) Nr 987/2009 (ab 1. Mai 2010) ergeben, gelten, da diese gegenüber allen anderen Bestimmungen Vorrang Wirkung genießen. Im Speziellen zu beachten ist, dass ein Diplomat, der einem Beamten gleichzuhalten ist, gemäß Art. 13 Abs 1 Buchstabe d der VO (EWG) Nr 1408/71…
…einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird..." Die noch bis 30.4.2010 gültige VO (EWG) Nr. 1408/71 enthält analoge Vorschriften. Rechtlich folgt daraus: Da kein Zustellnachweis über die Zustellung der Berufungsvorentscheidung vorliegt, wird zugunsten des Bf…
…VO (EG) Nr. 883/2004 allein deshalb, weil eine einzige Person in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten selbständig oder nichtselbständig erwerbstätig ist, sieht das Unionsrecht nicht vor; hier kommen (nur) die Zuständigkeitsregelungen nach Artikel 13 ff VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. Artikel 11 ff VO…
…7.11.2011) entschieden, dass das Unionsrecht vorsehe, dass eine Differenzahlung nach Artikel 76 VO (EWG) Nr. 1408/71 oder Artikel 10 VO (EWG) Nr. 574/72 bzw. Artikel 68 VO (EG) Nr. 883/2004 nicht allein deshalb zu gewähren ist, weil eine einzige Person…
…jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird..." Die noch bis 30.4.2010 gültige VO (EWG) Nr. 1408/71, die für einen Teil des Streitzeitraumes anwendbar ist, enthält analoge Vorschriften. …
…VO (EG) Nr. 883/2004 allein deshalb, weil eine einzige Person in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten selbständig oder nichtselbständig erwerbstätig ist, sieht das Unionsrecht nicht vor; hier kommen (nur) die Zuständigkeitsregelungen nach Artikel 13 ff. VO (EWG Nr. 1408/71 bzw. Artikel 11 ff. VO…