Das qq-Plot: Huber verwendet dieses grafische Verfahren, das er "Graphische Kontrolle im Wahrscheinlichkeitsnetz" nennt, zum Überprüfen, ob die buchmäßigen Tageslosungen auch tatsächlich einer logarithmischen Normalverteilung folgen. Das qq-Plot ist ein Streudiagramm, in dem die realisierten Werte der Tageslosungen über den Quantilen der logarithmischen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
…Der vorgelegte Jahresbeleg enthielt nur eine Gesamtjahressumme ohne Einzelaufzeichnungen. Somit liegen formell mangelhafte Aufzeichnungen für den Beschwerdezeitraum vor und ist eine ordentliche Umsatzverprobung nicht möglich, denn abverlangt wurden die Belege mit Einzelaufzeichnungen für jedes Monat inklusive Jahresbeleg. Die vorliegende Vereinbarung vom 2.1.2017 spricht…
…Schadensfälle" als Betriebsausgaben geltend gemacht. Erklärend führte der Bf dazu aus, dass im Zuge der Jahresabschlussarbeiten durch den steuerlichen Vertreter des Bf verschiedene Umsatzverprobungen durchgeführt worden seien, wobei sich Differenzen zwischen tatsächlichen Tageslosungen (lt Aufzeichungen des Bf) und "hochgerechnetem" Umsatz ergeben hätten. Um diese "Fehlbeträge…
…2019, einer berichtigten Überschussrechnung für 2019, einer Umsatzverprobung für 2019 und von Bankauszügen noch vor, dass die Mieterin AR im Jahr 2014 ihrer Tochter Bf (der Bf.) ein unverzinsliches Darlehen von 50.000,00 € gewährt habe (Verweis auf den Beleg vom 9.12.2014)…
…sowie jede Auswertung und jede Rechnung in ursprünglicher Form ausdruckbar. Aus diesen Journalen ließe sich ohne übermäßigen Aufwand nicht nur eine betragsmäßige sondern auch eine mengenmäßige Umsatzverprobung durchführen. Nur weil die Betriebsprüfung vermutet oder glaubt, dass das exemplarisch vorgelegte Journal nicht alle ursprünglichen Daten enthält…
…Dies impliziert jedoch, dass nicht nur eine Umsatzverkürzung sondern auch Schwarzeinkäufe unterstellt werden - wie sonst sollten Mehrumsätze erzielbar sein, wenn die Umsatzverprobung stimmt." Dieses Vorbringen hat eine gewisse Berechtigung für sich. Das Finanzamt hat diesem Vorbringen auch nicht hinreichend konkret widersprochen. Der allgemein gehaltene Hinweis…
…der geltend gemachten Vorsteuerbeträge (gegliedert nach Betrieben, Ausgabengruppen etc ) nachgereicht. Ich stelle daher den Antrag, den bekämpften Umsatzsteuerbescheid im Sinne der eingereichten Umsatzsteuerklärung zu berichtigen." Am 19.01.2012 übermittelte die steuerliche Vertretung dem Finanzamt laut Schreiben eine Jahresübersicht 2010 -Umsatzverprobung, Vorsteuerdetail Gewerbe, Vorsteuerdetail Weinbau…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M., die Richterin Mag. Dr. Simone Huber, BA sowie die fachkundige Laienrichterin Edeltraud Müller-Kögler und den fachkundigen Laienrichter Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache des Gruppenmitglieds ***Bf1***, ***Bf1-Adr…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache B F, Adr1, vertreten durch RA, Adr2, über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde FA vom 25.01.2017, Steuernummer, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch Steuerberater Mag. Markus Wagner, Eibenstein 39, 4193 Reichenthal, über die Beschwerde vom 05.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2011 und vom 9. November 2011 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
Was die Ermittlung des Zeitpunktes der Beseitigung der Ungewissheit betrifft, so folgt das BFG zunächst der dazu ergangenen Judikatur des VwGH (Zl. 83/14/0188, 195 bzw. Zl. 83/14/0046, 0048) wonach es gerade bei der Prüfung ob eine Einkunftsquelle vorliegt, einen längeren Beobachtungszeitraum…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…