…das Kraftfahrzeug zugelassen wird, da diese Person gem § 4 Z 2 Steuerschuldner geworden ist und daher die NoVA wirtschaftlich getragen hat.[28] Rz 15 Unmittelbarkeitserfordernis[29] und Person des Vergütungsberechtigten werfen insb bei Leasingfahrzeugen Fragen auf. Die Finanzverwaltung vertritt hierbei die Auffassung, dass bei der…
…EStG 1988 (BGBl Nr 400/1988 aufgehoben durch BGBl I Nr 111/2010) zur Anwendung der KESt-Befreiung eine unmittelbare Beteiligung normiert. Das Unmittelbarkeitserfordernis des § 94a EStG wurde von der Finanzverwaltung im Wege einer richtlinienkonformen Interpretation der Mutter-Tochter-Richtlinie (nur) für Personengesellschaften schrittweise entschärft…
…E. Familienprivatstiftung Eisenstadt, C-589/13; EU:C:2015:612 Rz 79). Dem Rechtfertigungsgrund der Kohärenz der nationalen Steuerregelung konnte der EuGH ebenfalls nicht abgewinnen, da es am Unmittelbarkeitserfordernis mangelt. Der EuGH ist der Meinung, dass der Abzug des Betrags, der den Zuwendungen entspricht, die…
…im Rahmen der zukünftigen Ausgliederungen noch erforderliche Kapitalerhöhung sind Teil dieser Kausalkette. Damit ist das Unmittelbarkeitserfordernis erfüllt. Ohne die Ausgliederung(en) wäre keine Stammkapitalerhöhung zu beschließen. Die Konsolidierung der 18 Rechenzentren der Sozialversicherung erzielt einen wichtigen, vom Gesetzgeber (ua auch in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde)…
…Bestandsnehmer gar nicht Wohnzwecken diente. Dieser Rohdachboden sollte erst nach Übergabe - und schon in einem Zwischenschritt - auf eigene Rechnung des Mieters in eine Wohnnutzfläche umgebaut werden. Das in der Entscheidung enthaltene Unmittelbarkeitserfordernis, auf das die belangte Behörde mittels Zitat hinweist, sei also so zu verstehen…
…Erst die oben angeführte neue Aufgabenübertragung (Übertragung von operativen **Betriebsaufgaben) hat die Stammkapitalerhöhung(en) kausal unmittelbar erforderlich gemacht. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist daher entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nach Auffassung des Berufungswerbers in all ihren Aspekten erfüllt. 4) Zeitlicher Ablauf der Auslagerungsbeschlüsse und damit korrelierenden Maßnahmen…
…der STADT gegründet. Die STADT hat zur Gründung ihre 100 %ige Tochtergesellschaft **GmbH herangezogen. Der »beherrschende Einfluss" muss nicht unmittelbar gegeben sein. Mangels expliziter Normierung eines derartigen Unmittelbarkeitserfordernisses reicht auch eine mittelbare Beherrschung der Körperschaft z. B. über eine Tochtergesellschaft aus (vgl. dazu Huemer/Moser…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
Die nächste Besprechung habe dann am 08.10.2015 stattgefunden. Dabei ging es darum, wer das Geld im Namen der str. Fremdleister entgegen genommen hätte und um Anmeldungen beschäftigter Dienstnehmer bei der GKK, welche sich nachträglich als Fälschungen erwiesen hätten. Die AP habe darauf hingewiesen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***26*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17/12, 1010 Wien, und ***2***, (Bf. 1) und 2) die ***2*** (Bf. 2) ebenfalls vertreten durch die Solidus Steuerberatungs- und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 27. Juni 2018 gegen den…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.01.2011, betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Kft., Adresse, vertreten durch Anwälte , wegen 1.) Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt am 16. Juli 2015 durch rechtswidrige Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin in Ort1, Straße1 und Ort2, Straße2 durch das für das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juli 2025 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zur Steuernummer ***BF1StNr1…