…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…also in einem Drittland) ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der BF während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen, stellte ein österreichischer Netzbetreiber (Provider…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der Bf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine im Drittland ansässige Mobilfunkbetreiberin. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Die Kunden der Bf. haben ein Teilnehmer Identitätsmodul (subscriber identity module =SIM) mit dem Ländercode des Sitzstaates der…
…2004 als nicht steuerbare Ausfuhrlieferung und ab 2005 als nicht steuerbarer Drittlandsumsatz erklärt worden. Der steuerliche Vertreter habe den Standpunkt vertreten, dass es sich bei diesen Umsätzen um Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 handle. Die Bf habe Ladebons/Wertkarten…
…BGBl II 383/2003 (VO zu Telekommunikationsdienste) zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich gekommen ist und die ErstattungsVO somit nicht mehr Anwendung findet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und wird auch auf die zusätzliche Begründung zu den abweislichen Beschwerdevorentscheidungen über die Erstattung von…
…Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine in einem Drittland ansässige Mobilfunkgesellschaft, die an ihre ebenfalls im Drittland ansässigen Firmen- und Privatkunden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich erbracht hat. Um den Kunden der Bf. während derer Aufenthalte in Österreich die Benützung von Mobiltelefonen zu ermöglichen…
…Höhe von 1,15 € und 80,79 € aus Fehlberechnungen Übereinstimmung erzielt werden. Die Verfahrensergebnisse des finanzgerichtlichen Vorhalteverfahrens wurden der belangten Behörde zur Äußerung und Antragstellung übermittelt. Mit Schreiben vom 23.3.2017 führte diese aus, zum Vorsteuerabzug aus Telekommunikationsdienstleistungen werde auf § 3a Abs…
…an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen - Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, - auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen wie unter anderem die in Anhang L aufgeführten Dienstleistungen; Art. 59a MWStSystRL idgF…
…Abs. 4 UStG 1994) und bekomme er auch (nur) dort die Vorsteuern aus der Rechnung des österr. Netzbetreibers. Art. 59a lit. b der RL 2006/112/EG räume eine Ermächtigung zur Ortsverlagerung für Telekommunikationsdienstleistungen, die ein drittländischer Steuerpflichtiger an drittländische Nichtsteuerpflichtige erbringe, ein. Art. 59a…
…BGBl II 1997/102, BGBl II 383/2003 (VO zu Telekommunikationsdienste) zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich gekommen ist und die ErstattungsVO somit nicht mehr Anwendung findet." Die gesonderte Begründung betreffend die Erstattungsbescheide verweist auf die Anwendbarkeit der VO BGBl. II 2003/383 idF…
…idF 221/2009 davon aus, dass die Bf. Umsätze in Österreich ausführte, da sich der Ort einer Telekommunikationsdienstleistung eines Unternehmens aus dem Drittland nach der zit. Verordnung in das Inland verlagert, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Dies sei dann der Fall…
…274 f; Miladinovic, ecolex 2017/39, 75). Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF 221/2009 in das Inland (vgl. auch…
…der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben; 11. die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; 12. die Telekommunikationsdienste; 13. die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen; 15. die Gewährung des Zugangs zu einem Erdgasnetz im Gebiet…
…VO BGBl 383/2003 idF BGBl 2009/221 verlagere sich der Leistungsort nur dann, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer und in der EU ansässig ist und die Telekommunikationsdienstleistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Die vom Finanzamt getroffene Auslegung entspreche nicht der MwSt-RL. Für das…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine im Drittland registrierte Mobilfunktelefongesellschaft ohne Sitz und Betriebstätte im Inland. Sie erbringt an ihre im Drittland ansässigen Kunden Telekommunikationsdienstleistungen. Ein österreichischer Netzbetreiber (Provider) stellt der Bf. sein Mobiltelefonnetz zur Verfügung, damit…
…der Bf. mit ihrem Mobiltelefon in Österreich telefoniert haben. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Rechtslage § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr…