…am 03.05.2016 an der Post Geschäftsstelle 1090 hinterlegt und zur Abholung bereit gehalten worden (zur Verständigung des Adressaten darüber s. oben). Der Bf hat das behördliche Dokument nicht behoben. Die Strafverfügung ist gemäß § 17 Zustellgesetz am 03.05.2016 rechtmäßig zugestellt worden und…
…und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie die Verwaltung von Einkünften und Vermögen umfasst. Des weiteren wurde ein Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 25.1.2021 vorgelegt, in dem festgestellt wird, dass die weitere Unterbringung der Bf in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher notwendig ist, und…
…2007, 2006/16/0220). Bis zur Vollbeendigung braucht die aufgelöste Gesellschaft - so wie bisher - einen gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter. In der Zeit zwischen Auflösung und Vollbeendigung (vollständige Abwicklung aller Rechtsverhältnisse) fungiert grundsätzlich der vormalige Geschäftsführer als "geborener Liquidator"(VwGH 23.6.1993, 91/15/0157…
…Wanke, EStG § 1 Anm 2). Der ruhende Nachlass soll als Rechtssubjekt die Zeitspanne zwischen dem Erbfall und der Einantwortung überbrücken (Schauer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 Rz 7). Der ruhende Nachlass verliert seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung. Konsequenterweise besteht er dann weiter, wenn…
…Maßnahmen zur Bekämpfung von Bescheiden und zur Durchsetzung seines Rechtsstandpunkts zur Verfügung, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige nicht eine Maßnahme wählt, die infolge Fristversäumnis schon von vornhinein zum Scheitern verurteilt ist, sondern einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist (vgl…
…zu eigenen Handen des Empfängers zu bewirken. Gemäß § 1 ZustG regelt das Zustellgesetz die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden. Gemäß § 2 Z 4 ZustG ist "Abgabestelle" die…
…Einbringung des Vorlageantrages begann mit der persönlichen Übernahme des behördlichen Dokuments durch den Bf. am 26.07.2017 und endete mit Ablauf des 09.08.2017. Der Bf. hat den Vorlageantrag mit E-Mail erst am 23.08.2017 und somit verspätet eingebracht. Die Zuständigkeit…
…Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten; Vertretung bei Rechtsgeschäften, die über Geschäfte des täglichen Lebens hinausgehen. Rechtslage Gemäß § 79 der Bundesabgabenordnung gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO werden schriftlichen Erledigungen…
…gemäß § 50 VwGVG i. V. m. § 24 Abs. 1 BFGG und § 5 WAOR Folge geben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. II. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z…
…dass zum jetzigen Zeitpunkt, zu welchem (noch) keine Beschwerdevorentscheidung erlassen worden ist, nach der Bundesabgabenordnung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (noch) keine verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit zu einer Entscheidung (in der Sache) besteht. Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa…
…wurde nach Abhaltung einer Nachschau das Verfahren betreffend die Feststellung der Einkünfte 2007 bis 2010 wiederaufgenommen und gleichzeitig neue Sachbescheide erlassen. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Beschwerdeführer (kurz: Bf.), die vom Finanzamt hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens mit als Beschwerdevorentscheidung intendierter Erledigung vom 19…
…1 Z. 2 WiEReG nicht gegeben ist und die angefochtene Entscheidung aufzuheben war. Von der beantragten Verhandlung konnte daher abgesehen werden. § 62 Abs. 2 Sätze 2 und 3 FinStrG: Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor der mündlichen Verhandlung obliegt dem Senatsvorsitzenden. Diesem obliegt auch die Entscheidung…
…abgestellt. Bei dem Fahrzeug handle es sich um einen silberfarbenen Ford mit dem behördlichen Kennzeichen Kennzeichen1, der mittlerweile nach einer Abschleppung versteigert worden sei. Die Bf. sei in der gemeinsamen Wohnung in Wien von Herrn Y ihrer Freiheit beraubt worden und körperlich misshandelt worden. Sie…
…der Ausnahmen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO) an einer (wirksam zugestellten) Beschwerdevorentscheidung oder es sei kein Vorlageantrag (wirksam) eingebracht worden, und unterlässt es daher die Erledigung der Beschwerde, so steht beiden Parteien (vgl. zur Amtspartei VwGH 6.4.2016, Fr 2015/03/0011…
…die nach herrschender Lehre in der Zeit zwischen dem Erbfall und der Einantwortung als juristische Person anzusehen ist (vgl zB Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II9, S 390), im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Erledigung nach der bereits erfolgten rechtskräftigen Einantwortung als Steuersubjekt nicht mehr…
…das behördliche Schriftstück behoben. Die Bf. hat in ihrem Vorlageantrag keinen Zustellmangel geltend gemacht. Somit geht das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung nach § 45 Abs. 2 AVG davon aus, dass die bekämpfte Beschwerdevorentscheidung mit deren Hinterlegung und erstmaliger Bereithaltung zur Abholung am 20.09.2018 rechtmäßig…
…in St27, gegen die als Bescheid intendierte behördliche Erledigung des FA vom 25.5.2016 betreffend Umsatzsteuer 2011 beschlossen : Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen diesen Beschluss gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25…
…Liegt nämlich kein wirksam erlassener Titelbescheid vor, dann ist die Vollstreckung unzulässig. Der Bf war bis 1.12.2011 in der Gasse 9/7 hauptgemeldet und ist anschließend nach Ungarn verzogen. Das Fahrzeug des Bf war bis 6.8.2014 auf die Adresse Gasse 9…
…zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten (§ 1 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die Abgabe wäre ua. nicht zu entrichten, wenn ein (befugtes) Fahrzeug in einer behördlich verordneten Ladezone abgestellt ist und eine gesetzesmäßige Ladetätigkeit durchführt…
…Zu diesem Zeitpunkt war die Bf. besachwaltet und nicht geschäftsfähig. Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam (vgl. Ritz, BAO5, § 79 Tz 19). Ist somit für eine Person ein Sachwalter bestellt, so ist eine bescheidmäßige Erledigung zwar an diese Person zu richten, der Bescheid kann jedoch nicht…