…VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082) über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen keine Vorläufigkeit (Stoll, BAO, 2101). Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039; 17.4.2008, 2007/15/0054…
…209.974,77) berücksichtigt. Mit den Ausführungen im Vorlageantrag hat der Beschwerdeführer sein Begehren erweitert auf die „richtige“ Anführung der ihm noch zum Abzug in Folgejahren zur Verfügung stehenden Verlustvorträge in der Bescheidbegründung. Ungewissheiten im Tatsachenbereich hinsichtlich des Bestehen bzw. der Höhe der Abgabepflicht betreffend…
…2007 - und die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung kraft § 200 Abs. 1 BAO für den Bestand von vorübergehenden Hindernissen über den Umfang der Abgabepflicht und damit von zeitlich bedingten Ungewissheiten im Tatsachenbereich gesprochen hatten; dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Abgabenbehörde bereits über alle für die…
…1 BAO vorläufig erlassen und wurde mit einem anhängigen noch nicht beendeten Rechtsmittelverfahren begründet. Eine Ungewissheit im Tatsachenbereich war nicht feststellbar. Der Erstbescheid 2007 erwuchs in Rechtskraft. Der Feststellungsbescheid 2007 betreffend die Beteiligung "***A KG***" vom 23.07.2008 wurde seitens der Abgabenbehörde zwar zahlenmäßig…
…endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039…
…Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich dabei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Nachdem der Bf die Tätigkeit bereits seit vielen Jahren betreibt, diese Betätigung in den…
…nur vorläufig erlassen werden, wenn eine „zeitlich bedingte“ Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht (vgl. Ritz, BAO5, § 200 Tz 1, mwN). Es muss sich um vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 21.5.1997, 96/14/0084…
…EStG 14 , § 2 Tz 565) und Rechtsprechung (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052) ist eine vorläufige Bescheiderlassung nur bei vorübergehenden Hindernissen in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich, die der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht entgegenstehen, zulässig. Eine vorläufige Bescheiderlassung darf beispielsweise nach Art der Betätigung…
…Bescheide dürfen dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Daher dürfen Bescheide vorläufig ergehen, wenn noch Ungewissheit besteht, ob nach dem Gesamtbild der…
…BF im Beschwerdeverfahren an. Gemäß § 200 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Dabei rechtfertigen zeitlich bedingte Ungewissheiten im Tatsachenbereich…
…09.1996, 95/14/0052) Bescheide nur dann vorläufig erlassen werden dürfen, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabenpflicht oder deren Höhe entgegenstehen. Für den Bereich der Liebhaberei gilt, dass Bescheide grundsätzlich nicht vorläufig erlassen werden dürfen, wenn…
…Prognoserechnungen nicht schlüssig sind und zu keinem Gesamtgewinn innerhalb der nächsten 20-23 Jahre führen können. Nach Ansicht der Bf. sei durch die vorgelegten plausiblen und nachvollziehbaren Prognoserechnungen die Ungewissheit im Tatsachenbereich beseitigt worden. Deshalb werde beantragt, die vorläufigen Abgabenfestsetzungen durch endgültige Festsetzungen zu ersetzen…
…Ermittlungsverfahrens die Abgabenpflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabenpflicht noch ungewiss ist." Dabei muss es sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln; eine Ungewissheit hinsichtlich der Lösung einer Rechtsfrage ist keine Ungewissheit iSd des leg cit. Das offene Rechtsmittelverfahren reicht nach…
…VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082) über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen keine Vorläufigkeit (Stoll, BAO, 2101). Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039; 17.4.2008, 2007/15/0054…
…sic] abhängig" ist. Voraussetzung zur Erlassung eines vorläufigen Bescheides ist eine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs 1 BAO. Nach § 200 BAO in der Fassung vor BGBl I 2022/108 muss es sich dabei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (siehe zB VwGH 27.2.2014…
…Hinsichtlich der Vorläufigkeit der Feststellungsbescheide wurde besprochen, dass eine Ungewissheit im Tatsachenbereich nicht feststellbar sei und damit die fünfjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres der Erlassung der vorläufigen Feststellungsbescheide beginne, somit für die Streitjahre 2006 und 2007 mit Ablauf des Jahres 2009 und für das…
…Ungewissheit im Tatsachenbereich, welche in einem Ermittlungsverfahren nicht beseitigt hätte werden können, gelegen sein sollte. Der einzige aktenkundige Grund für die vorläufige Veranlagung war der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2011 und 2012. Dabei handelt es sich aber nicht um eine objektive Ungewissheit im Tatsachenbereich…
…Bescheid erlassen worden wäre, ohne einer Ungewissheit im Tatsachenbereich, beginne die Festsetzungsverjährung in dem Jahr an zu laufen, in dem der entsprechende Bescheid erlassen werde (VwGH 6.11.2023, Ra 2021/16/0085). Im strittigen Jahr 2009 seien ein vorläufiger Bescheid am 20. Oktober 2010 …
…2019) eingestellt. Der vorläufig erlassene Feststellungsbescheid 2007 vom 29.07.2008 (rechtskräftig) enthielt keine Begründung für den Ausspruch der Vorläufigkeit. Eine Ungewissheit im Tatsachenbereich war nicht feststellbar. Auch konnten in den Jahren 2009 bis 2013 keine Verlängerungshandlungen im Sinne des § 209 BAO festgestellt werden. 2…
…ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10. Juni 2002, 2002/17/0039). Nach dem durchgeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren besteht jedoch keine Ungewissheit im Tatsachenbereich, weil der entscheidungsrelevante Sachverhalt ermittelt werden konnte…