…der Verfahren betreffend Einkommensteuer der gegenständlichen Streitjahre 2006, 2007 und 2008 und erließ am selben Tag auch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide, die die ausländischen Rentenbezüge zur Gänze bei der Berechnung des Steuersatzes miteinbezogen. Gegen diese Vorschreibungen wurde am 17. Juli 2012 Berufung erhoben und im Wesentlichen…
…des für 2010 vorgesehenen Teiles seiner Rente bei der Besteuerung seiner Einkünfte. Es wurde erwogen: Unstrittig ist zwischen den Verfahrensparteien, dass der Bf im Verfahrenszeitraum in Österreich sowohl wohnhaft als auch ansässig war und daher der unbeschränkten Steuerpflicht unterlag. Weiters wird durch die Aktenlage dokumentiert…
… 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988. Aufgrund der Tatsache, dass die in- und ausländischen Einkünfte des Beschwerdeführers im gegenständlichen Jahr die Betragsgrenze von EUR 60.000,00 überschritten haben, ergibt sich daraus - abgesehen vom Pauschbetrag des § 18 Abs. 2 EStG 1988 - keine steuerliche Auswirkung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 8. Oktober 2020 bzw. 13. November 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. September 2020 bzw. 19. Oktober…
…dieser Beitrag niemals von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Es handle sich daher um versteuertes Geld. Die nochmalige Besteuerung im Progressionsvorbehalts-Verfahren würde somit eine unzulässige Doppelbesteuerung ergeben. Beigelegt war eine schriftliche Auskunft des FA-Neubrandenburg zur Sachverhaltsklärung. Ergänzend folgte ein Hinweis auf das DBA Deutschland…
…und 24.1.2020, sowie der Sachverhaltsdarstellung im Vorlagebericht und ist zwischen den Verfahrensparteien grundsätzlich unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung § 1 Abs 2 EStG 1988 lautet: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) hat seinen Wohnsitz in Österreich und bezog im Jahr 2020 deutsche Pensionseinkünfte. In der beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 (datiert mit 07.04.2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***Ri*** sowie den weiteren Richter ***2*** und die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Bescheide des ***FA*** vom 10. Jänner 2020 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 und Einkommensteuer…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer bezog im beschwerdegegenständlichen Jahr 2020 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine deutsche Rente. Für die Festsetzung der Steuer für das inländische Einkommen berücksichtigte das Finanzamt die deutsche Rente bei der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Bundesstraße 36, 6923 Lauterach, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2017 und 2018 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 21. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Februar 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 zu Recht erkannt…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da im gegennständlichen Fall, bereits zu allen vom Bundesfinanzgericht zu lösenden Rechtsfragen, Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes exisitert…
…Anhaltspunkte für eine derartige Einstufung der strittigen Zahlungen. Ebenso wenig lässt sich die genannte Funktion der gegenständlichen Versicherungsleistungen aus den im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgelegten Unterlagen ableiten. Auch kann der vom steuerlichen Vertreter der Bf vorgelegten Kostenaufstellung (Kilometergelder für Therapie, Nachbehandlungen und Kontrolluntersuchungen in **…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im anhängigen Verfahren ist die Art der steuerlichen Erfassung einer Pensionskassenrente von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in den Einkommensteuer (ESt)-Bescheiden 2020-2022 der Beschwerdeführerin (Bf) strittig. Die Bf ging in ihren Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung…
…5. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang in weiterer Folge durchgeführten Ermittlungen wird auf die Ausführungen in dem im fortgesetzten Verfahren betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2017 sowie 2018 und Folgejahre ergangenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom heutigen Tag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 4. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. August 2019 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2019 zu Recht erkannt: Der…
…Finanzamtes vom 23.06.2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidungen vom 11.03.2015 teilweise Folge gegeben. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den Beschwerdevorentscheidungen vom 11.03.2015 zu entnehmen und bilden…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in den Beschwerdesachen des Bf., Str., Gde, vertreten durch die Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Badstraße 23, 6844 Altach, gegen die Bescheide des…