…in gleicher Weise trifft (VwGH 20.5.2010, 2006/15/0337). Nicht nachvollzogen werden kann das Beschwerdevorbringen der Bf. dahingehend, dass die auf ihrem Abgabenkonto uneinbringlich aushaftenden Abgabenschuldigkeiten an (Mindest-)Körperschaftsteuer samt Nebengebühren ihr deswegen vorgeschrieben worden seien, weil das Firmenbuchgericht aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens…
…Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO nicht vorliegt. Ist die Abgabenschuld tatsächlich uneinbringlich, kann eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung nicht gegeben sein (vgl. dazu auch VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278). Für den Fall der dauernden Uneinbringlichkeit fälliger Abgabenschuldigkeiten…
…haftungsgegenständlichen Zeitraum unbestritten der alleinige Geschäftsführer der Primärschuldnerin. Als solcher hätte er für die Abgabenentrichtung der Gesellschaft zu sorgen gehabt. Sind die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen der ihm obliegenden…
… 80 ff. BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der X.GmbH in der Höhe von 50.000,81 Euro in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. - nach Stattgabe eines Antrages auf Wiedereinsetzung…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Vertreter bei der Entrichtung von Schulden die Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen ("Gleichbehandlungsgrundsatz"; VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Sind die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung…
…offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Das Finanzamt hat im Jahr 2018 die Löschung der Abgabenschuldigkeiten des Bf. iHv € 382,25 mit Bescheid rechtskräftig verfügt, weil zuvor alle Möglichkeiten der Einbringung der geschuldeten Abgaben erfolglos versucht worden waren, Einbringungsmaßnahmen damals aussichtslos waren und aufgrund der…
…jedoch infolge der langjährigen SVA-Pfändung nicht greife. Daraus folgt, dass die nachsichtsgegenständlichen Abgaben derzeit uneinbringlich sind. Nachdem das Bundesfinanzgericht grundsätzlich auf Grund der zum Zeitpunkt seiner Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat und es auf Grund der derzeitigen Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten zu…
…Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht wurde. Somit steht die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten fest. Die Feststellung, dass der Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs. 2 EStG vom 30. September 2016 bzw. eine Kopie dieses Haftungsbescheides dem Bf. im Haftungsverfahren von der Abgabenbehörde nicht übermittelt wurde, gründet sich auf folgenden…
…die Geltendmachung der Haftung nach § 9 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis des §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…der abgabenschuldigkeiten. Auch auf dem Strafkonto wurde seit der Verhängung der Geldstrafe im Juli 2019 (also vor vier Jahren) bis dato keine einzige Einzahlung geleistet. Es ist daher nicht bloß von einer Gefährdung der Einbringlichkeit, der keine eigenständige Bedeutung zukommt, sondern von tatsächlicher Uneinbringlichkeit der…
…Vertretenen: Gemäß der vorliegenden Kontoabfrage haften die mit Haftungsbescheid vom 3. November 2015 geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten nach wie vor unberichtigt am Abgabenkonto aus. 2.) Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom Datum3 wurde über das Vermögen der GmbH das…
…Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten) erfolgte Haftungsinanspruchnahme verhindert hätten werden können. Auch kann dem Bf. der unter Verweis auf das vorgelegte Vermögensverzeichnis erfolgte Hinweis auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zum Erfolg verhelfen, da Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der…
…Mai 2012 am Abgabenkonto der Primärschuldnerin gebucht. Eine Reduzierung der im Haftungsbescheid dargestellten Abgabenschuldigkeiten um diese Quote wurde bisher nicht durchgeführt, sondern der Betrag auf Saldo gebucht. Aufgrund des Ergebnisses des Insolvenzverfahrens steht die Uneinbringlichkeit der die Quote von 1,4301 % übersteigenden Abgabenbeträge zweifelsfrei fest…
…ab diesem Zeitpunkt allein vertretungsbefugter Geschäftsführer der genannten GmbH. Er zählt somit zum Kreis der im § 80 Abs. 1 BAO genannten gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person, welche gemäß § 9 Abs. 1 BAO grundsätzlich zur Haftung herangezogen werden können. Die ebenfalls unbestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten…
…Jänner 2009 wurden Abgabenschuldigkeiten der Bf. in Höhe von 72.161,53 Euro gemäß § 235 Abs. 1 BAO gegen jederzeitigen Widerruf durch Abschreibung wegen Uneinbringlichkeit gelöscht. Mit Bescheid vom 25. Juni 2012 wurde diese Löschung von Abgabenschuldigkeiten hinsichtlich der Umsatzsteuer 1999 in iHv 4.307…
…zur Hereinbringung einer erheblichen Forderung der Primärschuldnerin gegen die T_KEG führte, der sich bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser KEG im März 2007 hinzog (LG Innsbruck, 19 S 20/07z). Das Ausmaß der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin stand bis zu…
…11,88 | 11,68 | Dienstgeberbeitrag (DB) | 2010 | 17.01.2011 | 148,50 | 146,03 | Summe | | | 46.541,78 | 44.779,57 Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor…
…einer Löschung der Abgabenschuldigkeiten infolge Uneinbringlichkeit gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…der endgültigen Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben und der Haftungsinanspruchnahme des BF über zwei Jahre, hinzu kommt die lange verstrichene Zeit zwischen der Fälligkeit der Abgabenschuldigkeiten und der Haftungsinanspruchnahme. Zur Hintanhaltung von Unbilligkeiten bei der Ermessensübung ist daher Bedacht zu nehmen, sodass eine Reduzierung der…
…würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine derartige Zahlung wäre auch noch im Beschwerdeverfahren über einen Haftungsbescheid zu berücksichtigen (VwGH vom 10.09.2020, Ra 2020/13/0048). Im gegenständlichen Fall steht die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin unbestritten fest, da laut Beschluss…