IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 23.2.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 30.1.2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: I. Die…
…als er Pakete für die Kunden zum Paketversender ***32*** in ***33*** brachte bzw. im März 2020 an der Anschrift ***34***, ***35***, Teleworking verrichtete. Mit Wirkung ab 1. Mai 2019 hat die ***6*** GmbH von der ***36*** eine Zweizimmerwohnung in der ***3***, ***13*** ***7***, (Top Nr…
…Sachverhalt Der Bf. ist seit dem Jahr 2014 von seinem Arbeitgeber von Österreich nach Portugal entsandt worden. Er verrichtete demnach seinen Job als ****** für die Firma ***1*** von Portugal via Teleworking aus. Im Kalenderjahr 2015 war der Bf. an 19 Tagen beruflich in Wien tätig…
…Nachweis Fotos und Pläne davon übermittelt. 19.1.2022: ERGÄNZUNG nach ..Beschwerdevorentscheidung": Alle Ausgaben beziehen sich NUR auf das tatsächlich ausschließlich beruflich genutzte Arbeitszimmer. Bereits 2013 wurde vom Arbeitgeber die Notwendigkeit der Nutzung eines Teleworking Arbeitszimmers entsprechend der vom Finanzamt als notwendig vorgegebenen Inhalte bestätigt…
…Ab 16. November 2020 bis zum 31. März 2021 konnte Teleworking im privaten Bereich auf bis zu 5 Tage pro Woche ausgedehnt werden. Während des gesamten Kalenderjahres stand am Arbeitsort ein Arbeitsplatz bereit, der jedoch aufgrund der Vereinbarungen mit dem Dienstgeber ab 16. März 2020…
…tatsächlich wurde so lange gearbeitet, bis alle Fristen (für Schriftsätze etc.) abgearbeitet waren. Teleworking war in keiner der beiden Kanzleien möglich. Ab Mai 2010 hatte ich in Wien kein Zimmer mehr zur Verfügung, weshalb ich pendeln musste. Erst ab April 2011 war dann das Zimmer…
…auch der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befände. Auf Grund der Strukturschwäche des ländlichen Gebietes hätten er und auch seine Frau einen Arbeitgeber in Y. Er habe mit seinem Dienstgeber eine Teleworking-Vereinbarung, wonach er rund die Hälfte seiner Arbeitszeit am Dienstort in Y verbringen müsse, abgeschlossen…
…2.628,00 € für Homeworkingtätigkeit, verwies auf die bei der Behörde bereits aufliegende Bestätigung und führte aus, dass diese Bezüge in keinerlei Zusammenhang mit der Heimarbeitertätigkeit, also Teleworking, stehen. Es handle sich um Abgeltungen für explizite Reisen zu Kunden, für internationale Meetings und für…
…Inland, wenn der Hauptwohnsitz der Person außerhalb des Inlandes liegt. Nach Auskunft des Berufungswerbers (in Folge kurz Bw.) am 10.5.2012 arbeitet dieser an den Wochentagen Mo-Do bei der Firma IAG in Villach und gelegentlich via Teleworking (keine genauen Angaben) von Udine aus…
…Inland, wenn der Hauptwohnsitz der Person außerhalb des Inlandes liegt. Nach Auskunft des Berufungswerbers (in Folge kurz Bw.) am 10.05.2012 arbeitet dieser an den Wochentagen Mo-Do bei der Firma P in G und gelegentlich via Teleworking (keine genauen Angaben) von Ausland aus…
…Euro 2.955,96 (9x328,44) und Aufwendungen für den Anteil für Zahlungen für die gemeinsame Wohnung in D in Höhe von Euro 2.400,- (12x200) und weiters Aufwendungen für ein Arbeitszimmer für Homeoffice/Teleworking in Höhe von Euro 543,51 (Laminatboden Euro 303,38…
…Da im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erfolgt Teleworking auf freiwilliger Basis. Die Kosten für das Arbeitszimmer sind daher nicht unbedingt notwendig und daher nicht abzugsfähig. Die in der Beschwerde angesprochene wertende Gewichtung findet nur bezüglich der Beurteilung des Schwerpunktes eines Berufsbildes Anwendung (Musiker…
…sowie dessen Software. Für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst über diese Betriebsmittel verfüge, könne er diese auch nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwenden (Teleworking / Homeoffice). IV. Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung innerhalb eines Projektes obliege dem Auftragnehmer. Dieser sei an keine Arbeitszeiten gebunden, habe aber den…
…Arbeiten frei entscheiden zu können, komme keine große Bedeutung zu, da die Möglichkeit der Heimarbeit (Teleworking) mittlerweile regelmäßiger Bestandteil von Dienstverhältnissen sei. Die diesbezügliche Gestaltungsfreiheit von Frau ***4*** könne daher kein zwingendes Argument für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit sein. Im Übrigen würden sich aus…
…insbesondere an den Wochenenden sowie an jenen Tagen, an welchen sie Teleworking verrichtete (vornehmlich am Freitag und am Montag), aufsuchte. Die Bf hatte mit ihrem Dienstgeber einen sogenannten "Teleworking-Arbeitsplatz" vereinbart; ihr war gestattet - vorbehaltlich dringlicher Termine in *W* - an Freitagen und Montagen außerhalb der…
…- auch außerhalb der Firma ihre Arbeitsleistung erbringen kann. Die Benützung eines Telearbeitsplatzes und die Anwesenheitszeiten werden individuell vereinbart. Wenn sich ein Arbeitnehmer nicht für Teleworking entscheidet, wird ihm im Rahmen des Desk-Sharings die notwendige Infrastruktur, unter anderem auch ein Arbeitsplatz im Firmenbüro zur Verfügung…
…sowie dessen Software. Für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst über diese Betriebsmittel verfüge, könne er diese auch nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwenden (Teleworking / Homeoffice). IV. Zeiteinteilung: Die Zeiteinteilung innerhalb eines Projektes obliege dem Auftragnehmer. Dieser sei an keine Arbeitszeiten gebunden, habe aber den…
…die anteiligen beruflichen Internetkosen mit 30 % zu schätzen. Dies entspreche rund zehn Teleworking-Tagen im Monat ohne eine Privatnutzung des Internetanschlusses an diesen Tagen (9 Monate x 19,90 x 30% ergibt 53,73). Schließlich beantragte das Finanzamt betreffend Pendlerpauschale/Pendlereuro (PP/P€) den Bescheid…
…können, an welchem Ort gearbeitet werde, komme keine große Bedeutung zu, da auch die Möglichkeit der Heimarbeit (Teleworking) ein sehr regelmäßiger Bestandteil von Dienstverhältnissen sei. Die diesbezügliche Freiheit von Herrn ***X*** könne also kein zwingendes Argument für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit sein. Hinzu komme…
…dass die Argumentation, dass "amtliche E-Mails" auch im Urlaub verschickt würden - insbesondere da auch keine Vereinbarung über Teleworking bestehe - eine berufliche Verwendung des privaten Computers und Internets nicht zu begründen vermöge. Der darüber hinaus geführte Schriftverkehr stehe einerseits nicht in Zusammenhang mit der nichtselbständigen…