…Antrag bei Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% (§ 40 Bundesbehindertengesetz). § 29b Abs. 1 StVO 1960: "Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung…
…der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und legte die Beschwerde mit Bericht vom 24.10.2014 dem Bundesfinanzgericht vor. Das Bundesfinanzgericht ersuchte die Beschwerdeführerin mit Vorhalt vom 06.03.2019, Unterlagen zum Vorliegen des tatsächlichen Pendelns (Fahrtenbuch, Tankrechnungen) sowie zur behaupteten Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…
…dass eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (für die Fahrten zur Ordination nach B) sich laut Pendlerrechner ergeben würde. Diesem Vorlageantrag war ein Ausdruck aus dem Pendlerrechner angeschlossen, der einen Beginn der Arbeitszeit mit 16:00 Uhr und ein Ende mit 20:00 Uhr ausweist…
…7 min | Öffentliche Verbindung | | 18,1 | 64 min Hinsichtlich September bis Dezember 2013 wird somit für die vorliegende Entscheidung von einer Wegstrecke von weniger als 20 Kilometer ausgegangen. Hinsichtlich des gesamten Streitjahres 2013 ist keine Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erkennbar…
…Kilometergeld iHv 177,54 €) geltend. Darüber hinaus begehrte er den Freibetrag für Behinderung (§ 35 Abs 3 EStG) und den pauschalen Freibetrag wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nach § 3 Abs 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (hinfort: § 3 Abs 1 VO)…
…obwohl in der Vergangenheit noch nicht geschehen, nunmehr nahe, einen Freifahrtausweis zu beantragen. Eine konkret in Aussicht gestellte Vorgangsweise, die bei – nach Einschätzung der Eltern – bestehender Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wohl völlig unverständlich wäre. Zusammengefasst ist daher festzustellen, dass die Tochter der Beschwerdeführerin für…
…kleine Pendlerpauschale – so wie in der Berufungsvorentscheidung vom 9.6.2013 unverändert mit € 696 für 20 - 40 km - zu berücksichtigen. Nach den durchgeführten Internetabfragen über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sei die Benützung der Massenverkehrsmittel jedenfalls zumutbar. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln sei gegeben…
…des Arbeitgebers über die Dienstzeiten vorzulegen, sowie die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anhand von Beweismittel wie Fahrpläne darzulegen. Mit dem am 2. Oktober 2014 bei der belangten Behörde eingelangten Schreiben legte der Beschwerdeführer das bereits mit Schreiben vom 5. August 2014 vorgelegte und ein…
…dem öffentlichen Verkehrsmittel würde 108 Minuten, die Rückfahrt 104 Minuten betragen. Die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sei größer als 90 Minuten und mehr als 3x so lang, als die Fahrzeit mit dem eigenen Pkw. Gemäß BMF (Unzumutbarkeit der Benützung…
…Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG lag an jenen Arbeitstagen vor, bei denen die Wegzeit unter Verwendung der…
…Bestimmungen entsprechend erfolgte somit die Eintragung der Unzumutbarkeit mit diesem Datum.“ Das Bundesfinanzgericht übermittelte dem Beschwerdeführer folgenden Vorhalt vom 26. Jänner 2015: „Anbei übermittle ich Ihnen das oa Schreiben. Aus diesem geht hervor, dass Ihnen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in den Jahren 2003 bis 2011…
…wären. Eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann aus den vorgenannten Gründen nicht erkannt werden. Für das Jahr 2005 waren Aufwendungen für die Anschaffung eines Net Gear in Höhe von Euro 133,89, die ursprünglich für das Jahr 2006 beantragt wurden, im Ausmaß der beruflichen…
…Rechtsgrundlagen vor, dass die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht belegt worden sei und aktuelle Internetabfragen (Google Maps) für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte unter Berücksichtigung im Einzelnen dargestellter optimaler Kombinationen zwischen öffentlichem Verkehrsmittel und privatem Pkw eine Dauer von 39 min bzw. 54…
…Die Unzumutbarkeit kann sich außerdem auch aus einer Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP, 75) die Frage der…
…würden die allgemeinen Regelungen zum Pendlerpauschale gelten. In solchen Fällen bewirke der Umstand, dass mit dem Privat-PKW zur Arbeitsstatte gefahren werden müsse, keine automatische Unzumutbarkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch dass die allgemeinen Regelungen anzuwenden seien, sei ein öffentliches Verkehrsmittel möglich und zumutbar…
…Jahr 2014 ermittle der Pendlerrechner für ein und dieselbe Strecke ein großes Pendlerpauschale und stelle die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel fest. Für das Veranlagungsjahr 2013 solle nach Ansicht des Finanzamtes nur das kleine Pendlerpauschale zustehen, da die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben sei…
…159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 39/2013 verfügt oder c) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit für den Steuerpflichtigen im Behindertenpass (§ 42 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz BGBl. Nr. 283/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl…
…§ 29 b Straßenverkehrsordnung bzw. wenn eine Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass ( § 42 Abs.1 BBG) vorliege. Da keine dieser Voraussetzungen gegeben sei ,könne nur das kleine Pendlerpauschale € 2.016 für eine Wegstrecke ab 60 km…
…behinderte Tochter in die Volksschule zu bringen, ist für die gegenständliche Beurteilung ohne Bedeutung. Die Gewährung des großen Pendlerpauschales ist ausschließlich nach objektiven Kriterien der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zu beurteilen (vgl Unabhängiger Finanzsenat (UFS) 21.05.2008, RV/0261-F/08; 21.01.2011…
…Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, vom Verlassen der Wohnung am Familienwohnsitz bis zum Arbeitsbeginn 100 Minuten und vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zum Erreichen des Familienwohnsitzes 103 Minuten. Da die Zeitdauer 60 Minuten nicht aber 120 Minuten übersteigt, ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit bzw Unzumutbarkeit der…