RIS AI
4 Treffer1549 msnur geltende Fassungen
BFG RV/1100022/2018Elektro-Trike-Liegefahrrad (gebraucht angeschafft und behinderungsspezifisch adaptiert) für die behinderte Tochter - Hilfsmittel iSd § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2018

…sehen. Streit besteht nunmehr allein darüber, ob die Anschaffungskosten für das in Rede stehende gebrauchte Trike-Liegefahrrad iHv 3.300,00 € Kosten für ein Hilfsmittel iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen darstellen und beim Bf. im Beschwerdejahr als außergewöhnliche Belastung (ohne…

BFG RV/7501413/2016Parkometer, mehrspuriges Kraftfahrzeug, Trike
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2017

…fristgerechten Einspruch vom 22.09.2016 bestritten Sie weder die Abstellung noch Ihre Lenkereigenschaft, wandten jedoch ein, dass es sich beim Tatfahrzeug um ein Motorrad (Trike) handelt, und man für Motorräder keinen Parkschein braucht, weshalb Sie keine Verwaltungsübertretung begangen hätten. Beweis wurde durch die Einsichtnahme…

BFG RV/7500380/2017"Gesamtes Parkometersystem" in Wien verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2017Teil 2/2

…während ein unter anderem nebeneinander hinterlässt. Diese Bauart hat mindestens 2 Achsen und 3 Reifen. Hierzu zählen auch alle Dreiräder wie Trikes. Hingegen sind einspurige Fahrzeuge jene, deren Räder nur in einer Ebene - also genau hintereinander - angeordnet sind. Zu ihnen zählen in erster Linie Fahrräder…

BFG RV/7500632/2023Eine dreirädrige Piaggio Ape (Kleintransporter) ist iSd Parkometerverordnung ein mehrspuriges Fahrzeug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2024

…Entscheidung des BFG zu RV/7501413/2016 vom 11.1.2017). Dreirädrige Kraftfahrzeuge wie beispielsweise Trikes (Piaggio Ape ua.) sind daher mehrspurig und abgabepflichtig. Aufgrund dieser Judikatur handelt es sich bei dem gegenständlichen Fahrzeug eindeutig um ein mehrspuriges Kraftfahrzeug. Ihre Einwendungen waren daher nicht geeignet…