…Burggasse 28/31, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 19. Februar 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Februar 2014, betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen (Umsatzsteuer 2007, 2008 und 2009) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er…
…die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuer bescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuer bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird…
…133/Top 201, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 14.07.2011, betreffend Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…ergeben. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer etwaigen Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (gegenständlich der Einkommensteuerbescheid 2009) - wohl…
…die Anspruchszinsenbescheide mit der Begründung abgewiesen, dass die Bestreitung der Anspruchszinsen mit der bloßen Behauptung der Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides nicht möglich sei. Die Anspruchszinsen seien an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid…
…zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. .... Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. ... Rechtliche Würdigung Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen…
…kein Rechtsmittel gegen den Stammabgabenbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1.7.2017, ***GZ-Stammabgabenbesch.***, erhoben. Eine Herabsetzung oder Aufhebung der Stammabgabe im Rechtsmittelweg wird daher nicht erfolgen. Da auch eine allfällige (vom Beschwerdeführer offenbar angenommene) sachliche Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides keine Auswirkung auf den…
…kein Rechtsmittel gegen den Stammabgabenbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1.7.2017, ***GZ-Stammabgabenbesch.***, erhoben. Eine Herabsetzung oder Aufhebung der Stammabgabe im Rechtsmittelweg wird daher nicht erfolgen. Da auch eine allfällige (vom Beschwerdeführer offenbar angenommene) sachliche Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides keine Auswirkung auf den…
…zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. .... Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. .... Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid…
…zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenen Beträge entrichtet sind. ... Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…zu Gunsten des Abgabepflichtigen sind nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftzinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. .... Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er…
…0084). Eine sich in der Folge allenfalls herausstellende inhaltliche Unrichtigkeit des maßgeblichen Stammabgabenbescheides (gegenständlich sohin des Umsatzsteuerbescheides 2009) vermag somit nichts an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Säumniszuschlages zu ändern. Eine Korrektur des Säumniszuschlages hätte in diesem Fall nach den gesetzlichen Regelungen nicht im Wege…
…die Unrichtigkeit dieser Vorgangsweise herausstellt (VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135). Anhaltspunkte, dass das Finanzamt den Bf. ausdrücklich zu einer bestimmten Vorgangsweise aufgefordert hätte, die sich nachträglich als unrichtig erwiesen habe, sind dem Akteninhalt nicht zu entnehmen, weshalb aus dieser Sicht ein Vertrauensschutz des…
…94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht sei allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Vorausgesetzt sei eine formelle Abgabenzahlungsschuld und es sei weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 Tz…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Bindungswirkung des Stammabgabenbescheides für die Festsetzung der Anspruchszinsen durch einschlägige gleichlautende Judikatur hinreichend geklärt…
…5 UStG 1994). Diese Gesetzesfassung beruht auf dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.1984, G 111/84, worin dieser die Rechtsauffassung vertreten hat, dass Nachforderungen an Umsatzsteuer auf Grund der Jahresveranlagung zwangsläufig die Unrichtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung(en) für den Veranlagungszeitraum implizieren. Umsatzsteuernachforderungen seien damit…