… HA 34/2009), (= Umwandlungskapital zum 31.1.2006) betragen. Per 1.2.2006 habe die S XX GmbH 49% der KG – Anteile an der Alpenvorland KG in die YY GmbH eingebracht. Die S XX Holding GmbH habe dafür Anteile an der YY GmbH erhalten…
…§ 20 Abs. 2 KStG wie folgt ermittelt: 31 .7.2008 / € Umwandlungskapital gem. steuerlicher Umwandlungsbilanz: 907.846,34 Abwicklungsendvermögen = Abwicklungsguthaben(§ 31 EStG): 907.846,34 Abwicklungsguthaben für 50 % der Anteilsrechte: 453.923,17. Die Anschaffungskosten der Gesellschafter für die Anteilsrechte Die steuerlichen Anschaffungskosten der…
… 19 KStG ermittelt sich wie folgt: Steuerliches Umwandlungskapital 907.846,34 Differenz Teilwert - Buchwert Gebäude 176.120,66 Abwicklungsendvermögen 1.083.967,00 Diese Auffassung wurde - siehe die Niederschrift über die Schlussbesprechung und den Außenprüfungsbericht - nicht aufrecht erhalten. Körperschaftsteuerbescheide 2007 und 2008 Das Finanzamt erließ…
…2018 der im Rechtsmittelverfahren einschreitenden steuerlichen Vertretung folgende seiner Ansicht nach nunmehr zutreffende Besteuerungsgrundlagen bekannt: Umwandlungskapital lt Umw.bilanz 31.07.2008: 907.846,34 Buchwert des Gebäudes: 1.822.238,00 Verkehrswert des Gebäudes: -1.312.000,00 Gebäude: -510.238,00 Bemessungsgrundlage: 397…
…§ 20 Abs. 2 KStG wie folgt ermittelt: 31 .7.2008 / € Umwandlungskapital gem. steuerlicher Umwandlungsbilanz: 907.846,34 Abwicklungsendvermögen = Abwicklungsguthaben(§ 31 EStG): 907.846,34 Abwicklungsguthaben für 50 % der Anteilsrechte: 453.923,17. Die Anschaffungskosten der Gesellschafter für die Anteilsrechte Die steuerlichen Anschaffungskosten der…
…Fernwärmeheizbetrieb, mit einem Umwandlungskapital von € 20.653.828,58 gegründet worden. An gesamten Vermögen und an den Gewinnen war in Folge der Umwandlung der bis zum Zusammenschluss alleinige Kommanditist beteiligt. Mit dem gegenständlichen Zusammenschlussvertrag ist nunmehr die K2 zu 40% Kommanditistin an dieser Kommanditgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Helmut Herbert Moritz, Schottenbastei 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B. AG, Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Peter Bilger, die Richterin Mag.a Claudia Mauthner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Wolfgang Bahl und Bernd Feldkircher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Marktstraße 30, 6850…
Zur Ermittlung des Marktwertes (objektivierten Unternehmenswert) werden häufig Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. spezifischer das WACC-Verfahren, bei dem die Free-Cash-Flows (FCF - freien liquiden Mittel zur Bedienung von Fremd- und Eigenkapital) mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) diskontiert werden. Anschließend werde der Marktwert des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf-Adr*** (Gruppenmitglied; Beschwerdeführerin_1) vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter, ***Bf-Adr*** und der ***Bf2***, ***Bf-Adr*** (Gruppenträger; Beschwerdeführerin_2) ebenfalls vertreten durch…
Außer Streit steht, dass der Bf bei der Veräußerung seiner Anteile an der WS GmbH und der AM GmbH Darlehensforderung, die er gegenüber den beiden Gesellschaften aus eingeräumten Gesellschafterdarlehen hatte, mitveräußerte. Das Finanzamt ließ die daraus entstandenen Verluste aufgrund der Bestimmung des § 27 Abs. 8…
Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich nach der oben angeführten Rechtsprechung des VwGH (VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126) zweifelsfrei, dass ein Anschaffungsvorgang vorliegt, der grundsätzlich zu einer Firmenwertabschreibung berechtigt hat. Zur Frage des Vorliegens eines Fremderwerbes iSd § 9 Abs 7 KStG 1988: § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
Im gegenständlichen Fall wurde im § 5 des Gründungsvertrages die Ermittlung des Veräußerungserlöses anhand der letzten drei Jahre vor der Übertragung geregelt (demnach die Jahre 2009 - 2011). Wie vom BFG ausgeführt, ergäbe sich damit auf Grund der rein rechnerischen Ermittlung ein Abfindungsbetrag von EUR 537.897…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…