…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…2 GrEStG 1987 setzt ferner voraus, dass die im Alleineigentum stehenden einzelnen Grundstücke nach der Realteilung gleich viel wert sind wie die Miteigentumsanteile vor der Teilung. Insoweit durch einen Teilungsvorgang Wertgleichheit nicht gegeben ist, entsteht sohin Grunderwerbsteuerpflicht. Die Steuerpflicht betrifft daher nur den Mehrbetrag und…