…Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können im Wege der Pauschalbeträge Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 25.04.2014, 2012/15/0149; 16.07.1996, 96/14/0002, 0003). Der Begriff der "Unzumutbarkeit" im Zusammenhang mit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…
…BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen." Da der Bf…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…den Transport der Geräte. Im Vorlageantrag vom 16.2.2016 wird nunmehr - in Ergänzung zur Beschwerde - vorgebracht, dass eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (für die Fahrten zur Ordination nach B) sich laut Pendlerrechner ergeben würde. Diesem Vorlageantrag war ein Ausdruck aus dem Pendlerrechner angeschlossen…
…des BFG 21.10.2014, RV/1100516/2013) wurde diese Rechtsfrage im vorliegenden Erkenntnis dahingehend gelöst, dass das Benötigen des privaten PKW während der Arbeitszeit keine Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte iSd § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Kilometergeld iHv 177,54 €) geltend. Darüber hinaus begehrte er den Freibetrag für Behinderung (§ 35 Abs 3 EStG) und den pauschalen Freibetrag wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nach § 3 Abs 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (hinfort: § 3 Abs 1 VO)…
…kleine Pendlerpauschale – so wie in der Berufungsvorentscheidung vom 9.6.2013 unverändert mit € 696 für 20 - 40 km - zu berücksichtigen. Nach den durchgeführten Internetabfragen über die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sei die Benützung der Massenverkehrsmittel jedenfalls zumutbar. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln sei gegeben…
…dem öffentlichen Verkehrsmittel würde 108 Minuten, die Rückfahrt 104 Minuten betragen. Die Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel sei größer als 90 Minuten und mehr als 3x so lang, als die Fahrzeit mit dem eigenen Pkw. Gemäß BMF (Unzumutbarkeit der Benützung…
…2014 ersuchte die belangte Behörde den Beschwerdeführer, für die Jahre 2010 bis 2013 eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Dienstzeiten vorzulegen, sowie die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anhand von Beweismittel wie Fahrpläne darzulegen. Mit dem am 2. Oktober 2014 bei der belangten Behörde eingelangten…
…Eine konkret in Aussicht gestellte Vorgangsweise, die bei – nach Einschätzung der Eltern – bestehender Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wohl völlig unverständlich wäre. Zusammengefasst ist daher festzustellen, dass die Tochter der Beschwerdeführerin für den größten Teil des Schulweges eine unentgeltliche Beförderung bzw „SchülerInnenfreifahrt“ in Anspruch nehmen…
…werden. Daraus erhellt aber, dass bezüglich der Beurteilung der Frage der Unzumutbarkeit auf die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels für die eigentliche Bewältigung der Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort abzustellen ist und nicht etwa darauf, ob das Kfz am Arbeitsort für die Berufsausübung erforderlich ist, weshalb…
…angesetzt. Auf Basis dieser Faktenlage wurde für jeden einzelnen Arbeitstag die Gesamtwegzeit festgestellt und auf Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1…
…Dezember 2012 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt Bregenz im Wesentlichen aus: „Das Bundessozialamt bestätigte die Ausstellung der Zusatzeintragung im Behindertenausweis "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" auf Grund des Vorgelegten Ausweises gemäß § 29b StVO. Da dieser Ausweis laut BH Bregenz jedoch erst…
…die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Mit weiterem Vorhalt vom 10.1.2013 wird der Beschwerdeführer bezüglich seines Begehrens für das große Pendlerpauschale ersucht, die Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (z.B. durch den Dienstvertrag…
…vorrangig zu berücksichtigen. […]" Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist nach § 2 Abs. 1 der Pendlerverordnung somit dann unzumutbar, wenn die Voraussetzungen der Z 1 (fehlendes Massenbeförderungsmittel auf zumindest dem halben Arbeitsweg; Ausweis gemäß § 29b StVO; Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass) bzw…
…ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel liegt aber auch dann vor, wenn die Fahrt zur Arbeitsstätte und retour mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Mal so lange dauert wie mit dem privaten…
…dass mit dem Privat-PKW zur Arbeitsstatte gefahren werden müsse, keine automatische Unzumutbarkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch dass die allgemeinen Regelungen anzuwenden seien, sei ein öffentliches Verkehrsmittel möglich und zumutbar, daher hätte nur das kleine Pendlerpauschale anerkannt werden können. Mit Vorlageanträgen vom 12…
…ein und dieselbe Strecke ein großes Pendlerpauschale und stelle die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel fest. Für das Veranlagungsjahr 2013 solle nach Ansicht des Finanzamtes nur das kleine Pendlerpauschale zustehen, da die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben sei. Zur Verwendung des Pendlerrechners werde darauf…
…BGBl. Nr. 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 39/2013 verfügt oder c) die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit für den Steuerpflichtigen im Behindertenpass (§ 42 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz BGBl. Nr. 283/1990, in der Fassung des…
…§ 29 b Straßenverkehrsordnung bzw. wenn eine Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass ( § 42 Abs.1 BBG) vorliege. Da keine dieser Voraussetzungen gegeben sei ,könne nur das kleine Pendlerpauschale € 2.016 für eine Wegstrecke ab 60 km…