…Der belangten Behörde seien der Gesellschaftsvertrag der KG, die Höhe der Gesamteinlage der Treugeberkommanditisten, eine Liste aller Treugeber samt deren Einlage, die Umgründungspläne, die atypisch stillen Gesellschaftsverträge und die Zusamenschlussbilanzen vorgelegt worden. Mehr Unterlagen gebe es nicht. Der Gesellschaftsvertrag der KG enthalte alle notwendigen steuerlichen…
…254.000 Euro beteiligt und die Treuhandkommanditistin mit einer eigenen Einlage von 1.000 Euro vertreten. Beigelegt werden dem Schreiben der Gesellschaftsvertrag der Bf mit Bezugnahmen auf die Umgründungspläne zu den atypisch stillen Gesellschaften; die Zusammenschlussbilanz der Bf & atypisch Stille zum 30.9.2007 mit…
…für künftige Mitunternehmer einen Treuhänder auftreten zu lassen, selbst wenn die Treugeber im Zeitpunkt der Fassung des Umgründungsplanes noch nicht namentlich bekannt sind. Innerhalb der neunmonatigen Rückwirkungsfrist müssen die künftigen Mitunternehmer ihre Beitrittserklärungen abgeben und muss die entsprechende Meldung beim zuständigen FA erfolgt sein (siehe…
…Verschmelzung haben sohin die ***1*** als auch die ***Bf1*** jeweils 50% der Anteile an der ***6*** gehalten. Diese Verschmelzung war Bestandteil eines Umgründungsplanes gemäß § 39 UmgrStG in dessen Zuge zum Stichtag 31.12.2016 auch die Hälfte des Geschäftsanteils der ***1*** an der ***Bf2*** (sohin…
… 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu einem Siebentel iHv EUR 91.274,59 (TWA gesamt: EUR 638.922,12) steuermindernd geltend gemacht. Im Zuge eines Umgründungsplanes gemäß § 39 UmgrStG zur Neustrukturierung wurden im Jahr 2017 folgende Umgründungsschritte durchgeführt: Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten Steuerberater über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 19. Juni 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016 und die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den…
In einer Mail vom 25.5.2004 teilte MS, der Treasurer der WMG in den Drittstaaten, mit, dass die Bf von dem nach Ausschüttung verbleibenden Kaufpreis 75 Prozent von TWM leihen sollte und 25 Prozent des Preises von gerundet 6.500.000 Euro erlassen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
…ersten Umgründungsstichtag folgenden Stichtages bewirkt, wenn dies von sämtlichen an den Umgründungen Beteiligten in einem Umgründungsplan festgelegt wird. Voraussetzung ist, daß der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlußfassung der ersten Umgründung gefaßt und in allen Umgründungsverträgen auf diesen Plan Bezug genommen wird." 2. Erwägungen: 2…
Bereits daraus ist ersichtlich, dass weder im Oktober 2006 noch im Jänner 2007 jene gesellschaftsrechtliche Struktur bestand, auf die sich die Beurteilung / Genehmigung durch die Europäische Kommission bezieht. Aus dem historischen Handelsregisterauszug der ***Bf1-Mutter-B.V.***, der der Beschwerde vom 24.10.2016 als…
Die übrigen Umsätze resultieren ausschließlich aus Verrechnungen im Innenverhältnis, nämlich der GmbH1 an die GmbH2 sowie an die Bf. Welche Leistungen an die GmbH2 erbrachte worden seien, ist mangels Aufzeichnungen nicht überprüfbar. Als Leistungsgegenstand sind nur pauschale Beschreibungen, wie "Planung, Besprechung, diverse Arbeitsleistungen von Jänner…
Der Vollständigkeit halber teilen wir mit, dass Herr Dr ***2*** mit Schreiben vom 21.11.2018 seine Geschäftsführungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen zurückgelegt hat. Dies wurde im Firmenbuch am 13.12.2018 eingetragen. Die Zurücklegung mehr als 6 Jahre nach der Anteilsabtretung steht in keinem Zusammenhang…
***Bf1-Schwester-B.V.***, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und Schwesterngesellschaft der Beschwerdeführerin, war für sämtliche Finanzierungsfragen zuständig. Bereits am 27.3.2007 hat die ***Tochter-GmbH*** ein "Corporate Functions Service Agreement" mit der ***Bf1-Schwester-B.V.*** und der ***Bf1-Mutter…
- Die inhaltlich übereinstimmenden Managementverträge sahen Tätigkeiten der OG-Gesellschafter zu Gunsten des Konzerns, bestehend aus den Konzerngesellschaften vor. Die OG-Gesellschafter waren auch Gesellschafter-Geschäftsführer der alle anderen Konzerngesellschaften beherrschenden Muttergesellschaft und sie waren auch Gesellschafter-Geschäftsführer jeweils mindestens einer Tochtergesellschaft: Dies indiziert, dass mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Aloisia Bergauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Sophia Grassl und Mag. Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache A Austria Holding GmbH, vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20.5.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ralf Schatzl, den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Peter Lederer und Dr. Rupert Mayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. August 2012 gegen die…
Wir fassen bezüglich Mantelkauf zusammen, dass sich die organisatorische Struktur gegenüber dem Jahr 2012 erst im November 2018 wesentlich geändert hat. Die Gesellschafterstruktur hat sich, was Herrn ***A*** betrifft, bis heute nicht geändert. Zur Akademiereise ***Ort1***, deren Aufwendungen nicht als abzugsfähig anerkannt werden, ist angesichts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerden vom 29. März 2018, 20. April 2018 und 11. Februar 2019 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b…