…anzusehen, die Inhalte dieser Tätigkeit auch für das Studium und die sich daraus (danach) ergebende Möglichkeit zur Ausübung einer adäquaten Arbeitsstelle nützlich sind. Im Übrigen wird auf den Inhalt meiner Beschwerde vom 01.11.2016 (eingelangt am 03.11.2016) verwiesen. Ergänzend wird vorgebracht, dass…
…am ***8*** geboren. Im Mai 2021 war er bereits 26 Jahre alt. Die voraussichtlich dauernde Unmöglichkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist somit nicht vor Vollendung des 21. (bzw. 25. Lebensjahres) eingetreten. Der Antragsteller erfüllt somit keine der im Familienlastenausgleichsgesetz festgelegten Voraussetzungen für einen…
…am ***8*** geboren. Im Mai 2021 war er bereits 26 Jahre alt. Die voraussichtlich dauernde Unmöglichkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist somit nicht vor Vollendung des 21. (bzw. 25. Lebensjahres) eingetreten. Der Antragsteller erfüllt somit keine der im Familienlastenausgleichsgesetz festgelegten Voraussetzungen für einen…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…
…bei glaubhaften Beschwerden unter Belastung gegeben ist. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die in diesem Gutachten erwähnte nächste Untersuchung wurde am 26.6.2013 durchgeführt…
…bleibt der Rückforderungsbescheid unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Das Finanzamt (kurz: FA) übermittelte der Beschwerdeführerin (kurz: Bf) am 31.08.2021 ein "Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches…
…6*** ***7*** ab Juli 2022 mit der Begründung abgewiesen, dass das nunmehr volljährige Kind nicht in Berufsausbildung steht. Dagegen haben Sie am 26.07.2022 eine Beschwerde eingebracht und schreiben: Die beiliegende Bestätigung von WienWork beweist, dass für ***6*** weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Bestätigung…
…zu haben. Beigefügt war eine Schulbesuchsbestätigung der Fachschule für wirtschaftliche Berufe in Adresse_Schule_Wien vom 12.9.2014, wonach C-D im Schuljahr 2014/2015 die 3. Klasse Fachschule besucht, dann folgende Bestätigung der Externistenprüfungskommission des Landesschulrates für Niederösterreich am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Baden …
…2012, 2010/15/0069 und VwGH vom 25.7.2013, 2011/15/0026). Da im gegenständlichen Beschwerdeverfahren keine Rechtsfragen aufgeworfen worden sind, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme, ist eine Revision nicht zulässig. Graz, am 3. Dezember 2014
…aa bis dd begonnen oder fortgesetzt wird," 2a. Am Ende von § 6 Abs. 2 lit. b wird folgender Wortlaut eingefügt: "das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem ehestmöglichen Beginn eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs…
…das Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen gelten, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen ( Unterbringung in einem Internat)…
…den Rückforderungsbescheid richtet sich die am 2.9.2017 zur Post gegebene Beschwerde vom 27.8.2017: In ihrem Bescheid wird dargelegt, dass es sich um keine Ausbildung im Sinne des FLAG handelt. Mein Sohn C B besucht derzeit eine Ausbildung als Seelsorger und wird…
…Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die angeführten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision zutreffen, da es sich im Wesentlichen um die Beantwortung von Tatfragen im Wege der Beweiswürdigung handelte und die zugrundeliegenden Rechtsfragen durch die zitierte Rechtsprechung des VwGH ausreichend beantwortet sind. Graz, am 6. September…
…Kinder oft unmittelbar nach Beendigung der Berufsausbildung nicht ihre Berufstätigkeit aufnehmen können. Der Sohn der Bf. hat seine Schulausbildung (Besuch eines BORG) durch Abmeldung vom Schulbesuch am Ende der 7. Klasse im Juli 2011 vorzeitig – vor dem regulären Abschluss dieser Ausbildung in Form der Ablegung…
…geb. am ***3***, für den Zeitraum August 2017 bis März 2021 zurückgefordert. Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Sohn im genannten Zeitraum eine Abendschule besucht habe und diese nur dann Berufsausbildung sei, wenn pro Semester mindestens 20 Wochenstunden beurteilt würden. Gegen diesen Bescheid richtet sich…
…Rechtsfragen aufwirft, denen im Sinne der zitierten Bestimmungen grundsätzliche Bedeutung zukäme und Gesichtspunkte, die dessen ungeachtet gegen die Unzulässigkeit der Revision sprechen würden, nicht vorgebracht wurden, war unter Hinweis auf die zitierte eindeutige Rechtsprechung die Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision auszusprechen. Graz, am 29. August 2017
…vorgeschriebenen Kurse aber bereits absolviert worden seien, könne die Kandidatin nichts anderes tun, als auf einen neuen Termin warten und in der Zwischenzeit sich so gut es geht, durch Wiederholen des Stoffes am laufenden halten, was unangenehm genug sei. Ziel sei nach wie vor der…
…welche der Bf absolviere, sei daher als eine Berufsausbildung anzusehen und begründe den Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 25.10.2019, zugestellt am 31.10.2019, führte das FA nach Zitierung der Bestimmung des…
…Die Beschwerdeführerin (Bf) machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 unter anderem Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen (Montessori-Diplomlehrgang für die Sekundarstufe I und II) geltend. Das Finanzamt erließ nach Beantwortung eines Ergänzungsersuchens vom 10.09.2015 am 26.01.2016 den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014…