…im Jahr 2016 EUR 836,70. Dass der Beschwerdeführer freiwillig einen höheren als den etwaigen chilenischen Unterhalt geleistet hat, führt hinsichtlich des freiwilligen Mehrbetrages nicht zu einer höheren außergewöhnlichen Belastung. Die Kosten für die private Volksschule betreffen keine absetzbaren Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder…
…160,00 €) als Sonderausgabe sowie Unterhaltszahlungen für drei im Ausland lebende Kinder (insgesamt 1.400,00 €) als außergewöhnliche Belastung beantragt. 2. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung hat der Beschwerdeführer gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 mit der Begründung, der Alleinerzieherabsetzbetrag sowie diverse Aufwendungen [Unterhaltskosten für die Kinder…
…für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen ( VfGH 20.06.2009, G 13/09). Aus den Ausführungen des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich somit, dass grundsätzlich Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln…
…selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden und bei Leistungen an im Ausland lebende Kinder als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Seitens der Beschwerdeführerin wurden Aufwendungen aufgrund der auswärtigen Berufsausbildung der Tochter geltend gemacht. § 34 Abs 8 EStG 1988 trifft jedoch eine Regelung für jene Mehraufwendungen im Rahmen…
…00). Die an die Kinder in Serbien geleisteten Zahlungen können daher in Übereinstimmung mit dem Finanzamt im Umfang des halben Unterhalts von insgesamt € 1.540,00 pro Kind (somit insgesamt € 4.620,00) ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. II…
…Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen (vgl. VfGH 20.06.2009, G13/09). Den Ausführungen des VfGH folgend können also Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder…
…können daher im Ausmaß der Hälfte der gesetzlichen Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes berücksichtigt werden (vgl. VfGH 17.10.1997, Zl. G 168/96; 20.6.2009, Zl. B 1340/00). Die Rechtsansicht, wonach Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte…
…diesbezüglichen Zahlungsnachweise an die Kindesmutter in der Ukraine über insgesamt 3.600 € im Jahr 2012. Im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 wurden das beantragte Pendlerpauschale und die Sonderausgaben gewährt, als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt wurde ein Betrag von 600 € berücksichtigt, da für Unterhaltsleistungen für Kinder…
…einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe oder den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nach § 5 Abs 3 FLAG grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder…
…einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe oder den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nach § 5 Abs 3 FLAG grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder…
…einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe oder den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nach § 5 Abs 3 FLAG grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…für haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb der EU, des EWR-Raumes oder der Schweiz, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 ausgeschlossen ist, sind sohin als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. VfGH 4.12.2001, B 2366/00). Unterhaltsleistungen…
…einer außergewöhnlichen Belastung nicht möglich ist, wenn der gesetzliche Unterhalt für ein nicht haushaltszugehöriges Kind geleistet wird. Vielmehr ist in diesem Fall ein Absetzbetrag zu gewähren. Die Kinder des Bf. gehörten von 2008 bis 2011 nicht seinem Haushalt an und waren ständig im Ausland aufhältig…
…Katastrophenschäden s Rz 59) und im Ausland lebender Kinder (Rz 69) abgesehen, ein Selbstbehalt in Abzug zu bringen (VwGH 30.1.01, 2000/14/0184). Von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung sind grundsätzlich ausgeschlossen: laufende Unterhaltsleistungen an eheliche und uneheliche Kinder (VwGH 15.2.06…
…wonach Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte der gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) anzuerkennen seien, habe auch der VwGH geteilt (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0117). Hierzu gebe es auch eine Entscheidung des Finanzsenates von 2013. Unterhaltsleistungen würden über viele…
…Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Der VwGH hat sich in der Folge im Erkenntnis vom 27.4.2005, 2002/14/0050, ebenfalls für die einkommensteuerliche Berücksichtigung derartiger Unterhaltszahlungen (im…
…Juni 2012 eingebrachten Erklärung zur Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder (Formular L1k-2011) gab der Beschwerdeführer an, er habe für seine ständig im Ausland lebende Tochter B, geboren am xx.xx.198x, im Jahr 2011 Unterhaltsleistungen in Höhe von € 10.350,00 geleistet…
…ein im Ausland lebendes, nicht haushaltszugehöriges Kind zu (siehe auch die Ausführungen unter Punkt 1 2. Absatz). Da der Beschwerdeführer nachweislich für Name3 zur Zahlung von Unterhaltsleistungen verpflichtet wurde und sämtliche Nachweise erbracht hat, steht dem Beschwerdeführer der Unterhaltsabsetzbetrag zu. 3. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die…