…2 Abs. 3 UStG 1994 zuzuordnen sind - ab 1. Jänner 2001 nicht mehr abzugsfähig. Darunter fallen im Wesentlichen: Ortsgestaltungen, wie Wege, Markierungen, Panoramatafeln, Bänke, Ortsverschönerung und Blumenschmuck; Errichtung und Betrieb infrastruktureller Einrichtungen, wie Tourismusbüro, Eislaufplatz, Langlaufloipen, Rodelbahn, Schibus, Minigolf, Radwege, Kinderspielplatz, Fahrradverleih, Gästekindergarten…
…des § 2 Abs. 3 UStG 1994 zuzuordnen sind - ab 1. Jänner 2001 nicht mehr abzugsfähig. Darunter fallen im Wesentlichen: Ortsgestaltungen, wie Wege, Markierungen, Panoramatafeln, Bänke, Ortsverschönerung und Blumenschmuck; Errichtung und Betrieb infrastruktureller Einrichtungen, wie Tourismusbüro, Eislaufplatz, Langlaufloipen, Rodelbahn, Schibus, Minigolf, Radwege, Kinderspielplatz, Fahrradverleih, Gästekindergarten, Funpark…
…sowie der Austausch von Knowhow im kommunalen Bereich. Die Verbindungsbüros seien von Tourismusbüros abzugrenzen und Fremdenverkehrswerbung gehöre nicht zu ihren Aufgaben. **C** erziele ausschließlich Einnahmen aus dem Vertrag mit der **MA-X** und verfüge aufgrund einer Exklusivitätsvereinbarung über keine anderen Auftraggeber. Im Hinblick auf die…
…sowie der Austausch von Knowhow im kommunalen Bereich. Die Verbindungsbüros seien von Tourismusbüros abzugrenzen und Fremdenverkehrswerbung gehöre nicht zu ihren Aufgaben. **C** erziele ausschließlich Einnahmen aus dem Vertrag mit der **MA-X** und verfüge aufgrund einer Exklusivitätsvereinbarung über keine anderen Auftraggeber. Im Hinblick auf die…