…der Beteiligung gemäß gesellschaftsvertraglichen lnnenhaftungsregelung mit oder ohne die negative Cash-FIow-Haftung erhöhende Zusatzhaftungen wie etwa eventuelle Syndikatsverträge, und/oder aber Außenhaftungen gegenüber projektfinanzierenden Banken und/oder gesonderte Haftungen im Unternehmerriskensituation wie freiwillige Zahlungsverpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft, in wie weit diesbezüglich Treuepflicht etc…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch WD Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg (nunmehr Finanzamt Österreich…
Den Gästen gegenüber treten nicht die Beschwerdeführer als Vertragspartner auf, sondern der Betreiber. Dieser nimmt die Reservierungen der Gäste entgegen. Der Beherbergungsvertrag in all seinen Ausformungen (Zusatzarrangements, Hausordnung, Kündigung des Mietvertrages aus schwerwiegenden Gründen) kommt zwischen dem Gast und dem Betreiber zustande. Der Betreiber übernimmt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Waldviertel vom 05.01.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, vertreten durch Mag. jur. Siegfried, Metzler & Partner, Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 6900 Bregenz, Dorf Rieden 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 20. April 2012 betreffend Aufhebung…
Zur Kontrollunterworfenheit wird in der Beschwerde ausgeführt, dass es den Regeln des übernommenen Geschäfts entsprechen und keinerlei Indiz, wonach die Zusteller der Kontrolle des Bf unterworfen wären, darstellen würde, wenn der Bf im Rahmen seines Vertrages mit seinen Subunternehmern nunmehr diesen die Aufgabe übertragen würde…
16. Mit E-Mail vom 24.05.2018 legte der Bf. der belangten Behörde eine Gleitzeitvereinbarung vom 15.10.2011 sowie weitere Urlaubs- und Arbeitszeitaufzeichnungen und Dienstverträge samt Änderungen von Frau ***7*** vor. Der Weg vom Arbeitsplatz von Frau ***7*** (***Bf1-Adr***) zum Ort der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2023 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 26. September 2023 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…
Zum Sachverhalt: Die Bf betreibe am Standort in ***11*** ein selbständiges Ambulatorium für Bilddiagnostik, das sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit bilddiagnostischen Verfahren erbringe. Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum habe die Bf einen durchschnittlichen Gesamtbeschäftigtenstand von knapp 50 Personen gehabt. Davon seien vier Ärzte durchgehend im Rahmen eines…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
So wurde es vereinbart und tatsächlich auch eine Zeit lang ausgeführt. Das ist unter anderem aus den Kontoauszügen der ***SMBV*** ersichtlich. Im Zeitraum vom 15. Dezember 2005 bis 30. Juni 2006 hat ***SMI*** in neun Zahlungen zwischen € 10.000 und € 70.000, insgesamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. J.N.W in der Beschwerdesache M.M, K.Str. 14a, 12rt L.L, vertreten durch W.K.W.S KG, T.P Straße 18, L.L, über die Beschwerde vom 19. Juni 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter****** in der Beschwerdesache B******, vormals P******, vertreten durch die Marsoner+Partner GmbH, Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Oktober 2009, betreffend Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, vertreten durch Metzler & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftskanzlei, 6900 Bregenz, Dorf Rieden 7, über die Beschwerde vom 16. Mai 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bregenz vom…
Die Erlösbuchungen (Konto 4499) können aufgrund der angeführten Erwägungen des LG und des Gutachtens, denen sich das Bundesfinanzgericht anschließt, mit einer werthaltigen Leistung nicht erklärt werden. Die fehlende Fakturierung über mehr als ein bzw. zwei Jahr(e) erscheint mehr als ungewöhnlich, ebenso wie die Tatsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der BF BF2 GesmbH, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., 8021 Graz, Niesenbergergasse 37, gegen die Kapitalertragsteuerhaftungsbescheide 2006-2009 des Finanzamtes FA vom 1.6.2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamt Graz-Stadt vom 09.05.2014 bzw. 07.05.2014 betreffend 1. Körperschaftsteuer 2010, 2011 und 2012 2. Haftungsbescheid zur Kapitalertragsteuer für das Jahr 2010…
Fassade Sanieren: Verunreinigungen entfernen, Leuchtschild Demontieren, Reinigen und Montiern, Sämtliche Röhren Tauschen, Sockel reinigen und teilweise nachbessern, Sämtliche Arbeiten inkl. Arbeit und Material Pauschale € 3.200,- Ergibt in Summe € 17.520,- + 20 % UST € 3.504,- = € 21.024,- *) Leistungen wurden in…
Das bedeutet aber noch nicht, dass entgegen den eindeutigen Urkunden Verkäuferin des Düngers die ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H. und nicht die ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. war. Insoweit – nicht aber hinsichtlich der vermeintlichen Existenz von „Einkaufsgemeinschaften“ in dem von der Bf behaupteten Umfang…