…2007/13/0142, folgend, wäre nach Beendigung der GesbR die über die Einkünfte der damaligen Personengemeinschaft absprechende Erledigung an die Mitglieder dieser Personengemeinschaft zu richten gewesen, denen in den einzelnen Jahren gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches…
…dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung entsprachen, hatten sie keine Bescheidqualität erlangt. Das Finanzamt Salzburg-Stadt erließ am 26. Februar 2010 neuerlich Feststellungsbescheide (inhaltlich gleichlautend wie die "Nichtbescheide" vom 4. April 2003) für die Jahre 1997, 1999 und 2000 und stellte diese an die einzelnen ehemaligen…
…die angefochtene Erledigung - wie unter Punkt 4. dargelegt wird - aufgrund der unrichtigen Adressierung keine Rechtswirksamkeit erlangte, muss das erkennende Gericht jedoch an dieser Stelle nicht auf die Ermessensausübung der belangten Behörde im Zuge der amtswegigen Wiederaufnahme eingehen; im Übrigen wurde ein derartiges Vorbringen von den…
…dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung entsprochen hat und die Erledigungen des Finanzamtes infolge der unrichtigen Bescheidadressierung keine Bescheidqualität erlangt hatten. 3) Mit Schriftsatz vom 20.01.2010 beantragte der Bf die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1997, 1999 und 2000. Dieser Antrag ist vom…
…Zuschuss an den Verein gegeben würden. Somit könne nicht von einer Einnahmenerzielungsicherungsabsicht (also Erzielung von Einnahmen durch Zahlungen/Leistungen des Vereines) ausgegangen werden - insbesondere auch weil der Zuschussfaktor mit einer Permanenz behaftet sei -, sondern es lägen vielmehr andere Gründe für die Zuschussgewährung vor. Diese beruhten…
…in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft sei nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestehe. Wende man diesen Rechtssatz auf die Bezeichnung der belangten Behörde an, die original …
…wohl zugemutet werden kann. Auch besteht kein Grund, an der Objektivität des meldungslegenden Organs zu zweifeIn. Dieses ist zur Angabe der Wahrheit verpflichtet. Aus dem Akt ergibt sich außerdem auch kein Anhaltspunkt, dass der Meldungsleger eine ihm unbekannte Person wahrheitswidrig belasten wollte. Ihre bloße Erklärung…
…Antrag nach § 212a BAO eingebracht. Der Zurückweisungsbescheid erging demnach nicht an den Antragsteller, daher konnte er für H.G. keine Rechtswirkung erzeugen. Da somit kein rechtswirksamer Bescheid erlassen wurde, erweist sich die gegenständliche Beschwerde als gegen einen "Nichtbescheid" gerichtet, und war diese daher gemäß § 278…
…III s.o.). Umwandlungsstichtag war der 31.12.2015. Von diesem Stichtag an galten alle Handlungen der Kapitalgesellschaft als auf Rechnung des Nachfolgerechtsträgers vorgenommen (Punkt IV s.o.). Mit Umwandlungsbeschluss vom xxxx wurde der Umwandlungsvertrag vom gleichen Tage genehmigt. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2017…
…108 Tz 9). Die durch die falsche Adressierung bedingte Zurücksendung an den Absender durch die Post und die dadurch bedingte Verspätung geht somit zu Lasten des Einschreiters. Die Beschwerde war deshalb als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gem. Art 133 Abs…
…an die er ergeht. Das Adressfeld gehört zum Bescheidspruch (Ritz/Koran, Bundesabgabenordnung, 7. Auflage, § 93, Rz 6). III. Erwägungen Im Adressfeld des angefochtenen Haftungsbescheides ist die Bf angeführt. Im Bescheidspruch wird aber auch GF als Abzugsverpflichteter zur Haftung für die Kapitalertragsteuer herangezogen. Dieser in sich…
…Kapitalertragsteuer benennt, liegt ein nicht auflösbarer Widerspruch mit den Spruch des Bescheides vor. Der Bescheid erging somit an einen unrichtigen Adressaten. Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (vgl. Ritz, BAO 5…
…55); weshalb Abgabenbescheide ihre Rechtswirkungen verlieren, wenn die Bescheidadressatin unrichtig bezeichnet wird. Die unrichtig an die ***KG*** adressierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer 2005 und Feststellung von Einkünften 2005 gemäß § 188 BAO idgF vom 27.01.2012 sind daher rechtswirkungslos. Bescheide sind nur deshalb mit Beschwerde anfechtbar…
…Die Beschwerde richtet sich gegen drei als „Einkommensteuerbescheide“ intendierte Erledigungen des Finanzamtes, die ausdrücklich an „A**** T****&ME n A**** R****, z.H. (...) [Steuerberater]" adressiert sind. Diese Erledigungen betreffen die Einkommensteuerfestsetzung für die Jahre 2001, 2002 und 2005 des am xx.xx.2010 verstorbenen Dr…
…Beschwerdevorentscheidung intendierter Erledigung vom 19. Juli 2019 als unbegründet abgewiesen wurde. Da FX am xx.yy.2017 verstorben war, wurde diese Erledigung an „FrauX und Verlassenschaft nach FX“ adressiert und dem steuerlichen Vertreter zugestellt. Der dagegen eingebrachte Vorlageantrag vom 21. August 2019 wurde dem Bundesfinanzgericht…
…Sie wurde an die Masseverwalterin adressiert und zugestellt. Innerhalb offener Frist stellte die Masseverwalterin einen Vorlageantrag. Aus den oben angeführten Schriftstücken, die sich in dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt befinden, und aus der Insolvenzdatei ergibt sich das oben dargestellte Verwaltungsgeschehen. Dieses ist wie…
…Mieter dieser Liegenschaft sei, wie hoch eventuelle Außenstände seien und soweit bekannt, die neue Adresse der GTK Handelsgesellschaft zu nennen und zu erklären wie das Mietverhältnis aufgelöst worden sei. Die Hausverwaltung M teilte daraufhin mit, dass die G-GmbH bis 31. Mai 2006 Mieterin an…
…intendierten Erledigungen aufgrund der Verwendung der falschen Steuernummer - nämlich jener der Rechtsvorgängerin - an eine nicht existente Person gerichtet gewesen wären, weshalb sie gegenüber der Bf. keine Rechtswirkung entfaltet hätten. Eine Beschwerde gegen diese Erledigungen sei demgemäß unzulässig. In der fristgerecht eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) vom…
…die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2022", der an die Bf. "***Bf1***, z.H. ***StB1***" adressiert war. Tatsächlich hat die Bf. die "***StB2***" mit der Vertretung beauftragt und diese auch im Antrag auf Erstattung von Vorsteuern vom 20. Juni 2023 als Zustellungsbevollmächtigte benannt. Die…
…oder eine unrichtige Angabe über die Abgabenbehörde, bei welcher das Rechtsmittel einzubringen ist, so ist das Rechtsmittel richtig eingebracht, wenn es bei der Abgabenbehörde, die den Bescheid ausgefertigt hat, oder bei der angegebenen Abgabenbehörde eingebracht wurde. Bescheidadressat Die angefochtenen vermeintlichen Bescheide richten sich an "Erbengemeinschaft…