…Vergütungen in Übereinstimmung mit diesem Abkommen im anderen Vertragsstaat besteuert worden sind." Gemäß § 26 Z 6 EStG 1988 gehören zu den Umzugskostenvergütungen der Ersatz der tatsächlichen Reisekosten für den Arbeitnehmer, seinen (Ehe-)Partner sowie seine Kinder für die Strecke vom bisherigen Wohnort zum neuen Wohnort…
…2006: Aus dem vom Arbeitgeber übermittelten Lohnzettel für 2006 sind keine steuerfreien Bezüge gem. § 26 EStG ersichtlich. In der Ihrer Einkommensteuererklärung beigelegten Aufstellung sind jedoch "Umzugskostenvergütungen – steuerfrei nach § 26" angeführt. Sie werden daher ersucht, auch das Lohnkonto für 2006 vorzulegen." Als letzter Tag der Frist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch die Kohlfürst, Roth & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, St. Veiter Ring 1A, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 27.05.2014 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 23.09.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Begründung führte es wie folgt aus: "Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Da die im Rahmen der Umzugskostenvergütungen gemäß § 26 Z 6 EStG 88 von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Beträge steuerfreie Spendenersätze darstellten, ist ein nochmaliger Abzug im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des M**** A****, früher [Adresse 1], nunmehr [Adresse 2], StNr ** ***/****, vom 21.1.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr Finanzamt…
…sind, hängt davon ab, ob hiefür entsprechende Aufwendungen getätigt worden sind. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Zahlung als Ablöse oder als Umzugskostenvergütung an den Vormieter geleistet wurde. Entscheidend ist nämlich nicht, aus welchem Grund dem bisher Berechtigten eine Zahlung geleistet wird, sondern, dass…
…Ö-KG1*** im Rahmen einer Offenlegung vorgenommen worden. Im Lohnzettel für 2018 sei für den Beschwerdeführer konkret die bereits in den ursprünglichen Lohnzetteln berücksichtige Position der Umzugskostenvergütung von einer steuerfreien Berücksichtigung auf steuerpflichtig korrigiert worden. Dies habe ohnehin keine direkte steuerliche Auswirkung in Österreich gehabt…
…EStG 1988 liegt somit nicht vor. Dass die Voraussetzungen für eine gemäß § 26 Z 6 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählende Umzugskostenvergütung vorlägen, hat indes auch der Beschwerdeführer nicht behauptet und war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3. Revsion Gegen ein Erkenntnis…
…vereinbarten Mietzins. Eine richtpreisgebundene Wohnung könne nicht mit einer freien Wohnung verglichen werden. Den ihrer Meinung nach anzusetzenden Richtwert hat die belangte Behörde nicht bekannt gegeben. Umzugskostenvergütung, Einrichtungskosten und Maklercourtage (€ 5.477,00) Die belangte Behörde vertrat anlässlich der ersten Senatsverhandlung die Ansicht, dass…
…des Dienstantrittes bzw. der Dienstbeendigung. In den Entscheidungsgründen wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 26 Z 6 EStG 1988 Umzugskostenvergütungen, die Dienstnehmer anlässlich einer Versetzung aus betrieblichen Gründen an einen anderen Dienstort oder wegen der dienstlichen Verpflichtung, eine Dienstwohnung ohne Wechsel des Dienstortes zu beziehen, erhalten…
…des Dienstantrittes bzw. der Dienstbeendigung. In den Entscheidungsgründen wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 26 Z 6 EStG 1988 Umzugskostenvergütungen, die Dienstnehmer anlässlich einer Versetzung aus betrieblichen Gründen an einen anderen Dienstort oder wegen der dienstlichen Verpflichtung, eine Dienstwohnung ohne Wechsel des Dienstortes zu beziehen, erhalten…
…dass einerseits (eventuell erhaltene) Umzugskostenvergütungen an den Bf im Jahr 2019 steuerbar sind und andererseits dem Bf im Jahr 2019 Werbungskosten aus dem Titel des Umzuges zustehen. Die im Jahr 2023 angefallenen Kosten sind nach der oben angeführten Judikatur allerdings nicht als Werbungskosten abzugsfähig und…
…Vertretung aus, dass keine Zahlungen für die Monate Oktober und Dezember gemeldet worden seien und dementsprechend auch nicht in der Lohnverrechnung hätten berücksichtigt werden können. Die steuerliche Vertretung verwies darauf, dass die Umzugskostenvergütungen gemäß § 26 Z 6 EStG steuerfrei seien und müssten demzufolge gemäß § 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 12. Februar 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, vormals Finanzamt_A, vom 30. Jänner 2019 betreffend Einkommensteuer 2017, Steuernummer Steuernummer_1, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, vertreten durch Steuerkanzlei Stb, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.7.2013 über Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., N-Straße-xx, Gde X, über die Beschwerde vom 25. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y (nunmehr: Finanzamt Österreich), E-Straße-yy, GDe Y, vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in der Beschwerdesache der Bf. , Str. , Gde. , vertreten durch B , Steuerberater, Str.1 , Gde.1 , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 27. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010 zu Recht…
Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG wird eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung…