…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision zulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Der ursprüngliche Beschwerdeführer (Bf.) Bf.1 war bis 2007 Gesellschafter der X Gesellschaft m.b.H. Im Rahmen einer mit Umwandlungsplan vom 28. September 2007 durchgeführten Umwandlung gemäß § 5 UmwG…
…der hinzutretenden Komplementärgesellschaft sind. […] Die Verkäuferinnen werden ihre Stimmrechte in der A B dahingehend ausüben, dass die vereinbarte Umwandlung beschlossen wird." Mit Umwandlungsplan (samt Gesellschaftsvertrag der Bf.) vom 4. Juli 2013 sei die Umwandlung der A B durch Gesellschafterbeschluss beschlossen worden. Mit Notariatsakt vom…
…aus der Abschreibung der bis dahin bilanzierten Forderungen aus Warenlieferungen sowie Darlehen an die X*** SK s.r.o.. Mit Umwandlungsplan vom 21.1.2010 sei rückwirkend zum Umwandlungsstichtag 30.6.2009 die Y***GmbH mittels verschmelzender Umwandlung in das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers umgewandelt worden…
…Die Kommanditeinlage war einbezahlt. Im Dezember 2003 wurde laut Umwandlungsplan die KraftstoffgmbH auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen. Die Verlustvorträge der KraftstoffgmbH wurden auf die im Jahr 2004 an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten Kommanditisten aufgeteilt. Im Zuge der Feststellung der Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft für das Jahr 2004 wurden…
…der in Folge einer Realteilung vom 30. April 2008 aufgelösten Kaufhäuser C., OHG. Die Löschung dieser Gesellschaft wurde am 10. Mai 2008 ins Firmenbuch eingetragen. Dieser Realteilung lag ein Umwandlungsplan gemäß § 39 UmgrStG vom 30. April 2008 zugrunde, welcher einerseits die Aufteilung und Realteilung der…
…bilden einen Bestandteil dieses Spruches. 2.3. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Die T**** KEG (FN 123456y) ging mit Gesellschaftsvertrag vom 27.9.2004 (Umwandlungsplan vom 27.9.2004) durch Umwandlung gemäß §…
…Schreiben vom 19.9.2016 zog A**** T**** die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Über die Beschwerden wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Die T**** KEG (FN 123456y ) ging mit Gesellschaftsvertrag vom 27.9.2004 (Umwandlungsplan vom 27.9.2004) durch Umwandlung gemäß …
…auch gegenüber dem Bundesfinanzgericht. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht wurden in Wahrung des Parteiengehörs dem Finanzamt durch Übersendung der Unterlagen (Vorhalt vom 10.2.2016, Vorhaltsbeantwortung vom 29.2.2016 samt Umwandlungsplan vom 24.9.2002, Protokoll der Generalversammlung vom 24.9.2002…
…im Sinne des § 9 KStG wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell untergeordnet sei. Mit Gesellschafterbeschluss und Umwandlungsplan vom 17. September 2003 wurde die D als übertragende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die E als übernehmende Gesellschaft rückwirkend zum 31. Dezember 2002 errichtend umgewandelt. Im Jahr 2008…
…Aktiengesellschaft, FN 2y , auf die Bf. gemäß §§ 2 ff UmwG sowie ein Umwandlungsplan vom 29. März 2005 eingetragen. Im Rahmen einer Beantwortung eines Ersuchens um Ergänzung vom 17. Dezember 2009, ErfNr. 1/2009 betreffend "Gesellschaftsteuer 2004 bis 2008" erklärte die Bf. gegenüber dem Finanzamt für…
…als Nachfolgeunternehmer nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf Grund der Schlussbilanz zum 31.01.2007 sowie des errichteten Umwandlungsplanes vom gleichen Tag mit Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Artikels II des Umgründungssteuergesetzes umzuwandeln. Die Umwandlung wurde mit Eingabe vom 12.07.2007 zur Firmenbuch Nr…
…März 2013; 2) Zusatzvereinbarung vom 3. Juli 2013 zum Kauf- und Abtretungsvertrag über den Geschäftsanteil an der A B; 3) Umwandlungsplan vom 4. Juli 2013: errichtende Umwandlung der A B auf die Bf.; 4) Zweite Zusatzvereinbarung vom 29. Juli 2013 zum Kauf- und Abtretungsvertrag über…
…gemäß Art. I UmgrStG verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 08.04.2017 ins Firmenbuch eingetragen; Mit Umwandlungsplan vom 08.05.2017 wurde die ***4*** (Bf.) errichtend auf die im Zuge der Umwandlung neu entstandene ***5*** (nunmehrige Bf.), rückwirkend mit Umwandlungsstichtag 31.12.2016 umgewandelt. Mag. …
…die Geschäftsanteile an der GESELLSCHAFT von der GESELLSCHAFTERIN an die BF (FN****, die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf.) verkauft. Mit Umwandlungsplan ebenfalls vom 25. September 2007 wurde auf Grund der Umwandlungsbilanz zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen der GESELLSCHAFT gemäß §§ 2 ff UmwG auf die Bf…
…Einwände binnen acht Tagen ab Einlangen einer schriftlichen Aufforderung zu vergüten. Am 31.08.2005 erfolgte ein Generalversammlungsbeschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft (siehe dazu: Firmenbuchauszug). Am 23.01.2006 genehmigte die Generalversammlung der CC GmbH den Umwandlungsplan und fasste diese einen Beschluss auf Umwandlung gemäß …
…Am 16. Oktober 2012 ist die Umwandlung und gleichzeitig die Löschung der B C GmbH im Firmenbuch eingetragen worden (vgl. dazu das notarielle Protokoll über die Generalversammlung der B GmbH und den notariell beglaubigter Umwandlungsplan vom 28. September bzw. den diesbezüglichen Firmenbuchauszug zu FN xxx…
…Rechtsvorgängerin durch Übertragung des Vermögens, eingetragen im Firmenbuch am 30. März 2005 auf die Bf. als ihre Gesellschafterin umgewandelt. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Umwandlungsplanes vom 10. Februar 2005 war die Bf. an der Rechtsvorgängerin zu 91,52% beteiligt und Gesellschafter der Bf. waren Dr…
…Diäten), ein Protokoll über die Generalversammlung der Firma Name GmbH vom 27.9.2004 sowie ein Umwandlungsplan als Beilag A zum Protokoll vom 27.9.2004. Mit Vorlagebericht vom 10. Oktober 2011 wurde das Rechtsmittel dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Mit Ergänzungsersuchen vom 2…
…Verwaltungsakten und den im Folgenden dargestellten weiteren Beweismitteln ergibt. Dieser Sachverhalt ist von den Parteien des Verfahrens unbestritten. Die beschwerdeführende KG (BF) ist aufgrund eines Generalversammlungsbeschlusses sowie eines Umwandlungsplanes vom 26.11.2002 Gesamtrechtsnachfolgerin der ***1*** GmbH. Dies ergibt sich aus dem Firmenbuch zu FN…
…des Bf lediglich die Kosten der Vertragserrichtung zur Umwandlung der S-GmbH samt Gebühren und Steuern (lt. Punkt IX des Umwandlungsplans vom 15.Dez.2005) als nachträgliche Betriebsausgaben einer gewerblichen Tätigkeit (§ 32 EStG 1988) zu berücksichtigen. Daraus resultiert nach den AP-Unterlagen für 2005 ein…