…den in Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind. § 12 Abs. 1 UStG 1994 lautet: Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. a) Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im…
… 20 Abs. 1 UStG 1994 und darauf, dass ein schriftlicher Antrag erst mit Eingabe vom 15.12.2021 eingebracht worden wäre. Die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze sowie die Vorsteuerbeträge seien den bisher eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen (1-12/2020) entnommen worden. Mit Schreiben vom 20.9.2022…
…sei - aus. Somit werde das Gebäude gemäß § 12 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1994 zu mindestens 10% unternehmerisch genutzt. Die vom Finanzamt anlässlich der im Jahr 2016 durchgeführten Betriebsprüfung zugelassene positive Vorsteuerkorrektur in Höhe von 1.113,53 Euro betreffend zwei Wohneinheiten, die…
…Kartoffeln. Zu diesem Zweck erwarb sie im Inland Kartoffel von Landwirten, die ihre Umsätze nach § 22 UStG 1994 versteuern. Mit Erstattungsantrag vom 14. Juli 2020 beantragte sie als ausländische Unternehmerin die Erstattung von Vorsteuern aus elf Rechnungen in Höhe von 2.942,91 €. Im…
…der neuen Platten beauftragt. Sie gehe davon aus, dass die Leistungen des beauftragten österreichischen Unternehmens eine Grundstücksleistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 darstellen, weshalb der Leistungsort der Montageleistungen in Österreich liege. Die Bf. sei kein Bauunternehmen, sondern Produzentin von Platten. Es liege daher auch…
…nach nationalem Recht erfüllt 24 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 25 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 25 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 26 Die Zustellung erfolgt an: 28 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…
…nach nationalem Recht erfüllt 23 Keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung von § 22 UStG 1994 24 Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids 24 Bemessungsgrundlagen und Abgabenfestsetzung 24 Revisionsnichtzulassung 25 Finanzamt Österreich 25 Die Zustellung erfolgt an: 27 Vorgeschichte Zur Vorgeschichte wird auf das Vorabentscheidungsersuchen BFG 29…