…45 Abs. 1 BAO) handelt. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten werden dem Steuerrecht entsprechend der Intensität ihrer Entfaltung, der Erfolgsausgerichtetheit und der möglichen Konkurrenzwirkung (im Wettbewerb mit betrieblichen Tätigkeiten nicht gemeinnütziger Körperschaften) typisiert und mit unterschiedlichen Steuerrechtsfolgen für diese Unternehmen und die Trägerkörperschaften versehen. (Stoll, BAO-Kommentar…
…so findet § 44 Anwendung.' Mit dieser Bestimmung werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten entsprechend der Intensität ihrer Entfaltung, der Erfolgsausgerichtetheit und der möglichen Konkurrenzwirkung typisiert und mit unterschiedlichen Steuerrechtsfolgen für die Trägerkörperschaften versehen. Ein Hilfsbetrieb ist eine organisatorische Zusammenfassung von Personal- und Sachmitteln, die eine wirtschaftliche Entfaltung…