…für eine Ehegattin, die geringe oder gar keine Einkünfte erzielt, in Österreich nicht berücksichtigt werden würden, kann sich das BFG daher nicht anschließen. Vielmehr gibt der Gesetzgeber Rahmenbedingungen aber auch Grenzen vor, wie und bis zu welchem Alter des Kindes derartige Unterhaltslasten zu berücksichtigen sind…
…nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs. 3 lit. a FLAG zählen zu den Kindern einer Person deren Nachkommen. Gemäß §…
…das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im…
…das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im…
…März 2016 habe der Bf bereits eine Beschwerde gemäß Art 144 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Dieser Beschwerde legte der Bf eine Berechnung der Unterhaltskosten für die Ehegattin bei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.12.2016 wurde der Einkommensteuerbescheid 2015 abgeändert und außergewöhnlichen Belastungen von 50,00 Euro…
…00 je Monat erfolgt sind. Stellt man für Beurteilung der Frage des Überwiegens des (jeweiligen) Unterhaltsbeitrages iSd § 2 Abs. 2 FLAG 1967 die vom Bf. so geleisteten Zahlungen den ebenfalls glaubwürdig dargestellten tatsächlichen Unterhaltskosten der beiden Kinder in AL (jeweils beziffert mit € 165,00…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 3 FLAG sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren…
…das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 106 EStG 1988 lautet auszugsweise: "(1) Als Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe…
…hat der derjenige Elternteil, der im Inland eine Beschäftigung ausübt, zu dessen Haushalt die Kinder nicht gehören, im Anwendungsbereich der VO 883/2004 einen Anspruch auf Differenzzahlung, wenn er die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt (vgl. VwGH 24.6.2021, Ro 2018/16/0040…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…beantragten Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung mangels Vorlage der entsprechenden Unterlagen sowie Nichtbeantwortung der Fragen nicht anerkannt. "Die Familienheimfahrten und die Kosten der doppelten Haushaltsführung sind aufgrund der vorliegenden Aktenlage nicht nachvollziehbar und konnten daher steuerlich nicht anerkannt werden. Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich…
…welche Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für…
…Juli 2022 bezüglich Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für S*** (VNR 123***) für den Zeitraum September 2019 bis Mai 2022 iHv 12.201,40 Euro zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…der die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trage. Als Eltern würden auch die Großeltern, Wahleltern, Stiefeltern und Pflegeeltern gelten. Daraufhin stellte die steuerliche Vertretung der Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung, dass die Kinder beim nicht…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist • Diese Begründung zu meinem Fall nicht ganz passt, weil ich wohl als überwiegender Unterhalter der Kinder bin. • Zu meiner Beschwerde lege…
…auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Nach § 2 Abs. 2 FLAG hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind…
…des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. In Beantwortung eines Ergänzungsersuchens des Bundesfinanzgerichtes vom 22.8.2014 wurden in einer Eingabe vom 22.9.2014 die Unterhaltskosten für die beiden Kinder detailliert und ziffernmäßig konkretisiert aufgegliedert. Diese habe der Beschwerdeführer getragen. Seine Schwiegermutter…
…abzuleiten, dass im Beschwerdefall ein primärer Anspruch dem Elternteil, der die Unterhaltskosten für die verfahrensgegenständlichen Kinder überwiegend trägt, zusteht: So führe den Ausführungen des VwGH zufolge die in Art 60 Abs 1 zweiter Satz der Verordnung Nr. 987/2009 vorgesehene Fiktion nach der Rsp des…
…Begründung, er trage gemeinsam mit seiner neuen Ehegattin die Kosten sowohl für deren Kinder als auch für sein Kind. Aufgrund des von ihm und seiner nunmehrigen Ehegattin erzielten Einkommens seien sie in der Lage, auch die Unterhaltskosten für seine in Polen lebende Tochter zu finanzieren…