…Zumutbarkeit der Aufgabe des Doppelwohnsitzes" zurücktritt und der Bf. seiner Partnerin entweder die Chance einer eigenen Beschäftigung im Heimatort de facto verweigert oder ihr wieder die Tür weist. Es liegen somit Umstände von erheblichem Gewicht vor, die im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des VwGH…
…2006/15/0047). Die Ursachen der Unzumutbarkeit können ihre Wurzeln sowohl in der privaten Lebensführung als etwa auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder einer Erwerbstätigkeit seiner Partnerin haben. Lehre und Judikatur bejahen aber auch für alleinstehende Steuerpflichtige Umstände, die die Verlegung eines bestehenden…
…15/0079). Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Die berufliche Bedingtheit des Doppelwohnsitzes wird etwa dann angenommen, wenn Ehegatten an verschiedenen Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar…
…Eine berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes/ständigen Wohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen…
…0079). Diese Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Bei Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem…
…Ursachen haben kann (vgl. für viele VwGH 21.6.2007, 2005/15/0079). Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen…
…Die Unzumutbarkeit der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. VwGH 17.02.1999, 95/14/0059; VwGH 22.02.2000, 96/14/0018), oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen erzielt…
…0079 ) . Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Die berufliche Bedingtheit des Doppelwohnsitzes wird etwa dann angenommen, wenn Ehegatten an verschiedenen Orten beruflich tätig sind und eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist…
…Die Ursachen für die Unzumutbarkeit müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem, objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann auch eine auf Dauer angelegte, doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sein. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…
…2006/15/0047). Die Ursachen der Unzumutbarkeit können ihre Wurzeln sowohl in der privaten Lebensführung als etwa auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder einer Erwerbstätigkeit seines Partners haben. Lehre und Judikatur bejahen aber auch für alleinstehende Steuerpflichtige Umstände, die die Verlegung eines bestehenden…
…den Mittelpunkt der persönlichen Lebensinteressen der Bf und ihrer Familie in beiden Streitjahren darstellte. Die Unzumutbarkeit für eine Familienwohnsitzverlegung kann - wie unter anderem dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, VwGH 09.10.1991, 88/13/0121, zu entnehmen ist - ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als…
…einem entfernten Betriebsort (Beschäftigungsort) die Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung am Betriebsort (Beschäftigungsort) geltend gemacht werden, solange die Verlegung des Familienwohnsitzes bzw Wohnsitzes (bei Alleinstehenden) nicht zumutbar ist (vorübergehende doppelte Haushaltsführung; E 22.4.1986, 84/14/0198, 1987, 65); die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei eine solche Unzumutbarkeit die unterschiedlichsten Ursachen haben kann (vgl. VwGH 28.05.1997, 96/13/0129; VwGH 29.01.1998, 96/15/0171; VwGH 23.05.2000, 95/14/0096). Der Begriff…
…Begründung eines beruflich bedingten Wohnsitzes in Österreich notwendig. Die Aufgabe des Familienwohnsitzes sei daher nicht zumutbar (vergleiche auch Lohnsteuerrichtlinien Rz 341 ff.). Die Voraussetzungen für die Gewährung der vorübergehenden doppelten Haushaltsführung gemäß Rz 346 Lohnsteuerrichtlinien seien erfüllt und die kurzfristige Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…VwGH-Rechtsprechung; Jakom/Ebner EStG, 2023, § 16 Rz 56 "Doppelte Haushaltsführung"; Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21, § 16 Tzen 201 ff). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann - wie erwähnt - unterschiedliche Ursachen haben. Diese Ursachen müssen jedoch aus Umständen resultieren, die…
…dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-) Partners haben (VwGH 17…
…Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe)Partners haben (Doralt, EStG, § 16 Tz 201 mit Judikaturnachweisen). Wird dagegen der…
…Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehepartners haben (vgl. VwGH vom 26…
…und latent drohenden Möglichkeit der Versetzung nicht gesprochen werden kann. Die Ursachen der Unzumutbarkeit einer Verlegung des Wohnsitzes müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Dies ist im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes (familienhafte…
…und latent drohenden Möglichkeit der Versetzung nicht gesprochen werden kann. Die Ursachen der Unzumutbarkeit einer Verlegung des Wohnsitzes müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Dies ist im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes (familienhafte…