…d im Amt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt und wurde dies durch öffentliche Bekanntmachung publik gemacht. Innerhalb dieser Frist wurden am 28. April 2011 die Bodenschätzungsergebnisse im Gemeindeamt d einsichtig gemacht, wobei ein sachkundiger Vertreter der Finanzverwaltung gegenwärtig war. Das Finanzamt ist daher absolut gesetzeskonform vorgegangen…
…noch nicht rechtskräftig geworden ist. Gemäß § 252 Abs. 1 BAO kann ein derartiger Bescheid (wie eben ein Einheitswertbescheid einen landwirtschaftlichen Betrieb betreffend) nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die in dem zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide getroffenen Entscheidungen - insbesondere die seinerzeit zur Einsicht aufgelegten Bodenschätzungsergebnisse …
…Juli bis 27. Juli 2010 eine Bodenschätzung statt. Es erging ein Schreiben des amtlichen Bodenschätzers EF vom 16.3.2011 an die Gemeinde A betreffend Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse zur allgemeinen Einsichtnahme. Als Tag der Auflegung in der Gemeinde war darin der 28.4.2011 vermerkt…
…a vor dem Beginn der eigentlichen Überprüfungstätigkeit mitgeteilt. Zusätzliche Informationstermine waren die Anfangsbesprechung am 19. April 2010 (50 Teilnehmer) und die Schlussbesprechung am 24. November 2010 mit 34 Teilnehmern. Die Bodenschätzungsergebnisse der Katastralgemeinde a sind nach Durchführung der Überprüfung gem. § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 am 24…
…können auch zur Beseitigung von Unrichtigkeiten, Fehlbeurteilungen, unzutreffenden Tatsachen- und Werturteilen vorgenommen werden, allerdings gegenüber früheren rechtskräftigen Feststellungsbescheiden nur auf spätere Stichtage (vgl. VwGH 27.06.2013, 2010/15/0213). Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 15.02.1985, 82/17/0079 erkannt hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 31. Mai 2016, EW-AZ 1-2-1, betreffend Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2013 (Artfortschreibung…
…Da diese gesonderten Feststellungsbescheide rechtskräftig wurden, sind diese Bescheide den Einheitswertfeststellungsbescheiden zu Grunde zu legen. Die Beschwerde gegen den Einheitswertfeststellungsbescheid ist gemäß § 252 Abs 1 BAO daher insoweit abzuweisen, als vorgebracht wird, dass die Bodenschätzungsergebnisse falsch seien. Da die Grundstücke in ***2*** sich unterhalb der…
…öffentlicher Auflegung Rechtskraft erlangt. Innerhalb dieser Frist liegt es am Grundeigentumer sich Einsicht in die Feststellungen der Bodenschätzung zu verschaffen und gegebenenfalls begründete Einwendungen dagegen zu erheben. Rechtskräftige festgestellte Bodenschätzungsergebnisse gelten bis zum Abschluss eines neuerlichen Bodenschätzungsverfahrens; sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Gemäß § 36 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN RI über die Beschwerde vom 9.12.2014 des Herrn Mag. VN BF , vertreten durch die StB GmbH & Co KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 13.11.2014 betreffend Einkommensteuer 2012…
…Verhältnisse des zu bewertenden Betriebes zugrunde gelegt werden. Diese werden im Wege der Bodenschätzung ermittelt und in der Bodenklimazahl ausgedrückt. Gemäß § 36 BewG sind für die natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Bodenschätzungsergebnisse maßgebend (§ 16 BoSchätzG 1970). Nach § 11 Abs. 6 BoschätzG 1970 sind die zur Einsicht…
…Einsprüche seien im Zuge der Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse, im vorliegenden Fall von 1. Jänner bis 1. Februar 2006 geltend zu machen gewesen. Nach Ablauf eines zusätzlichen Monats ( Rechtsmittelfrist) seien die Ergebnisse mit 1. März 2006 rechtskräftig geworden. Laut der letzten Hauptfeststellung 1988 habe die Bodenklimazahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, über die Beschwerde vom 29.10.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16.10.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
…2014 den Umlegungsbescheid zur Baulandumlegung Gemeinde X mit der Geschäftszahl GZ1. Dieser Bescheid ist rechtskräftig und enthält unter anderem folgende Begründung: "Durch die vorgenommene Neueinteilung werden zweckmäßig und bodensparend bebaubare Grundstücke geschaffen und eine ordnungsgemäße Verkehrserschließung vorgenommen. …" Der Beschwerdeführer ist im Grundbuch als Alleineigentümer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1*** über die Beschwerde vom 4. Jänner 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 14. Dezember 2017 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01.01.2014, Hauptfeststellung…
Von den Beschwerdeführern wird angeregt, dass ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt wird, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Aus Art. 140 Abs. 1 Z. 1 lit. a B-VG geht hervor, dass für ein Verwaltungsgericht die Antragsmöglichkeit zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen beim Verfassungsgerichtshof besteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 28.07.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.06.2015, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 22. September 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 22. August 2022 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr ***456***, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 10. September 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2018 betreffend Grunderwerbsteuer, StNr 10-***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2010 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2009 ( Nachfeststellung § 22 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. März 2021 gegen den Bescheid des ***FA alt*** (nunmehr: Finanzamtes Österreich ) vom 13. Oktober 2020 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01…