…Ermächtigten Ausführers bzw. Registrierten Ausführers. Die verschiedenen Präferenzmaßnahmen würden unterschiedliche Ursprungsnachweise vorsehen, die entweder auf einer zollamtlichen Bestätigung (Warenverkehrsbescheinigung) oder einer Selbstzertifizierung des präferenzrechtlichen Ausführers basieren würden. Bei den zollamtlich zu bestätigen Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und EUR-MED würden die Rechtsgrundlagen vorsehen, dass sich der…
…seien Konzentrate in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden. Diese seien in die Warennummer 3302 1040 00 eingereiht worden. Den Zollanmeldungen seien Ursprungsnachweise des Handelsministeriums beigeschlossen gewesen. Aus diesen gehe die Präferenzberechtigung der gegenständlichen Waren hervor. Im Jahr 1998 seien die Konzentrate von der Technischen…
…an einem externen Seminar „Präferenzrecht“ teilgenommen. Für die Überprüfung, ob entsprechende Unterlagen/Ursprungsnachweise vorlagen, sei sie weder zuständig noch verantwortlich gewesen. Es sei arbeitsteilig vorgegangen worden. Ursprungsnachweise seien der Beschwerdeführerin gar nicht vorgelegt worden. Für ein allfälliges Organisationsverschulden könne sie nicht zur Verantwortung gezogen werden.…
…nicht eingelangt. Ein zweites Schreiben sei an die indische Zollverwaltung übermittelt worden. Für die in der Beilage 4 angeführten Zollanmeldungen sei eine nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen nicht eingeleitet worden, zumal es sich um idente Ursprungserklärungen gehandelt habe und diese vom selben Ausführer stammten. Weil das…
…selbst wenn diese Person nicht im Ausfuhrland ansässig ist, vorausgesetzt, dass der Agent die Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse nachweisen kann." Dies ergebe sich auch aus dem Schweizer Recht: Verweis auf Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen (VAU), SR 946.3. Es sei daher auch nicht erkennbar…
…die kein Zoll zu entrichten sei, wird auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung verwiesen. Die vorgelegten "Präferenzbestätigungen" stellen keine gültigen Ursprungsnachweise dar. Im Übrigen wird hiezu auf die Ausführungen in den Beschwerdevorentscheidungen verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein…
…Sie wird zur Verfügung des Ausführers gehalten, sobald die Ausfuhr tatsächlich erfolgt oder sichergestellt ist. (...) Artikel 25 Vorlage der Ursprungsnachweise Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung sind den Zollbehörden des Einfuhrlands nach den dort geltenden Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung der…
…Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Beschließen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Zollpräferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht…
…27 Mikrometer. Der Ursprung der mit den gegenständlichen Einfuhrabfertigungen war auf Grund der Angaben in den vorliegenden Unterlagen (Warenanmeldungen, Ursprungsnachweise) und der Ausführungen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unbestritten. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK…
…Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Beschließen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Zollpräferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht…
…Herkunft des Goldes sei der Bf. mitgeteilt worden, dass dieses aus dem Osten und auch aus der Schweiz stamme. Ursprungsnachweise seien nicht vorgelegt worden. In der Folge sei es zu wöchentlichen Goldlieferungen gekommen. Die Bf. sei angerufen und gefragt worden, ob Interesse an einem Ankauf…
…Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Beschließen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Zollpräferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht…
…32 Abs. 1 des Protokolls Nr. 4 lautet: "Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit des Papiers, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben." Art…
…Diesbezüglich ist auch festzuhalten, dass es nicht der Zollbehörde oblag, die Vorlage von Ursprungsnachweisen im Feld 44 der Anmeldung zu dokumentieren, sondern es Aufgabe eines Anmelders ist, bei Vorlage eines Ursprungszeugnisses dieses im Feld 44 der Anmeldung anzugeben. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen und aufgrund der…
…32 Abs. 1 des Protokolls Nr. 4 lautet: "Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit des Papiers, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben." Art…
…Diesbezüglich ist auch festzuhalten, dass es nicht der Zollbehörde oblag, die Vorlage von Ursprungsnachweisen im Feld 44 der Anmeldung zu dokumentieren, sondern es Aufgabe eines Anmelders ist, bei Vorlage eines Ursprungszeugnisses dieses im Feld 44 der Anmeldung anzugeben. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen und aufgrund der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Ri 3 und Ri 4 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780…