…und Familienheimfahrten, mit der Begründung, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter - bei nur zwei Heimfahrten im Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er…
…Finanzamt Österreich richtete an den Bf. ein mit 17. Juli 2025 datiertes Ergänzungsersuchen, worin um Vorlage der Befundung durch das Sozialministeriumservice für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ersucht wurde. Der Bf. antwortete darauf zunächst am 28. Juli 2025, dass er Diabetiker und nicht gehbehindert…
…Verfahrensgang Strittig im beschwerdegegenständlichen Fall ist die Berücksichtigung von Familienheimfahrten in Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer beantragte mit den beim Finanzamt eingebrachten Erklärungen zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 und 2018 unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…in ***1*** (…). Der Bf. wurde im Ergänzungsersuchen vom 26.11.2021 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2020 nach den Gründen für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes gefragt. Im Antwortschreiben vom 16.01.2022 ist der Bf. darauf nicht eingegangen d.h…
…dem Bundesfinanzgericht nachgefragt. Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage teilte der Amtsvertreter mit, dass er gegen eine Entscheidung, die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bis zum Ende der Befristung des Dienstverhältnisses des Partners anzunehmen, keine Einwände habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen § 16 Abs…
Aus dem zuvor Gesagten folgt, dass die Mehraufwendungen infolge vorübergehender doppelter Haushaltsführung dem Grunde nach bis einschließlich Juli 2001 anzuerkennen sind. Einrichtungsgegenstände Die Kosten für Einrichtungsgegenstände wurden mit dem angefochtenen Bescheid ausgeschieden, jedoch fehlt dem Bescheid die Begründung. Da im Beschwerdefall von einer Verlegung des…
…als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann die unterschiedlichsten Ursachen haben; sie kann ihre Ursache auch in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (zB VwGH vom…
…entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn…
…Sachlage Stellung genommen und ausgeführt, dass die geltend gemachten Kosten der Höhe nach zwar nachgewiesen seien, es allerdings an der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mangle. So seien die Behandlungen zur künstlichen Befruchtung sowie der Gesundheitszustand der Ehefrau des Bf., die im Jahr 2017 über…
…da die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (siehe rechtliche Würdigung) aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen ist. Dass die Ehefrau des BF (trotz polizeilicher Meldung bis 29.11.2011) in den Jahren 2011 bis 2013 nicht in Österreich gelebt und der Familienwohnsitz des…
…führende Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei eine solche Unzumutbarkeit die unterschiedlichsten Ursachen haben kann (vgl. VwGH 28.05.1997, 96/13/0129…
…Serbien, noch jene für die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich berücksichtigt, weil die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus Serbien nach Österreich nicht vorliegen würde. Der Beschwerdeführer verfüge am Familienwohnsitz in Serbien über einen kleinen, überwiegend der Eigenversorgung dienenden landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz…
…des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 24.4.2014, 2010/15/0156, und die dortigen Ausführungen) wird eine "Unzumutbarkeit" im Sinne der lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 jedenfalls (auch und vor allem) dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel für die…
…für seine Familie und ihn undenkbar. Aufgrund der begründeten Unzumutbarkeit der täglichen Heimkehr zu seiner Familie beanspruche er die steuerliche Begünstigung aufgrund der Familienheimfahrten im Höchstausmaß von 2.421,00 € im Rahmen der Werbungskosten für das Jahr 2004. Bezüglich der Beiträge an die gesetzliche…
…für seine Mutter erbracht hat – woran das Bundesfinanzgericht nicht zweifelt – reichen diese nicht aus, um eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Arbeitsort wegen „Pflege- und Betreuungspflichten“ zu begründen. Bei Betrachtung des Sachverhaltes fällt aber auf, dass der Beschwerdeführer insgesamt nur etwas mehr als 10 Monate…
…Fall, ob dem Bf. das große Pendlerpauschale (Unzumutbarkeitspauschale ab 2 Kilometer) gebührt (Meinung des Bf.) oder ob der Anspruch auf das Pendlerpauschale (wegen Zumutbarkeit) überhaupt nicht gegeben ist (Meinung des Finanzamtes). Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…behauptete tägliche Mitnahme tatsächlich stattgefunden hat. Danach hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob dies eine Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln im überwiegenden strittigen Zeitraum begründet hat. Überdies ist zu beachten, dass eine allfällige Zuerkennung des Pendlerpauschales nur für jene Monate zulässig wäre…
…kann. Nach Rz 342 LStR 2002 ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. Diese Voraussetzung ist gegeben. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann unterschiedliche Ursachen…
…werden; § 47 Abs. 2 EO ist anzuwenden." Die Bestimmung des § 54b Abs 3 VStG stellt auf die Unzumutbarkeit der Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen ab. Andere als wirtschaftliche Gründe sind daher nicht geeignet, einen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stützen. Zudem müssen die für die Anwendung des …